ARAG – Vorschuss? Nie gehört!

In einer Bußgeldsache erteilt die ARAG Deckungszusage und erhält Abschrift der an den Mandanten adressierten und ausdrücklich als solche gekennzeichnete VORSCHUSS-Rechnung unter Ansatz der jeweiligen (ausführlich begründeten) Mittelgebühr nach 5100, 5103 und 5109 VV-RVG. Es erfolgt eine Zahlung der ARAG, die um 164,60 EUR unter dem Rechnungsbetrag liegt. Eine Begründung für den Abzug gibt es – wie in aller Regeln in diesem Versicherungszweig – nicht. Ich teile dies dem Mandanten mit und bitte ihn, entweder den Restbetrag selbst zu zahlen oder mir Vollmacht für eine Klage gegen die ARAG zu erteilen.
Heute ruft der Mandant an: er habe sich bei der ARAG über deren Verhalten beschwert und vom Sachbearbeiter die Auskunft erhalten, ich würde Leistungen in Rechnung stellen, die ich noch gar nicht erbracht habe und da zahle man eben nicht.

Liebe ARAG: spendiere doch bitte deinen Sachbearbeitern einen RVG-Text. Dort können sie dann in § 9 lesen, dass der Rechtsanwalt einen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses für die entstandenen „und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen“ hat. Und dann spendiere deinen Sachbearbeitern soviel Verstand, dass sie kapieren, dass ein Vorschuss auf erst noch entstehende Gebühren IMMER eine Zahlung für noch gar nicht erbrachte Leistungen ist.

Da aber die Chance, dass bei Rechtschutzversicherern wie der ARAG Bitten um Vernunft in Erfüllung gehen, verschwindend gering ist, wird wohl irgendein(e) geplagte(r) Amtsrichter(in) Nachhilfeunterricht erteilen müssen.

2 Responses to “ARAG – Vorschuss? Nie gehört!”

  1. anonymisiert sagt:

    Was soll man dazu noch sagen. Die Versicherungen tragen mit allen Mitteln zur Verdummung der Mandanten bei, um dann einen möglichst großen Keil zwischen Anwalt und Mandant zu treiben.
    Die Zeit, die Sie brauchen um dem Mandanten die Lage zu erklären, können Sie ja nicht abrechnen.
    Mandate zu betreuen, die rechtschutzversichert sind, ist bald wegen der ganzen Zusatzarbeit (die die meisten von uns ja noch kostenfrei anbieten) nicht mehr lukrativ.
    Und da viele rechtschutzversicherte Mandanten eine Vollkaskomentalität haben, besteht auch noch die Gefahr, daß man die Mandanten verliert, weil es sol viele Probleme mit der RSV gab.
    Ganz klasse.

  2. anonymisiert sagt:

    @ RA Anders

    Ja, es ist schon zum heulen. Oft erlebt und immer wieder getoppt.

    Nur gutmütige Menschen versuchen immer wieder, das ‚Gute‘ im Menschen zu sehen.

    Man könnte ja auch, im Hinblick auf die erwähnte Zusatzarbeit, von „Handreichungen“ reden.

    Aber, haben Sie schon mal versucht, Ihre Hand in ein Wolfsgehege zu reichen …….