ARAG – UNERTRÄGLICH !

Dass die ARAG eifrig bemüht ist, die Gegenseite vor einer längst angebrachten Klage zu schützen, wurde bereits berichtet. Eine völlig neue Bedeutung des Begriffes „Rechtsschutz“ !?

Auf meinen Hinweis letzte Woche, dass die von der ARAG behauptete „Sechs-Wochen-Frist“ für eine Schadensregulierung zwischenzeitlich verstrichen und nach wie vor Klage geboten ist, reagierte man zunächst gar nicht. Auf nochmalige Erinnerung (eine Woche später) beglückt die auch wohl auch schon anderenorts bekannte Frau Assessorin D. mich mit neuem Unsinn:

Die Eintrittspflicht eines Haftpflichtversicherers besteht unabhängig von dem Prüfungszeitraum von 4-6 Wochen erst dann, wenn der Haftpflichtversicherer Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen konnte (vgl. LG Köln Beschluss vom 23.o9.2011 – 2 O 203/11 – juris) Wann dieses der Fall war, ist nicht bekannt. Daher verbleibt es zurzeit bei unserer mit Schreiben vom 19.o6.2013 vertretenen Auffassung. …

Kurz gesagt: Kostendeckungszusage für eine Klage gibt es nach wie vor nicht. Man beachte: Knapp acht Wochen nach dem Unfall und ausdrücklicher (und ARAG mitgeteilter) Zahlungsverweigerung der Gegenseite.

Dass von einem „Prüfungszeitraum von 4-6 Wochen erst dann, wenn der Haftpflichtversicherer Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen konnte“ jedenfalls in der offiziell veröffentlichten Fassung des Beschlusses des LG Köln (bei juris dürfte kaum etwas anderes stehen) so keineswegs die Rede ist, sei nur am Rande bemerkt. Zudem: Dort ist ohnehin nur von einer Klage gegen die Haftpflichtversicherung die Rede, nicht gegen den Gegner selbst. Mal sehen, was ARAG dazu einfällt. 😉

Im Übrigen gibt es durchaus andere Auffassungen: Das OLG Saarbrücken befand schon mit Urteil 3 U 199/89 vom 16.11.1991, die gegnerische Versicherung habe kein Recht, mit der Regulierung des Schadens erst auf die Akteneinsicht zu warten. Vgl. auch KG 22 U 13/08 vom 30. Juni 2008 (Rn. 84):

Die Dauer der Prüfungsfrist ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Der Versicherer hat die Prüfung des Schadens, für den er einzustehen hat, tunlichst zu beschleunigen. In der Regel ist ein übermäßiges Zuwarten, etwa bis nach Einsichtnahme in eine Ermittlungsakte, nicht zu berücksichtigen.

Eine derartig hartnäckige Leistungsverweigerung habe ich in 20 Jahren noch nicht erlebt. Auch der Mandant hat zwischenzeitlich begriffen, dass ein Wechsel der Rechtsschutzversicherung dringend geboten ist. Das hindert allerdings nicht an einer Beschwerde beim Vorstand sowie ggf. bei der BaFin. …

Fazit: ARAG ? Nein danke !

15 Responses to “ARAG – UNERTRÄGLICH !”

  1. anonymisiert sagt:

    In solchen Fällen hilft meist, wenn der Ombudsmann eingeschaltet wird. Die beurteilen die Lage meist obektiv und die Versicherer halten sich auch an die Empfehlung des Ombudsmanns.

  2. anonymisiert sagt:

    Die Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte hat keinen Einfluss auf die Prüfungsfrist (OLG München, NZV 2011, 308, OLG Dresden, NZV 2009, 604).

    Das OLG München (Beschluss vom 29.07.2010, Az. 10 W 1789/10 hat entschieden, dass eine Regulierungsfrist von 4 Wochen ab Inanspruchnahme ausreichend ist; ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass die angeforderte Einsicht in die Ermittlungsakte auf diese Frist keinen Einfluss hat.

  3. anonymisiert sagt:

    In der Entscheidung des LG Köln heißt es

    Aus diesen Gründen muss von einem durch Verkehrsunfall Geschädigten mehr Geduld vor Erhebung einer Klage gegen den Versicherer erwartet werden, als im Falle einer Inanspruchnahme des unmittelbaren Schädigers.

  4. anonymisiert sagt:

    @ RA Schepers:

    Eben. Deshalb habe ich jetzt ja auch um Kostendeckung für eine Klage nur gegen den Unfallgegner direkt gebeten. 😉

  5. anonymisiert sagt:

    Wie ist das nu mit der ARAG. In einem Fall kommt über Wochen keine positive Antwort. Im anderen Fall hat der Anwalt abgerechnet. Die ARAG kürzt. Jetzt bekomme ich Post von der ARAG, dass sie mir für den Prozess gegen meinen Anwalt hilft.
    Dabei habe ich gar nicht um Hilfe gegen meinen Anwalt gefragt. Habe mich nur beschwert, dass die ARAG nicht zahlt.
    Iss bei denen eigentlich ein Rad ab …… ?

  6. anonymisiert sagt:

    @Marika:

    Tja, das ist dieselbe ARAG, die dem vorherigen Anwalt eines Mandanten kleinlich das Honorar kürzte, woraufhin dieser – durchaus zu Recht – Klage auf Zahlung des Restbetrages erhob.

    Daraufhin gab die ARAG dann klein bei, zahlte das restliche Honorar und das des Kollegen sowie meines für diesen ersichtlich vermeidbaren Prozess.

  7. anonymisiert sagt:

    @RA Melchior

    …. ist damit wieder einmal mehr die Frau Ass. D. aus D. gemeint ?

  8. anonymisiert sagt:

    @ RA Witopil: Wahrscheinlich schon. Der Name bürgt wohl für „Qualität“ 😉

  9. anonymisiert sagt:

    Merkwürdig. Die Dame scheint ganz schön ausgelastet zu sein.

  10. anonymisiert sagt:

    Diese Dame setzt alles daran zunächst Deckungszusagen möglichst lange hinauszuschieben (Anforderung von angeblich noch benötigten Unterlagen, obwohl teilweise schon vorliegend), dann verneint sie regelmäßig die Erfolgsaussichten mit der Folge eines langwierigen Schlichtungsverfahrens (Stichentscheid ist unnötig, da sie diese nie akzeptiert) um schließlich nach erteilter Deckungszusage nach Stichentscheid noch die Gebührenhöhe zu monieren („1,1 Gebühren sind vorliegend angemessen“ – natürlich ohne nähere Begründung). Ich habe auch einmal eine Vorstandsbeschwerde gegen sie abgereicht. Ohne Erfolg. Offensichtlich scheint die Qualität der Arbeit der Frau D. ganz im Sinne der Arag zu sein…

  11. anonymisiert sagt:

    Mit der Unterhaltung eines Rechtsschutzversicherungsvertrages versichert sich der Rechtsschutzkunde die Gewährleistungen seiner Chancengleichheit vor Gericht.
    Das zeigt sich insbesondere vor dem Hintergrund von Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen, Banken und Konzernen.
    Wenn sich der Rechtsschutzkunde seine Chancengleichheit zunächst noch mit einem Nerv tötenden Papierkrieg erkämpfen muss, dann liegt hierbei etwas im Argen.
    Ein Richter meinte einmal völlig unbedarft: Rechtschutzversicherungen sind von Übel.
    Naja, ganz Ernst gemeint war’s ja so nicht – aber in einem gewissen (übertragenen) Sinn scheint er wohl schon den Nagel partiell auf den Kopf getroffen zu haben. ….

  12. anonymisiert sagt:

    Oh nein, ich habe meine Rechtsschutzversicherung auch bei der ARAG, brauchte sie aber zum Glück noch nicht. Nach dem, was ich hier lese, bereue ich, dort meine Versicherung abgeschlossen zu haben…

  13. anonymisiert sagt:

    @ Olli: Na denn: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und rechtzeitig eine ordentliche RSV suchen. 😉

  14. anonymisiert sagt:

    Du sagst es, danke für den ehrlichen Bericht über die ARAG Versicherung.

  15. anonymisiert sagt:

    Kann jedem nur empfehlen einen weiten Bogen um die Arag zu machen. Durfte leider die Arag aus Kundensicht und auch als Agentur beäugeln.
    Teilweise von dem Hauptgeschäftsstellenleiter bis hoch zum Vorstand, keinerlei Ehrgefühl….
    Sorry, aber ist so…