HDI – Was heisst das?

HDI als Kurzform für – „Hilft Dir Immer“ – das gibt es leider nur in der Eigenwerbung dieses Versicherungskonzerns. Treffender wäre wohl die Deutung als Kurzform für
-„Haben Die Ideen!“-
Wenn es um das Bezahlen von Rechtsanwaltsgebühren geht, fällt den Damen und Herren in Hannover nämlich offensichtlich immer etwas ein – nur: Leider nichts Gutes für den zahlenden Versicherungsnehmer! Man könnte auch texten HDI –Hilft Dir Irgendwann!“-, wie der nachfolgende Rechtsschutzfall zeigt:

In einer Verkehrsstrafsache, die – im Falle einer Verurteilung meines bei dem HDI rechtsschutzversicherten Mandanten – mit erheblicher Strafe bedroht und mit sehr einschneidenden strafrechtlichen Nebenfolgen verbunden ist (Für Insider: Es geht um §§ 315 c, 142 StGB) teile ich dem HDI meine Mandatierung mit, schildere kurz den Tatvorwurf und bitte um Erklärung zum Kostenschutz sowie Ausgleich der damit zugleich übersandten, detaillierten Vorschusskostenrechnung.
Der HDI: Fordert 1 Woche später „das behördliche Schreiben, aus dem sich der Tatvorwurf ergibt“ an.
Eine Kopie der Ladung des Versicherten zur Beschuldigtenvernehmung sollte dem HDI wohl reichen, denkt mein Büro und versendet eine solche am selben Tag per Fax an den HDI.
Der HDI: Benötigt danach erst einmal weitere 2 Wochen Denkpause. Erst dann geht die angeforderte Kostendeckungszusage in meinem Büro ein. Geld geht auf meinem Konto nicht ein.
Weitere 2 Wochen später fragt mein Mandant – als Vertragspartner des HDI – selbst telefonisch in Hannover nach, ob Zahlung nun von dort erfolgt oder er meine Rechnung selbst ausgleichen muss. Er erhält zur Antwort, das die Zahlung nun von dort veranlasst werde.
Der HDI: Schreibt und zahlt innerhalb 1 weiterer Woche. Jedoch: Gezahlt wird noch nicht einmal ein Drittel des angeforderten Vorschusses, zudem werde ich aufgefordert „den aktuellen Sachstand“ zu berichten.

Dazu sehe ich allerdings keinen Anlass. Weder gehört mein Büro zum Vertrieb oder der Kundenbetreuung des HDI, noch sieht das Gesetz eine derartige „laufende Berichterstattung“ an den Versicherer vor. Den HDI weise ich darum in einem zweiseitigen Schreiben noch einmal auf § 34 VVG hin, schildere den zu erwartenden Umfang der Verteidigertätigkeit und weise auch auf die besondere Bedeutung der Angelegenheit (drohender Entzug der Fahrerlaubnis und mehrjährige Sperre für die Neuerteilung mit existenzvernichtender Wirkung für den Versicherten, sowie: drohende erhebliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren ) für meinen Mandanten (und dessen erfreulich guten Einkommens- und Vermögensverhältnisse) hin. Das nach immerhin sechs Wochen überwiesene pauschale Almosen des HDI habe ich zeitgleich nach Hannover zurücküberwiesen. Auch darauf weise ich mit meinem Schreiben hin und bitte um vollständigen Ausgleich meiner Vorschussrechnung, nun unter Fristsetzung von 10 Tagen und mit dem Hinweis das ich die Entgegennahme von Teilzahlungen als Erfüllung weiterhin ablehnen werde.
Der HDI: Benötigt fast 2 weitere Wochen für eine Antwort. Man kündigt nun eine Zahlung i.H.v. 56 Prozent des angeforderten Vorschusses an. Begründung: Man zahle lediglich Mittelgebühren. Vorschuss für einen (absehbar stattfindenden) Hauptverhandlungstag leiste man hingegen nicht.

Mein Mandant ist vom HDI enttäuscht. Er hatte den Slogan vom „hilft dir immer“ verinnerlicht. Aber dieser Irrtum ist nun aufgeklärt.
Meine Buchhaltung wird auch die 56Prozent-Zahlung ankündigungsgemäss wieder nach Hannover zurück leiten. Nach Eingang der Vollmacht werde ich für meinen Mandanten den HDI auftragsgemäss auf Deckung des angeforderten Vorschusses verklagen.
Vielleicht ist das die Form von Werbung, die der HDI sich wünscht: „Irgendwann Hilft Dir Irgendwer – und sei es ein Zivilgericht“

7 Responses to “HDI – Was heisst das?”

  1. anonymisiert sagt:

    Also, ich weisss ja nicht, aber bei Beschwerden in diesem Forum geht es fast immer um Gebühren der Anwälte hier, die die Versicherungen nicht, nicht genug oder nicht schnell genug zahlen wollen, mag ja auch bestimmt manchmal stimmen, dass die Versicherer unberechtigt Geld sparen wollen… Wir hatten aber auch mal so einen Anwalt, der immer Gebühren wollte, die wir viel zu hoch fanden und die über der „Mittelgebühr“(heisst das so?) lagen, auch wegen Unfallflucht, das ist doch der Paragraf, oder?. Wir haben die dann jedenfalls nicht gezahlt und er hat uns erst fürchterlich angemacht und am Ende deshalbb vor Gericht verklagt. Das Verfahren haben wir denn abber gewonnen, der Richter hat dem Anwalt ins Stammbuch geschrieben, dass seine Rechnung völlig unverschämt übberhöht war.

    Naja, wenns ums Geld geht, dann isst sich eben jeder selbst der nächste, gilt wohl dann auch für Anwälte…

    Schade nur, dass dabei am Ende wir Kunden die Dummen sind…

    Aber was ich ehrlich nicht verstehe, ist, warum Sie dann auch noch Geld zurücküberweisen, was die Versicherung schon gezahlt hat? Dann muss doch Ihr Mandant das auch noch zahlen, oder?

  2. anonymisiert sagt:

    Sehr geehrter Herr Hilbert,
    natürlich geht es in diesem Forum vornehmlich ums Geld.
    1.)
    Um die Höhe der Versicherungsleistung wird auch in der Rechtsschutzsparte am häufigsten zwischen Versicherung und Versichertem gestritten. Für andere Problemfälle (z.B.: Keine Kostendeckungserklärung wegen -angeblich- mangelnder Erfolgsaussichten) bieten manche ARB auch Lösungen, die einen Rechtsstreit zwischen Versicherung und Versichertem entbehrlich machen. Wenn es um die Höhe der Leistung in der RSV geht, ist das nicht der Fall.
    2.)
    Bitte verstehen Sie es nicht falsch, aber Ihren Einwand „wenns ums Geld geht…“ lasse ich hier unkommentiert.
    Nur soviel: Das ein Rechtsanwalt in Strafsachen Vorschuss von einer Rechtsschutzversicherung verlangt, hat einen guten Grund:
    – Der Rechtsschutz kann nachträglich entfallen -etwa bei einer Verurteilung des Versicherten wegen Vorsatzes-
    – Hat der Rechtsanwalt in einem solchen Fall von der Versicherung Vorschuss erhalten, kann dieser Vorschuss zurück gefordert werden. Aber nicht beim Anwalt, sondern nur bei dem Versicherten. DAVOR schrecken die meisten Versicherer zurück.

    Hat der Rechtsanwalt in einem solchen Fall keinen Vorschuss gefordert und erhalten, muss der Versicherte (nach seiner Verurteilung) SÄMTLICHE Kosten selbst tragen, ohne seine RSV noch in Anspruch nehmen zu können.

    Preisfrage: Welcher Rechtsanwalt hat nunnbesser für die Interessen seines Mandanten gesorgt: Der mit oder der ohne Vorschussforderung an die RSV?

    3.)
    Zu Ihrer letzten Frage:
    Die Zurückweisung von Teilzahlungen hat auch einen prozessualen Zweck.
    Wenn mein Mandant mit seiner Versicherung schon vor dem Amtsgericht um die Versicherungsleistung (Rechtsanwaltskosten) streiten muss, dann soll die Entrscheidung des Gerichts auch berufungsfähig sein, d.h. ggf. in zweiter Instanz durch das Landgericht überprüft werden können. Dafür muss eine gewisse „Beschwer“ vorliegen, d.h. ein gewisser Mindestbetrag im Streit sein.
    Versicherer (eben auch Rechtsschutzversicherer) versuchen deswegen ab und an durch Teilzahlung die offen stehende Versicherungsleistung unter diesen Mindestbetrag zu bringen.

    übrigens:
    Wenn Sie in einer Strafsache verteidigt werden wollen, aber keinen Rechtsschutz haben, werden Sie von Ihrem gewählten Verteidiger sicher zur Zahlung eines Vorschusses aufgefordert werde. Das ist (nicht nur) in Strafverteidigungssachen vollkommen normal.

  3. anonymisiert sagt:

    Man sollte im Umgang mit dem Versicherer vielleicht etwas gelassener sein. Ein Vorschuss kann auf Anfrage doch noch aufgestockt werden. Und ob die Sachbearbeiter in Hannover bei der Vorschusszahlung wirklich immer gleich die Berufungssumme im Kopf haben?

    Ob es wohl gelingt, die Klage auf Vorschusszahlung vor der Hauptverhandlung komplett durchzuziehen, ggf. noch in Berufung zu gehen und dann daraufhin die Vorschusszahlung zu erhalten?

  4. anonymisiert sagt:

    HDI, dieser Spot im der Werbung ist wirlich ein Witz. Diese Versicherung zahlt nicht im geringsten. Die Versicherung wurde von uns gekündigt und von der HDI bestätigt, trotzdem wurden weiter die Beitäge abgebucht.
    Ich mache in Zukunft einen großen Bogen um diese Versicherung.
    Grüße aus dem Harz.

  5. anonymisiert sagt:

    Wir hatten einen unverschuldeten Autounfall, bei dem alle 4 Insassen meines Fahrzeugs mit vielen Blessuren aber dem Leben davon gekommen sind, das Auto hatte Totalschaden. Der Unfallverursacher ist beim HDI versichert. Der Unfall ist jetzt fast 6 Monate her, HDI hat nocht nichts gezahlt und hält sich auch sonst sehr bedeckt. Mein Anwalt droht mit Klage, der HDI zeigt sich völlig unbeeindruckt.
    Ich kann nur raten: FINGER WEG VOM HDI!

  6. anonymisiert sagt:

    Mein KFZ wurde vor 2 Jahren gestohlen, HDI ZAHLT nicht, Anwalt alles sinnlos

    HDI Zahlt nicht. Meiner meinung nach, würde ich jedem davon ABRATEN die HDI als versicherung zu wählen.

    Die ZAHLEN NICHT, dass ist FAKT.

    Daher niemals HDI

    Mfg
    Andy

  7. anonymisiert sagt:

    Ich war viele Jahre gut zahlendes Mitglied der HDI-Versicherung ohne Schaden. 2006 hatte ich einen Unfall, indem der Unfallgegner einen überaus hohen Schaden meldete.
    Gegen meinen Einspruch akzeptierte der HDI die überhöhte Summe ohne zu prüfen. Dafür stufte sie mich gleich 2 mal höher ein. Da ein Protest nichts bewirkte, kündigte ich. Die doppelte Einstufung wurde auch an die neue Versicherung weitergeleitet und konnte erst 2009 und nach vielem hin und her mit anwaltlicher Hilfe geklärt werden. Wir waren nervlich am Ende !Wir sind jetzt bei einer online Kfz – Versicherung und sparen dazu noch eine menge Geld! Vertraue nie dem HDI !