ARAG – Fleißig beim Sparen

Ich hatte in einer Bußgeldsache, in der es u.a. um ein Fahrverbot, 150 Euro Buße, 3 Punkte bei bereits 6 vorhandenen Punkten geht, einen Vorschuß in Höhe von 415,00 Euro (netto) berechnet. (Für die Kundigen: 100 Euro aus 5100 VV, 160 Euro aus 5103 VV und 135 Euro aus 5109 VV sowie 20 Euro aus 7002 VV). Der sparsame Sachbearbeiter der Schadensabteilung dazu:

… halten wir für unangemessen … Wir haben einen Pauschbetrag von 200,00 Euro angewiesen.

Ich habe kurzer Hand und ohne weitere Diskussion die Vorlage der Sache bei der Leitung des Unternehmens verlangt. Gestern erhalten wir diese Fleißarbeit aus der Hauptverwaltung.

Ich finde es immer wieder bemerkenswert, mit welchem Eifer die ARAG Einzelfallentscheidungen sammelt, die zu Lasten ihrer Versicherungsnehmer ausgegangen sind. Auffallend ist hier auch, daß man sich mit dieser Sache intensiv auseinander setzt und dabei Kosten im eigenen Hause verursacht, die in überhaupt keinem Verhältnis zu den beabsichtigten (unberechtigten!) Kürzungen stehen.

Ich bin sicher, daß die Kosten, die dieses Schreiben der ARAG verursacht hat, wesentlich besser in eine Versicherungsleistung inverstiert worden wären. Denn das hätte bei allen Beteiligten zu zufriedenen Gesichtern geführt. Aber das ist ja bei der ARAG nicht beabsichtigt. Die wollen ja sogar mit ihren (Kein-)Servicenummern (01803 / für 9 Cent pro Minute) das Ergebnis des Unternehmens verbessern. Paßt ins Bild.

Die angekündigte zweite Rate des Vorschusses in Höhe von weiteren 66,80 Euro sind hier gestern eingegangen.

4 Responses to “ARAG – Fleißig beim Sparen”

  1. anonymisiert sagt:

    Da erübrigt sich eigentlich jeder Kommentar…aber wer schweigt, stimmt ja zu.

    Interessant ist, dass man bei der ARAG auf Urteile im Rahmen der alten BRAGO verweist. Hallo? Gab es da irgendwas im Gebührenrecht? Offenbar hat man bei der ARAG noch nicht mitbekommen, dass es seit Einführung des RVG einen – vom Gesetzgeber nicht nur „zufällig“ eingeführten EIGENEN Gebührenrahmen für Bußgeldsachen gibt. Die frühere Rechtsprechung – die man seitens der ARAG so gerne weiter am Leben erhält – hielt Bußgeldsachen deshalb für „unterdurchschnittlich“, weil sie im Vergleich zu den – im gleichen Gebührenteil geregelten – Strafsachen weniger ins Gewicht fielen. Abgesehen, dass diese Begründung schon früher umstritten war, ist ihr spätestens durch Einführung des RVG jede Grundlage entzogen.

    Richtig ist, dass Verkehrsordnungswidrigkeiten im Rahmen der Bußgeldfälle die Mittelgebühr rechtfertigen können. Denn im Vergleich zu anderen Bußgeldsachen sind sie nicht unbedingt „leichter“. Die Mittelgebühr [editiert; s.u.] kann bei einem schon angefüllten Punktekonto und drohendem Fahrverbot auch ohne weiteres überschritten werden. Es ist schon lustig, wie sich die Hobby-Juristen in den RSVen auf ein paar Urteile beziehen, die ihren Unsinn bestätigen, die teils herrschende Meinung jedoch in einer oftmals unerträglichen Art und Weise…

    Gruß an die ARAG, Ihr seid halt so! Und das teilen wir auch Euren Mandanten mit. übrigens teilen wir mittlerweile jedem Mandanten mit, dass er – sollte er beim D.A.S. versichert sein – seine Rechnung selbst bezahlen muss – ein Abrechnung mit diesem Laden fällt komplett aus.

    Dass es anders geht, zeigt uns die Allianz: Im letzten Jahr hatten wir keine einzige Rüge, Deckungszusage binnen 48 Stunden, der Vorschuss ging binnen 4 Tagen ein, Schlussabrechnung im Super-Tempo. Zum Vergleich: ARAG brauchte für eine DECKUNGSZUSAGE über 2 Monate (und etwa 6 Nachfragen)…haha, ich hätte es nicht geglaubt, wenn ich es nicht selbst erlebt hätte.

    Viele Grüße
    Mike

  2. anonymisiert sagt:

    Ähm, ich meinte natürlich „Die Mittelgebühr kann bei einem schon angefüllten Punktekonto und drohendem Fahrverbot auch ohne weiteres überschritten werden“. Sorry, da hat sich wohl der gemeine ARAG-Virus eingeschlichen…!!

  3. anonymisiert sagt:

    […] Diesmal hat es also mich erwischt. Die Kollegen vom RSV-Blog berichten ja immer wieder von den Kürzungen der Rechtsschutzversicherungen bei Bußgeldsachen. Auch durch die ARAG, wie zum Beispiel hier. […]

  4. anonymisiert sagt:

    Ja die Leistungen einer Versicherung sind noch wichtiger als deren Kosten. Man sollte nicht am falschen Ende sparen.