ARAG: Wieder einen Kunden weniger

Der Krefelder Kollege Andreas Neuber berichtet über das gewohnte Verhalten der ARAG:

Mandantin erhält von der sicherlich allseits bekannten Rechtsanwältin Katja G. aus München mehrere massive Mahnungen, weil sich die Mandantin angeblich online bei einem Quiz angemeldet habe und dadurch ein Jahresabonnement ausgelöst wurde. Die Mandantin hat keinen PC und auch keinen Internetanschluss. Streitwert 100 Euro.

Ich schreibe bösartig an die Kollegin und überlasse der ARAG eine Kopie des Schreibens mit der Bitte um Deckungszusage. Heute kommt die Verweigerung der Deckung: Es handele sich um einen Rechtsschutzfall aus dem Bereich von Glücksspiel und Wette und das sei nicht versichert.

Jetzt hat die ARAG bei einer Gebührenrechnung von etwa 50 Euro wieder einen Kunden weniger.

Ein Glückspiel scheint jedoch zu sein, von der ARAG eine Deckungszusage zu bekommen. Wenn dann auch noch eine Zahlung kommt, haben wir einen der unwahrscheinlichen Volltreffer gelandet. Und wenn die ARAG keine Kürzung an der Höhe des berechneten Honorars vorgenommen hat, sollte man auf den Kalender schauen: Denn dann findet Weihnachten und Ostern am selben Tag statt.

24 Responses to “ARAG: Wieder einen Kunden weniger”

  1. anonymisiert sagt:

    ÖRAG (SPK)ist auch nicht besser.
    Ich habe privat 2 Container gekauft und den Preis wg. erheblicher Mängel gekürzt. Der Verk. hat mich verklagt und die ÖRAG zahlt auch nicht, weil doe Container gewerblich genutzt werden können.

  2. anonymisiert sagt:

    ÖRAG (SPK)ist auch nicht besser.
    Ich habe privat 2 Container gekauft und den Preis wg. erheblicher Mängel gekürzt. Der Verk. hat mich verklagt und die ÖRAG zahlt auch nicht, weil die Container gewerblich genutzt werden können.

  3. anonymisiert sagt:

    Nun, hier fehlt dann wohl nur noch ein Name: D.A.S.

    Unser Mandant (D.A.S.-versichert) wurde vom Gegner auf Zahlung i.H.v. ca. EUR 2.000,00 in Anspruch genommen. Hintergrund war – so behauptete der Gegner – eine „geschäftliche“ Abmachung. Unser Mandant sagte, es habe solch eine Abmachung nie gegeben, vielmehr habe es sich seinerseits nur um einen Freundschaftsdienst gehandelt.

    Wir schildern den Fall dem D.A.S., der die Deckung prompt ablehnt. Begründung: Gewerbliche Sachverhalte fallen nicht unter die Deckung. Eine Nachfrage bei der Schadensleitung blieb gänzlich unbeantwortet.

    Ich frage mich ernsthaft: Bestimmt denn die Behauptung des Gegners, ob ein Fall von der RSV übernommen wird? Im Zweifel gegen den VN? Dabei wäre die Lösung so einfach: Deckung unter Vorbehalt erteilen, und sollte sich (zum Beispiel in einem Urteil) herausstellen, dass der VN tatsächlich geschäftlich handelte, rückwirkend wieder entziehen.

  4. anonymisiert sagt:

    @ RA Pießkalla:

    Die Deckungsablehnung dürfte richtig gewesen sein. Soweit mir bekannt ist, darf der behauptete Sachverhalt zur Grundlage genommen werden (vgl. Harbauer ARB 75 § 14 Rn. 42).

  5. anonymisiert sagt:

    @ Matthias Berger:

    Vielen Dank für Ihre Anmerkung, Herr Kollege. über diese Kommentierung freuen sich die Versicherer. Ich selbst habe erhebliche Zweifel, ob ein Versicherer den Eintritt eines Versicherungsfalles von der (vom VN bestrittenen) Behauptung des Gegners abhängig machen darf. Dies würde dazu führen, dass der VN allein durch geschickte Formulierungen der Ansprüche schutzlos gestellt werden könnte. Ich halte das für verfehlt. Zudem ist der Versicherer durch einen Vorbehalt ausreichend geschützt und kann die Deckung wieder entziehen.

  6. anonymisiert sagt:

    Per Definition ist der Versicherungsfall nun mal der BEHAUPTETE Rechtsverstoß. Genauso wie dies zur Verneinung eines Kostenschutzes führen kann, kann durch geschicktes Formulieren auch ein Versicherungsfall herauskonstruiert werden. Zudem würde man dem Versicherungsnehmer Steine statt Brot geben, würde man in einem solchen Fall Versicherungsschutz unter Vorbehalt erteilen. Wie soll das für den VN konkret aussehen? Er stürzt sich eventl. vorschnell in das Risiko eines Prozesses mit eventl. erheblichen Kosten weil er denkt : toll, die Versicherung zahlt ja! Zudem ist ja allgemein bekannt, daß der Vorschuß die Klage schlüssig macht, auch wenn dies hier wieder zu einem erheblichen Aufschrei der anwesenden Kollegen führen dürfte! Anschließend unterliegt der VN und muß sämtliche Kosten allein tragen. Hätte er von Anfang an gewußt, daß er eventuell alles selbst zahlen muß hätte seine Entscheidung vielleicht anders ausgesehen. Hat der VN erst mal eine Kostenzusage erhalten, glaubt doch hier niemand ernsthaft , daß ein VN sich wirklich bewußt macht, was ein Unterliegen für ihn bedeutet. Und ob der RA seinen Aufklärungspflichten bis ins letzte nachkommt lassen wir mal dahingestellt.
    Und übheraupt? Wo ist im konkreten Fall das Problem bei der Angelegenheit? Klar, der VN muß zunächst den Vorschuß und eventl. Gutachterkosten tragen. Obsiegt er bekommt er die Kosten erstattet. Ist aber wohl fairer, als ihn ins offene Messer laufen zu lassen. Und der einzige, der bei einem Rechtsstreit immer gewinnt ist der RA, der muß nämlich immer bezahlt werden!

  7. anonymisiert sagt:

    Warum so aufgeregt, Robin?

    Wieso läuft denn ein Versicherter ins offene Messer, wenn man ihm unter einem ganz bestimmten Vorbehalt Deckung zusagt? Nach Ihrer Ansicht ist es also besser, dass der Versicherte den Prozess mangels Solvenz erst mal gar nicht führen kann? Wo genau steht er hier besser als bei rückwirkendem Entzug der Deckung? Es gibt bei objektiver Betrachtung nur einen, der bei Ihrem Vorschlag besser steht: Der Versicherer.

    Die weiteren Ausführungen vom bösen Anwalt und Versicherten lasse ich besser unkommentiert. Aber beste Grüße an die Sachbearbeitung! 🙂

  8. anonymisiert sagt:

    Werter Hr. Kollege,
    ich war selbst lange genug als Anwalt tätig um zu wissen, wie die Sache läuft. Und gerade diese Machenschaften, die Mandanten ins offene Messer laufen zu lassen und als erstes mal an die eigene Brieftasche zu denken ist es, die mich immer wieder daran zweifeln läßt, ob meine Berufswahl die richtig war.
    Natürlich arbeite ich um Geld zu verdienen und meine Familie zu ernähren und nicht aus rein altruistischen Gründen. Gar keine Frage: ich mache meine Beruf um Geld zu verdienen. Nur mit welchen Mitteln ist hier die Frage?!

    Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß sie gerade deshalb immer so auf die bösen Versicherungen schimpfen, weil sich der Mandant sonst nämlich zwei mal überlegen würde, ob er sich für diese Angelegenheit in einen Rechtsstreit begibt und damit verbundene Kosten verursacht, die kaum noch in einem Verhältnis zur Sache stehen. Diese Erfahrungen mußte ich leider in meiner langjährigen Tätigkeit bei zahlreichen Kollen feststellen.
    Und das Argument, daß der Mandant es sich nicht leisten kann ? Ich frage mich nur, warum es dann die PKH gibt ?
    Jeder von Ihnen ist doch heil froh, wenn es eine RSV im Hintergrund gibt. Natürlich gibt es hin und wieder reibereien. Diese sind im täglichen Geschäft bei uns jedenfalls eher zu vernachlässigen im Vergleich zu dem Streß und dem Aufwand den ich habe, wenn ich alles direkt mit dem Mandanten abrechnen muß.

    Ich bin mit Sicherheit kein Fürsprecher irgend welcher Versicherer, das nun mit Sicherheit nicht. Ich habe nur sehr stark den Eindruck, daß es hier hauptsächlich darum geht, daß die Herrn Kollegen ne Milchkuh haben wollen, die sie bei jedem Bedarf melken können, so wie es ihnen beliebt. Stellt denn irgend einer von Ihnen auch mal eine Rechnung unterhalb der Mittelgebühr? Das sieht doch ihre Software nur im Ausnahmefall vor. Standardmäßig werden da doch erst mal die Gebühren rausgehauen, was das Programm hergibt.

    Und eine Versicherung ist nun mal ein Wirtschaftsunternehmen und keine Sozialhilfeeinrichtung. Und wenn ich dann sehe, wie sich hier über gekürzte Vorschüsse aufgeregt wird, dann frage ich mich, ob sie es alle denn dermaßen nötig haben mit dem Geld? Es ist und bleib nun mal ein Vorschuß. Welche andere Berufsgruppe kann es sich derart erlauben schon im Voraus abzukassieren?
    Sicherlich ist das Verhalten der Versicherungen teilweise fragwürdig. Aber was im Rahmen der Anwaltschaft teilweise für eine Selbstbedienungsmentalität herrscht ist schier unterträglich. Da werden unnötige und kostentreibende Anträge gestellt, daß man sich fragt ob die Leute gar kein Schamgefühl mehr haben. Aber macht ja nichts, zahlt ja die Versicherung!

    Entscheidend ist und bleibt aber, das am Ende korrekt abgerechnet wird und das in jeder Beziehung.

    Mit kollegialen Grüßen

  9. anonymisiert sagt:

    @ Robin:

    Ich meine, dass das Berichten über gute und schlechte Erfahrungen durchaus angebracht ist. Ich für mich stelle erhebliche Unterschiede im Regulierungsverhalten fest. Obwohl § 14 RVG für alle gilt.

    Bei uns ist es in der Praxis – entgegen Ihrer Erfahrungen – gerade bei den hier mehrfach negativ dokumentierten Versicherern einfacher, das Mandat mit dem Kostenschuldner abzurechnen als die fortwährende Nichteinhaltung von Zahlungszielen, unberechtigte Rechnungskürzungen, Zahlungen in mehreren Teilschritten und andere Spielereien zu erfahren.

    Bedenken Sie eines: Allein dass „angeblich überhöhte“ Rechnungen nach langem Hin und Her bezahlt werden, zeigt doch, dass es mit den Kürzungen in dieser Gehäuftheit nicht seine Ordnung hat. Die meisten Kürzungen beruhen m.E. auf der bloßen statistischen Annahme, dass es sich Kollegen gefallen lassen. Bei Ihnen geht es vielleicht um z.B. 50 oder 100 Euro, der Versicherer erspart sich jährlich eher Millionenbeträge. Auch geht es nicht darum, ob man es „nötig hat“, sondern um die gesetzliche Vergütung. Zumindest dann, wenn man den Beruf nicht als reines Hobby betreibt. Die Frage, ob man es denn so nötig hat, könnten Sie der Versicherung übrigens genau so stellen.

    Auch das Argument, ohne RSV würde man es sich ggf. zweimal überlegen, ob man klagt, ist m.E. nicht überzeugend: Denn man schließt die Versicherung ja gerade ab, um sich von den wirtschaftlichen Risiken nicht abhalten zu lassen, einen für berechtigt erachteten Anspruch zu verfolgen. Dass VN dann „mit freiem Rücken“ zur Tat schreiten, kann man ihm nicht übel nehmen, ohne den Sinn von RSVen selbst in Frage zu stellen. Es steht den Versicherern übrigens frei, bestimmte Sachverhalte nicht zu versichern: Wenn man Bußgeldsachen aufnimmt (und damit auch wirbt), so darf man sich eben nicht beschweren, wenn die VN diese Leistungen auch abrufen. Bei Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung besteht ohnehin kein Anspruch ggü. dem Versicherer.

    Nehmen wir es, wie es ist: Es gibt gute und schlechte Erfahrungen und auch mal widerstreitende Ansichten über das angemessene Entgelt. Das allein wäre hinnehmbar, allerdings stört die Art und Weise, wie zum Teil verfahren wird. Das allein sollte übrigens kein Grund sein, an der Sinnhaftigkeit Ihrer Berufswahl zu zweifeln 🙂 …

  10. anonymisiert sagt:

    @ Robin

    Ich lasse Ihnen ja gerne Ihre eigene Meinung. Ausführungen wie

    „ob sie es alle denn dermaßen nötig haben mit dem Geld“

    oder

    „Ich habe nur sehr stark den Eindruck, daß es hier hauptsächlich darum geht, daß die Herrn Kollegen ne Milchkuh haben wollen, die sie bei jedem Bedarf melken können, so wie es ihnen beliebt. Stellt denn irgend einer von Ihnen auch mal eine Rechnung unterhalb der Mittelgebühr? Das sieht doch ihre Software nur im Ausnahmefall vor. Standardmäßig werden da doch erst mal die Gebühren rausgehauen, was das Programm hergibt“

    sind aber schlicht und einfach – gelinde gesagt – unverschämt.

    Lesen Sie doch einfach einmal die Statistiken über die Durchschnitts-Einkünfte von (ibs. Einzel-)Anwälten, denken Sie einmal darüber nach, dass wir von 1994 – 2004 keine Gebührenerhöhung hatten und vergegenwärtigen Sie sich, dass wir im Rahmen von Pflichtverteidigung, Beratungs- und Prozesskostenhilfe (Mandate, die wir grundsätzlich annehmen *müssen*) zu Sozialtarifen arbeiten müssen. Vielleicht geht Ihnen dann auf, welch unausgegorenen Unsinn Sie da von sich geben (hinsichtlich der Behauptung, „unterhalb der Mittelgebühr? Das sieht doch ihre Software nur im Ausnahmefall vor“ dazu wohl noch bar jeder Kenntnis anwaltlicher Software vorgetragen!).

    Vielleicht verraten Sie ja auch noch, warum Sie diesen Beruf aufgegeben haben, wo man doch dort so herrlich den Goldesel melken und ohne großen Aufwand (natürlich: auf Kosten der armen Versicherungswirtschaft) die „dicke Knete“ verdienen kann.

    RAUG

  11. anonymisiert sagt:

    @Raug

    Wenn sie meinen Beitrag richtig gelesen hätten, dann hätten Sie auch mitbekommen, daß ich die anwaltliche Tätigkeit keineswegs aufgegeben habe, sondern immer noch als solcher tätig bin.

    Des weiteren hätten Sie mitbekommen, daß ich keineswegs behauptet habe, daß die anwaltliche Tätigkeit in jedemfall einen Geldsegen bringt.
    Wer heut zu Tage noch zu naiv ist dies zu Glauben hat schlicht weg keine Ahnung. Es sei denn, man hat die Möglichkeit mit einem Doppelprädikat bei irgend einer „Drei-Namen-Ausbeuter-Großkanzlei“ anzufangen.
    Aber darum geht es hier überhaupt nicht.

    Hätten Sie meinen Beiterag genau gelesen, dann hätten Sie verstanden, daß es in meinem Beitrag schlicht und ergreifend darum geht auch einmal kritsch dazustellen, daß es innerhalb der Anwaltschaft
    (wahrscheinlich gerade aufgrund der Tatsache, daß die Tätigkeit zum Teil nicht so einträglich ist wie viele gerne glauben)
    eine auch von ihnen nicht wegzudiskutierende Abzockermentalität vorherrscht und daß von vielen versucht wird den Mandanten und natürlich mit Vorliebe die Versicherung als Goldesel zu benutzen.
    Mit welchen Mitteln versucht wird auch noch den kleinsten Euro rauszuholen, gerechtfertigt oder nicht.
    Gerade im Rahmen von hier immer wieder thematisierten Bußgeldverfahren.
    Seien Sie doch einfach mal zu sich und zu allen anderen ehrlich: das meiste ist doch einfach standard. Ich kenne kaum einen anderen Bereich, in dem sich so leicht mit so wenig Aufwand Geld verdienen läßt. Egal wie eindeutig die Sache ist: erst mal wir Einspruch eingelegt und am besten erst im Termin wieder zurückgenommen.
    Vielen Kollegen ist es lange vor der HV (meist sogar beim ersten Studium der Akten )klar, daß sie den Einspruch erst in der HV wieder zurücknehmen werden, weil sich einfach keine sachlichen Argumente vorbringen können. Und das soll seriöse Arbeit sein?

    Es geht keinesfalls darum Ihnen berechtigte Gebühren abzusprechen. Ich gönne es jedem Kollegen von Herzen wenn er mit seinen Mandaten gutes Geld verdient.

    Nur sollte man bei aller Kritik an Versicherungen und deren Machenschaften sollte man auch einmal vor der eigenen Haustüre kehren und sich fragen, ob dort alles korrekt verläuft.

    Und in bezug auf die Mittelgebühr sei ausgeführt: Es geht hier immer nur darum, daß Versicherungen (natürlich häufig auch zu Unrecht) die Mittelgebühr kürzen. Nur: wer sich über standardmäßige Kürzungen aufregt muß sich auch fragen lassen, ob er standardmäßig korrekte Abrechnungen stellt. Rechnen Sie ernsthaft auch Mandate unterhalb der Mittelgebührt ab? Das Ermessen schein bei vielen Kollegen immer nur einseitig nach oben ausgeübt zu werden. Aber wird es auch ausgeübt wenn dabei unterhalb der Mittelgebühr abgerechnet werden müßte? Mein Eindruck dazu ist ganz klar: nein.
    Bleibt zu hoffen, daß auch sie zu den rühmlichen Ausnahmen gehören.

    P.S.
    Und was die Kenntnisse der anwaltlichen Software angeht hätte ich gehofft, daß Sie die Ironie verstehen.

  12. anonymisiert sagt:

    @ Robin:

    Sie geben zwar vor, den Anwälten ihr Honorar „theoretisch“ zu gönnen (das tun auch die Versicherer), behaupten aber „praktisch“, alle Ihre Kollegen würden überhöht abrechnen und ihre Berufspflichten verletzen. Natürlich bis auf wenige „rühmliche“ Ausnahmen, zu denen wohl Sie gehören…

    Eine Frage wird erlaubt sein: Wenn Sie tatsächlich Anwalt sind und als solcher tätig, dann frage ich mich, woher Sie denn eigentlich so viel über die so fürchterliche Regulierungspraxis Ihrer Kollegen wissen (die „standardmäßige“, wie Sie sagten)? Lassen Sie sich die Abrechnungen schicken? Arbeiten Sie für eine Rechtsschutz und vertreten diese? Warum erhalten Sie Einblick? Woher wissen Sie, wie andere ihre Bußgeldsachen abrechnen? Ich selber weiß nämlich nicht, was der Markt so tut. Daher maße ich mir auch kein Urteil über deren Praxis zu, sondern gehe – anders als Sie – von deren Redlichkeit aus.

    Die Plattitüden Ihres Kommentars kenne ich nur aus den Antwortschreiben der Sachbearbeiter. Was einen fürchterlichen Verdacht in mir aufkeimen lässt…

    Und nun noch zum Thema Bußgeldverfahren: Es mag sein, dass Sie es für einfach halten, was in Bußgeldverfahren zu tun ist. Aber jemand, der behauptet, dass die Abwehr eines Fahrverbotes, die Prüfung von überliegefristen, die überprüfung der Messgeräte (in Bayern bekommt man die Eichscheine NUR über das Gericht, was eben Kosten produziert – beschweren Sie sich also bei der Polizei!) für „einfach“ hält, der soll das tun. Aber gönnen Sie sorgfältig arbeitenden Kollegen bitte eine andere, wohl deutlich differenziertere Ansicht.

    MfG

  13. anonymisiert sagt:

    @ Robin:

    „Wenn sie meinen Beitrag richtig gelesen hätten, dann hätten Sie auch mitbekommen, daß ich die anwaltliche Tätigkeit keineswegs aufgegeben habe, sondern immer noch als solcher tätig bin.“

    Ich lese sicher mit mehr Aufmerksamkeit als der eine oder andere der richtigen Anwendung der deutschen Sprache widmet:

    “ … ich *war* (Hervorhebung durch mich) selbst lange genug als Anwalt …“

    Vergangenheit!

    „Rechnen Sie ernsthaft auch Mandate unterhalb der Mittelgebührt ab?“

    Eindeutig: ja, wenn’s angezeigt ist.

    „Bleibt zu hoffen, daß auch sie zu den rühmlichen Ausnahmen gehören“

    Sehen Sie: das ist schon die nächste Unverschämtheit! Sie implizieren mit Ihren Ausführungen schlicht und einfach, dass ein ganzer Berufsstand – mit einigen Ausnahmen (zu denen *Sie* sich natürlich mit Sicherheit rechnen – nicht als die schnelle Abzocke im Sinn hat, wobei ich mich mit „Schulze“ frage, woher Sie so genaue Kenntnis von der Regulierungspraxis anderer Kollegen haben wollen.

    „Vielen Kollegen ist es lange vor der HV (meist sogar beim ersten Studium der Akten )klar, daß sie den Einspruch erst in der HV wieder zurücknehmen werden, weil sich einfach keine sachlichen Argumente vorbringen können. Und das soll seriöse Arbeit sein?“

    Wieder so eine Unterstellung ins Blaue hinein. Sie scheinen ja Umfragen bei „Kollegen“ zu veranstalten oder sind Sie Gedankenleser?

    „Und was die Kenntnisse der anwaltlichen Software angeht hätte ich gehofft, daß Sie die Ironie verstehen.“

    Ironie? Sie sind nicht ironisch, sondern meinen es bitter ernst, wenn Sie das Lied der Versicherer singen und einen Berufsstand, der angeblich der auch Ihre ist (ich teile die Schulzsche Skepsis), in die Schmuddelecke drängen.

    Weitere Diskussionen mit Ihnen halte ich für Arbeitszeitverschwendung!

    RAUG

  14. anonymisiert sagt:

    Ich finde es schon interessant zu sehen, wie hier auf Leuten herumgehackt wird, die sich mal kritisch äußern. Insgesamt finde ich es sowieso erstaunlich, daß hier kaum Gegenstimmen zu hören sind. Woran liegt das ? Offenbar blasen alle ins selbe Horn. Liegt es wirklich daran, daß alle Versicherer so schlecht sind oder besteht auch die Möglichkeit, daß sich hier niemand äußern will, weil sofort die große Keule herausgeholt wird und auf allem herumgehackt bis sich nichts mehr rührt ? Fragt sich ganz bescheid und sagt lieber nix kritisches
    ein Beobachter

  15. anonymisiert sagt:

    @ lieber nichts kritisches sagen…

    Ihre Parteinahme für jemanden, der die Anwaltschaft „kritisiert“ (diffamiert wäre wohl passender), in allen Ehren! Es wäre zielführend, wenn wir erfahren würden, worüber genau Sie sich beschweren. Muss man sich als Abzocker darstellen lassen, ohne darauf reagieren zu dürfen? Wenn man solche Schlüsse zieht, sollte man zumindest offenbaren, woher man die Anschlusstatsachen hat.

    Und wenn Sie denken, dass Robin mit seiner Kritik Recht hat, würde ich gerne wissen, warum. Mal angenommen, Sie hätten schlechte Erfahrungen mit Anwälten gemacht: Dann argumentieren Sie doch bitte in der Sache, dann kämen wir auch weiter.

    Die hier schreibenden Anwälte sprechen – anders als Robin – konkrete Fälle aus ihrer Praxis an, die ihnen kritikwürdig erscheinen. Ich finde das immer noch redlicher, als Vorträge nach dem Motto „theoretisch finde ich Anwälte gut, aber praktisch sind (fast) alle Abzocker“…

    Die von Ihnen und Robin an den Tag gelegte Argumentation erscheint mir aus dem Beruf bekannt. Wird man als Abzocker dargestellt und reagiert dann bei den freundlichen Damen und Herren, bleibt von derartigen Behauptungen nur wenig übrig. Nur ein „Ihr seid ja sooo gemein mit den Kritikern“ im RSV-Blog.

    MfG

  16. anonymisiert sagt:

    @ die werten Kollegen

    so lange augenscheinlich keiner der Diskutanten bereit ist, „Butter bei die Fische zu tun“, führt die Diskussion nicht wirklich weiter, was ich bedauere, denn ich zumindest lese diese Seite auch (und beteilige mich gelegentlich), um die Ergebnisse in der praktischen Arbeit umzusetzen.

    Deshalb von mir folgende Anmerkungen:

    1. Die Ausgangsfrage scheint rechtlich geklärt, auch wenn es RA Pießkalla nicht gefällt (weiteren Widerspruch habe ich nicht gelesen).

    2. robin sollte in der Tat Farbe bekennen, ob er neben der anwaltlichen Tätigkeit (ich habe das „war“ auch gelesen) berufliche Verbindungen zu einer Rechtsschutzversicherung hat. Wenn das nämlich der Fall sein sollte, könnte er durchschnittliches Abrechnungsverhalten der Kollegen möglicherweise tatsächlich besser beurteilen.

    3. Inhaltlich neige ich ihm allerdings eher zu – ohne dies durch Umfragen unter Kollegen verifizieren zu können. Ich selbst schätze, zwischen 5 und 10 % der OWi-Verfahren unterhalb der Mittelgebühr abzurechnen, 10-20 % oberhalb. Wichtigstes Kriterium für unterhalb ist der Mandant ohne RSV, jedenfalls wenn außerdem nichts Zählbares herauskommt. Oberhalb rechne ich eigentlich nur mit RSV ab (auch wenn ich dann umfangreicher begründen muss), es sei denn, der Mandant ist weit überdurchschnittlich vermögend. Nur ausnahmsweise berufe ich mich außerdem auf mein Ermessen von 20 %, im wesentlichen gegenüber dem Bezirksrevisor (das wäre ein eigenes Thema, aber wir sind ja nicht bei brv-blog.de).

    4. Es mag sein, dass sich mein oben beschriebenes Gefühl auch aus dem Studium dieser Seite entwickelt hat, wenn sich mir manchmal die Frage aufgdrängte, ob ein Streit tatsächlich den Interessen des Mandanten diente oder doch eher der erhofften zukünftigen Arbeitserleichterung der Kollegen – die nach meinen Erfahrungen eher nicht eintritt, wenn man erstmal seinen „Ruf“ weghat. Letztes Beispiel, das mir einfällt, war der Kollege, der sich vor Gericht mit der RSV auf die Hälfte verglichen hat (wohl mit seinen Gebühren zu Lasten des Mandanten) – hier hätte doch wohl nur ein Urteil für Klarheit gesorgt. In Erinnerung habe ich jedenfalls noch, dass dieser Vergleich als großer Erfolg für den Mandanten dargestellt wurde…

    5. Dass man eher Widerspruch als Zustimmung erntet, wenn man ein Posting hinterfragt, ist sicherlich der Zusammensetzung der Autoren geschuldet – aber gerade den Strafverteidigern macht das natürlich nichts aus: ohne Kampf kein Recht. Ob Beobachter das auch so vertragen können, weiss man natürlich nur, wenn diese nicht im Dunkel der Anonymität bleiben. Anderenfalls müssen sie halt darauf verzichten, etwas kritisches zu sagen.

    6. Wem die Arbeitszeit zu schade ist für einen (weiteren) Beitrag, der kann ja abends schreiben, wenn das Tagewerk geschafft und das Glas Wein getrunken ist.

  17. anonymisiert sagt:

    @ RA Berger

    Mir ist meine Arbeitszeit – die endet übrigens nicht „abends“, sondern meist erst gegen 22 h – nicht „für einen (weiteren) Beitrag“ zu schade, sondern – das meine ich deutlich zum Ausdruck gebrachtzu haben – für die Diskussion mit einem Schreiber, der pauschal und – Stand jetzt – ohne Angabe seiner Erkenntnisquelle(n) – einen ganzen Berufsstand diffamiert. Da trinke ich dann doch lieber ein zweites Glas.

    @ lieber nichts…

    Sind Ihnen die *positiven* Berichte der Autoren – darunter auch von mir – entgangen? Richtig ist sicher: ich schreibe hier nicht *jedes Mal* auch einen Bericht, wenn ein Fall mit der RSV reibungslos abgewickelt wurde. Aber erzählen Sie jeden Tag Ihre Frau, dass Ihr Chef heute ein netter Mensch war,odersteht in der Zeitung jeden Tag, wieviele Menschen unverletzt über die Straße gelaufen sind?

    RAUG

  18. anonymisiert sagt:

    Sehr geehrte Kollegen,
    nach einem verdienten langen Wochenende freue ich mich sehr über den Beitrag von RA Berger. Da hier zu Recht der Wunsch geäußert wird „Farbe“ zu bekennen will ich dies gerne tun: Ja, es ist wahr, meine Frau arbeitet als Schadensachbearbieterin bei einer RS Versicherung und ja, auch da ist wahr, ich bin einer der hier so oft kritisierten und als Nestbeschmutzer dargestellten Vereinbarungsanwälte.
    Dies nicht nur bei der Gesellschaft, bei der meine Frau tätig ist, sondern auch noch bei zwei anderen Gesellschaften.
    Und an dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich dagegen verwehren, daß den Kollegen, die als Vereinbarungsanwälte tätig sind unterstellt wird, sie seien lediglich Lakaien des jeweiligen Versicherers und würden nur als deren verlängerter Arm agieren.
    Da sich der Kollege Raug ja derart gegen pauschale Äußerungen zur Wehr setzt möchte auch ich dies an dieser Stelle tun. Nämlich dagegen, daß hier in so gut wie jedem zweiten Beitrag der Eindruck vermittelt wird, daß bei den jeweiligen Versicheren nur absolute Volldeppen sitzen, die Ihr Examen im Lotto gewonnen haben. Das ist glattweg eine Unverschämtheit und hat aber auch gar nichts mehr mit einer sachlichen Auseinandersetzung zu tun.
    Da meine Frau sich offiziell natürlich nicht zu internen Dingen äußern kann und damit Ihre Anstellung gefähreden würde, sehen sie es mir nach, hier nicht meinen Kanzleinamen zu veröffentlichen.

    Ich hoffe damit hinreichend dargestellt zu haben, daß ich durchauß Einblick in das Abrechnungsverhalten der Kollegen habe.
    Und bevor jetzt wieder der eine oder andere lauthalts „Datenschutz“ schreit : ich habe keine Ahnung, welcher Kollege genau wie abrechnet. Schade, daß es mir an dieser Stelle nicht überflüssig erscheint dies zu sagen.

  19. anonymisiert sagt:

    @Robin

    Aha, da hamm‘ wir’s ja , ein Vereinbarungsanwalt.

    Quasi der Kassenarzt unter den Anwälten.
    Na dann ist ja alles gut.

    Als wir uns alle auf die Seite des Deutschen Anwaltsvereins geschlagen haben, weil bekannt wurde, dass man sich mit unsittlichen Angeboten der Versicherungsbranche nicht abgibt (Pfui), da war die Welt anscheinend noch heil. Ein Heer voller Lauterkeit begab sich auf die Pfade der freien und unabhänigigen Rechtssorge.

    Und nun heute; ja da sind die Stimmen des Deutschen Anwaltsvereins verstummt und die Anwälte, die sich an das Instrumentarium des RVG halten, sollen (so hab ich’s in einem der vorstehenden Blogs verstanden – „…nicht wegzudiskutierende Abzockermentalität vorherrscht…“; „Drei-Namen-Ausbeuter-Großkanzlei”) Abzocker sein ????

    Also dann, da brate mir einer einen Hund und ich mach’s lieber wie der Herr RAUG und widme mich meinem Feierabendbier, bevor übelkeit aufkömmt.

  20. anonymisiert sagt:

    Ihr Beitrag ist schlichtweg eine Beleidigung !

    Was haben diese persönlichen Anfeindungen mit einer sachlichen Auseinandersetzung zu tun?
    Sie stehen Vereinbarunganwälten kritisch gegenüber ? Schön, Ihr gutes Recht. Ich bin gerne bereit hier mit Ihnen darüber zu diskutiern.

    Ich verwehre mich aber aufs Schärfste dagegen mich von Ihnen derart persönlich angreifen zu lassen und als reines Instrument irgend eines Versichers darstellen zu lassen!
    Das sie hier das Bild entstehen lassen, daß die Kollegen, die in Bezug auf bestimmte Abrechnungsmodalitäten mit einer Versicherung zusammenarbeiten Ihre Arbeit nicht richtig erledigen und es eine „Zweiklassenrechtsberatung“ gibt ist derart haarstreubend, daß mir ganz schlecht wird.

    Da hier immer der Ruf nach Fakten laut wird da bitte ich doch sSe mal „Butter bei die Fische“ zu tun?
    Woher haben sie das Wissen, daß alle Vereinbarungsanwälte Ihre Mandanten schlecht veretreten und nur der Anwalt ohne Vereinbarung ein guter Anwalt ist ?
    Oder gehte es Ihnen nur um Ihren kleinen Privatkrieg gegen die Versicherungen, die Ihnen das eine oder andere mal bei Ihren Abrechnungen auf die Füße treten, weil sie mehr davon verstehen, als irgend ein armer Mandant, der die Rechnung einfach als gegeben hinnimmt.

    Ich bin jedenfalls noch von keiner einzigen Gesellschaft in der Ausübung meiner Tätigkeit behindert worden. Noch wurden mir irgend welche Richtlinen auferlegt wie ich meine Mandate zu führen habe. Ein solches Vorgehen wäre im übrigen einfach rechtswidrig.
    Und das gelegentlich ein von mir gestellter Antrag hinterfragt wird ? Ist kein Problem. Soweit die Sache begründet und sachlich fundiert ist finde ich in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter in 90% der Fälle eine Lösung.
    Und falls eine Angelegenheit mal nicht abgedeckt war, bin ich was Kulanzen angeht um eine vielfaches besser mit den Gesellschaften gefahren, bei denen ich eine Vereinbarung hatte oder bei anderen Gesellschaften mit denen ich ein vernünftiges persönliches Gespräch geführt habe. Mit beleidigenden Briefen an Sachberarbeiter und irgend welchen Veröffentlichungen in Ihrem Blog erweisen Sie sich nämlich selbst einen Bärendienst. Glauben Sie ernsthaft irgend ein Sachbearbeiter hat noch Lust Ihre Abrechnungen wohlwollend zu prüfen, wenn er hier derart diffamiert wird?

    Und ob Sie es glauben oder nicht: den Versicherungen ist daran gelegen, daß Ihre Versicherungsnehmer vernünftig vertreten werden und mit Ihrem Anwalt zufrieden sind.
    Und wenn der Anwalt die Sache auch noch gewinnt zahlt die Versicherung nämlich keinen Cent.Ist das nicht ein Ding?
    Die wollen doch tatsächlich, daß Ihr VN nicht zu irgend einem „Feld Wald und Wiesenanwalt“ geht, sondern sie möchten, daß Ihre VNs bestmöglich verteten werden.
    Und vielleicht ist Ihnen auch das neu: Nur ein zufriedener Kunde bleibt auch ein Kunde.
    Jetzt sagen Sie mir bitte, an welcher Stelle der Mandant nun mit einem Vereinbarungsanwalt schlechter beraten ist ?

    Vielleicht denken Sie darüber bei Ihrem Feierabendbier mal 5 Mintuen nach !

    Wünscht sich
    Robin

  21. anonymisiert sagt:

    @ Robin:

    Ihre Frage „Was haben diese persönlichen Anfeindungen mit einer sachlichen Auseinandersetzung zu tun?“ ist hoffentlich nicht Ihr Ernst!

    Wer hier eine derart pauschale Diffamierung von Anwälten anbringt nach dem Motto „Abzocker überall“, der sollte nach dem Abladen sämtlicher Negativfloskeln nicht Sachlichkeit einfordern. Belassen wir es doch einfach dabei: Sie machen hier letztlich Werbung für RSV-Vertragsanwälte und machen die große Zahl Ihrer Konkurrenten schlecht. Das mag Ihr Recht sein, nur über das Echo braucht man sich nicht zu wundern…

    Und wie Sie zu dem Brückenschlag kommen, dass Sachbearbeiter hier als „Volldeppen“ bezeichnet würden, die ihr Examen im Lotto gewonnen haben, verstehe, wer will. Mit Postings in diesem Thread hat es jedenfalls nichts zu tun. Da lässt wohl eher jemand seinen Frust ab. Bei der Gelegenheit erlaube ich mir die Anmerkung, dass eine Vielzahl von RSVen offenkundig KEINE Volljuristen als Sachbearbeiter beschäftigt. Die Assessoren unter ihnen outen sich als solche (vgl. Briefkopf).

    Hier sei mir bitte die Anmerkung zu Herrn RA Bergers Kommentar erlaubt, dass „Butter bei die Fische“ bei derart unsachlicher Kritik wenig angezeigt ist. Ich werde das Weltbild von Robin nicht ändern und sehe mich auch nicht dazu berufen. Ich übe lieber weiter MEIN Ermessen (§ 14 RVG) aus. Der Umstand, ob ein Mandant rechtsschutzversichert ist, spielt bei mir übrigens keine oder nur eine sehr untergeordnete Rolle . Was Robin gefallen dürfte (Stichwort: „Melkkuh“). Gerne verrate ich aber eines: Wenn Fahrverbote drohen, fällt mindestens die Mittelgebühr an (Grundgebühr und alle Verfahrensgebühren). Teile der Rspr. gestehen mir dies auch zu. Dass ich mich dieser Meinung anschließe, wird mir niemand verübeln.

    Als Mitglied einer Abzockergilde lasse ich mich wegen RVG-konformen Abrechnungen nicht beschimpfen. Schon gar nicht von Leuten, die im Gegenzug zu „moderaten“ Abrechnungen große Zahlen von Mandaten zugeschanzt bekommen und somit letztlich nicht schlecht profitieren. So viel zum Thema „Redlichkeit“ und „Butter bei die Fische“, werter Kollege Robin…

    Gruß

  22. anonymisiert sagt:

    @ alle

    M.E. stellt diese Diskussion hierzu und in diesem thread eine Materie dar.

    Zudem erlaube ich mir auf die Grundthematik dieses blogs hinzuweisen.

    Hier muß sich niemand wegen seiner Meinungen diffamieren lassen (auch wenn er sich nur diffamiert fühlt).

    Aber diese Diskussion gehört eben nicht in diesen blog

  23. anonymisiert sagt:

    @ alle

    Irgendwie wurde im vorstehenden Beitrag der Eingangssatz beim upload verstümmelt. Dieser muß richtigerweise lauten:

    M.E. stellt diese Diskussion hierzu und in diesem thread eine Materie OFF TOPIC dar.

  24. anonymisiert sagt:

    Liebe Kollegen,

    wir sind hier doch alle Akademiker. Daher sollten wir auch bei unterschiedlichen Auffassungen uns auf sachlicher Ebene gerne auch fetzen, aber die persönlichen Anfeindungen unterlassen. Ich lese hier meist nur passiv mit, habe auch schon den ein oder anderen Kampf mit diversen RSVs, aber lassen sie doch die persönliche Seite aussen vor. Hat keiner was davon, ausser hohem Blutdruck, und Thema ist doch hier eigentlich die Regulierungspraxis, nicht wer warum was im Lotto gewonnen haben könnte.