ARAG – kann auch anders

Die Schwierigkeiten mit der ARAG in Arbeitsrechtssachen sind mittlerweile allseits bekannt. Für ihre dort praktizierte, flächendeckende Leistungsverweigerung im Bereich der vorgerichtlichen Anwaltstätigkeit hat die ARAG herbe Kritik auch redlich verdient.
Aber:
Im Bereich des Rechtsschutzes für Verkehrsordnungswidrigkeiten hat sich die ARAG in meinem Büro kürzlich ein Lob für schnelle und professionelle Schadenregulierung verdient.

Das kam so:
Meldung des Schadenfalls: 13.07. ; Kostendeckungserklärung der ARAG am 14.07.
Abrechnung der Sache mit kurzem Bericht: 28.10. ; Zahlung der ARAG am 03.11.

Mein bei der ARAG versicherter Mandant wusste also bereits einen Tag nach meiner Einschaltung, das die Kosten seiner Verteidigung von dort erstattet werden würden und konnte wieder ruhiger schlafen (es ging immerhin um seine berufliche Existenz als Taxifahrer).
Nach Abschluss der Sache schläft und fährt mein Mandant wieder ganz entspannt. Die Kosten meiner Tätigkeit ( 20% über den Mittelgebühren) hat die ARAG ohne Abzüge erstattet.

Keine Treppenkorrespondenz, kein Feilschen um die Kosten der Verteidigung, keine „Scheckzahlungen“. So muss das sein.
Danke dafür – mögen andere Versicherer sich daran ein Beispiel nehmen.

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