ARAG: Keine dumme Frage

Die ARAG kürzt mal wieder das Honorar, weil ein Sachbearbeiter es so für angemessen hält. Allerdings ist er auch neugierig:

Muß der Verteidiger solche Fragen eigentlich beantworten? Oder kann es sein, daß der ARAG-Mitarbeiter hier eine Grenze überschritten hat?

Gut, wenn der Versicherungsnehmer weiß, was sein Versicherer alles über ihn wissen möchte. Man weiß ja nie, wofür man solche Informationen noch missgebrauchen kann, nicht?

6 Responses to “ARAG: Keine dumme Frage”

  1. anonymisiert sagt:

    Deckungsanfrage nachschieben für eine arbeitsrechtliche Beratung?

  2. anonymisiert sagt:

    Und wieder: „… halten wir … für angemessen“. Dass § 14 RVG ausschließlich Anwälte betrifft – und nicht RSVen, wird insbesondere ARAG nie begreifen. 🙁

  3. anonymisiert sagt:

    Ach Fragen, dumm oder nicht, habe ich auch.
    1. Wird erhöhte Gebühr damit begründet, dass bei Erteilen des Fahrverbotes der Arbeitsvertrag gekündigt wird?
    2. Wurde ein entsprechende Absichtserklärung abgegeben?
    3. Ergeht dann im Urteil ein Fahrverbot?
    4. Wurde dem VN dann gekündigt?
    5. Was wäre dann mit der unter 2. in den Raum gestellten Absichtserklärung?
    6. Wird seitens des Anwaltes nur auf Biegen und Brechen versucht der RSV Kosten zu verursachen?
    7. Würde derselbe Anwalt von seinem – angenommen – nicht RS versicherten Mandanten dieselben Gebühren fordern?

      Ja. crh
  4. anonymisiert sagt:

    Schade, die Antwort hätte mich jetzt sehr interessiert… !

  5. anonymisiert sagt:

    Ich habe auch eine Frage:
    Am Ende bei „ARAG@2011.temporarily.de sagt“ steht
    Ja. crh
    Was heißt das? Bei Facebock werden Artikel vom Autor RA Carsten R. Hoenig so „unterschrieben“. Werden Beiträge von anderen Personen für den Autor des ursprünglichen Beitrags geschrieben und abgesegnet?

  6. anonymisiert sagt:

    @ Leser2 (und auch Leser)

    Nein. Es ist bloß eine Antwort des Kollegen auf die Fragen im Kommentar – hier direkt eingesetzt anstatt in einem eigenen Kommentar.