Kostendeckungsanfrage mit Schreiben vom 17.10.2006 nebst Kostenvorschußrechnung.
Am 19.10.2006 Antwort:
„….. Selbstbeteiligung von 153,- € vereinbart. Diesen Betrag haben wir abgezogen und den Restbetrag heute an Sie überwiesen. Bitte machen Sie die Mehrwertsteuer bei der Mandantschaft geltend“
Na also, geht doch (auf dem Weg zu Anwalt’s Liebling 😉 )