Rechtsschutz Bedingungen (ARB)

Um die Suche nach den Rechtsschutz-Versicherungs-Bedingungen zu erleichtern und nicht zuletzt auch, um Vergleiche zwischen der Leistungsbereitschaft der Versicherer zu ermöglichen, stellt die Redaktion des RSV-Blogs hier Links zu den im Einzelnen sehr unterschiedlichen Bedingungen der einzelnen Gesellschaften zur Verfügung.

Ein Projekt, das sich als recht schwierig und zeitaufwändig erwies, da diverse Gesellschaften ihre Bedingungen nur schwer auffindbar oder gar nicht offiziell präsentieren (so z.B. die Allianz, aus welchen Gründen auch immer). Andererseits hat uns die Mecklenburgische ihre lang gesuchten ARB aber dankenswerterweise auf Anfrage zur Verfügung gestellt, vielen Dank!. Wenn hier also noch Bedingungen fehlen, kann das zwei Gründe haben: Noch nicht gesucht – oder noch nicht gefunden. 😉

Für weitere Fundstellen oder Aktualisierungen ist das Redaktionsteam stets dankbar.

  1. ADAC 2014
  2. AdvoCard 2000 – 2015
  3. Agrippina s. Zurich
  4. Allianz 2009
  5. AllRecht 2000
  6. AllRecht 2013
  7. Allsecur 2010
  8. Alte Leipziger
  9. ARAG 2014
  10. Auxilia (KS) 2008
  11. Auxilia (KS) 2016
  12. BGV (Badische) 2005
  13. BGV (Badische) 2011
  14. BGV (Badische) 2013
  15. Concordia 1975/2001
  16. Concordia 2009
  17. Concordia 2010
  18. Continentale 2002
  19. Continentale 2010 (ConJure)
  20. DA direkt 2010
  21. DEURAG 2011
  22. DEURAG 2014
  23. DEVK 2010, Stand: o1.o1.2013
  24. DEVK 2014
  25. DMB 2007
  26. DMB 2008
  27. DMB 2011
  28. GDV-Musterbedingungen 2012
  29. HDI (Gerling) 2008
  30. Hausbesitzer-Versicherung 2008
  31. HUK-Coburg 2002
  32. HUK-Coburg 2015
  33. HUK24 2011
  34. Itzehoer 2010
  35. JurPartner 2013
  36. Karlsruher 2005
  37. Karlsruher Spezial-Straf-Rechtsschutz 2005
  38. KS s. Auxilia
  39. LVM 2015
  40. Mecklenburgische 2009
  41. Medien-Versicherung a.G. 2003
  42. Medien-Versicherung a.G. 2014
  43. NRV 2006
  44. NRV 2013
  45. NRV 1968 – 2016 über Link ARB – Allgemeine Rechtschutzs­bedingungen
  46. ÖRAG 2016
  47. ÖRAG 2017
  48. Rechtsschutz-Union 2000
  49. Rechtsschutz-Union 2005 – 2014
  50. Roland 2005
  51. Roland 2012, 2015, 2016
  52. R + V 2008
  53. R + V 2010
  54. Uelzener 2005
  55. WGV 2003
  56. WGV 2004
  57. WGV 2012
  58. WGV-Himmelblau 2012
  59. Zurich 2010
  60. Zurich 2011

19 Responses to “Rechtsschutz Bedingungen (ARB)”

  1. anonymisiert sagt:

    […] also die erste Auflage, die Sammlung wird an dieser Stelle (möglichst) aktuell gehalten. Weitere Hinweise in diesem Zusammenhang an das Redaktionsteam werden […]

  2. anonymisiert sagt:

    […] 12.o1.2010: Jetzt eine (fast) vollständige übersicht hier. play […]

  3. anonymisiert sagt:

    […] und zwar Fundstellen bzw. Links in unserem Archiv der Rechtsschutz Bedingungen (ARB). Sorry, aber ein bisschen Eigenlob muss auch mal […]

  4. anonymisiert sagt:

    Hat irgendjemand die ARB der Allianz Rechtschutzversicherung von 2005?? Benötige sie gaaanz dringen!!

    Lieben Gruß
    Julia

  5. anonymisiert sagt:

    […] sind wir ja immer auf der Suche nach aktuellen und hier noch nicht publizierten Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB). Die meisten wurden mühsam im […]

  6. anonymisiert sagt:

    Hallo Hallo,

    hat jemand die ARB des ADAC von 2009?
    Ich bräuchte die dringend.

    Beste Grüße

    Harry

  7. anonymisiert sagt:

    […] kam eine Mail von ERGO direkt mit dem Hinweis, dass unsere Links auf die ARB der D.A.S. veraltet sind. Die neuen waren gleich […]

  8. anonymisiert sagt:

    Hallo,

    ich benötige dringend die ARB 2011 der LVM. Unter der lf. Nr. 47,48 sind leider nur die ARB 2013 zu finden!!!

    Schöne Grüße

    Cip

  9. anonymisiert sagt:

    Die Links von Roland (ab 2009) und HDI gehen nicht (Error 404)

  10. anonymisiert sagt:

    @ RA Fuschi:

    Bearbeitet, danke.

  11. anonymisiert sagt:

    haben Sie auch die ARB 2010 der Mecklenburgischen?

  12. anonymisiert sagt:

    @ Sabine:

    Alle uns bekannten Links haben wir hier eingestellt. Ggf. sind die ARB 2009 auch noch aktuell?

  13. anonymisiert sagt:

    Liebe Kollegen,

    der BGH hat in einem Urteil von 2013 wegen des Verstoßes gegen das Transparenzverbot die folgende Klausel für unwirksam erklärt:

    „Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z. B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z. B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)“

    Das bedeutet, dass wenn man einen entsprechenden Vertrag hat, die Rechtschutzversicherung im Endeffekt keien Ausschluss für Kapitalanlagestreitigkeiten hat. Kennt jemand von Euch eine Rechtschutzversicherung, die ihre Bedingungen noch nicht dem BGH-Urteil angepasst hat, so dass man bei einem jetzigen Abschluss im Ergebnis noch die Deckung für Kapitalanlagegeschäfte ohne Ausschluss erhält?

    Viele Grüße

  14. anonymisiert sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich benötige dringend die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Karlsruher Versicherung aus dem Jahre 1996.
    Kann mir da jemand helfen ?
    Für eine kurze Info besten Dank !

    Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende

    herteux

    • Fordern Sie die ARB beim Versicherer an, er wird darüber verfügen. RA Hoenig
  15. anonymisiert sagt:

    Vielen Dank, geändert!

  16. anonymisiert sagt:

    Die Links zu den ARB der LVM 2009, 2011, 2013 funktionieren nicht.

  17. anonymisiert sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich arbeite als Rechtsanwaltsfachangestellte in einer Patentanwaltskanzlei. Wir haben i. A. mit Rechtsschutzversicherungen also eher wenig zu tun, daher bitte ich um Nachsicht für meine wahrscheinlich zu Tage tretende Unkenntnis.

    Ich habe eine kleine Frage zu den ARB der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe. Auf Ihrer Website finden sich die ARB 2009. Es ist anzunehmen, dass diese nach nunmehr 8 Jahren nicht mehr aktuell sind. Ich kann aber auf der Website der Versicherung selbst leider gar keine Informationen dazu finden. Wir sind von einem Mandanten gebeten worden, einen Fall aus dem Wohnungseigentumsrecht zu prüfen und ggf. Deckungszusage einzuholen. Der Versicherungsschein nimmt Bezug auf eine Spezialklausel Nr. 4, deren Inhalt für die Beurteilung des Sachverhalts wichtig sein könnte, die ich in den vorliegenden ARB aber gar nicht finden kann. Können Sie mir weiterhelfen?

  18. anonymisiert sagt:

    Können Sie mir die Kommentierung (Harbauer o. ä.) zu § 5 II f aa) „Technischer Sachverständiger“ zusenden? Ist das auch ein medizinischer Sachverständiger (Rechtsmedizinisches Institut, öff. best. und vereidigt )
    für ein „morphologisches“/Identitätsgutachten? Danke!!

    Mf(lk)G !

    J. Schramm, RA und Notar, Mediator
    32312 Lübbecke

    GGf auch per Fax 05741/4331

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