Auxilia – frech

In einer Owi-Sache (es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung) schreibt Auxilia:

In alltäglichen Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren erscheint regelmäßig eine Gebühr angemessen, die unter der Mittelgebühr liegt. Die Bedeutung einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist nach Meinung der Rechtsprechung verhältnismäßig gering im Vergleich zu anderen Bußgeldsachen.

Da ist sie wieder, die nebulöse „Rechtsprechung“ ohne jegliche Quellenangabe oder andere Nachweise! Tatsächlich, liebe Auxilia, ist diese Behauptung so schlicht unwahr. Der Einfachheit halber verweise ich auf die Kollegen Blechschmidt & Kümmerle:

Im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren ist davon auszugehen, dass grds. der Ansatz der sogenannten Mittelgebühr gerechtfertigt und davon bei der Bemessung der konkreten Gebühr auszugehen ist

und empfehle die dortigen zahlreichen (!) Nachweise zur Lektüre. Zutreffend führen die Kollegen weiter aus:

Für den im Regelfall zulässigen Ansatz der Mittelgebühr spricht zunächst schon die vom RVG vorgenommene Dreiteilung der Gebühren. Wenn der Gesetzgeber zur Begründung dieser Dreiteilung der Gebühren in Bußgeldsachen nämlich u.a. darauf abstellt (vgl. BT-Drucks. 15/1971, S. 230), dass gerade die bei 40 EUR liegende Punktegrenze für Eintragungen in das Verkehrszentralregister Anknüpfungspunkt für den bis dahin niedrigeren Betragsrahmen der Anwaltsgebühren ist, zeigt das sehr deutlich, dass darüber hinaus der Ustand „verkehrsrechtliche Bußgeldsache“ nicht noch zusätzlich zum Anlass genommen werden darf, die konkrete Gebühr in diesen Verfahren niedriger zu bemessen. Zudem lässt sich dem RVG an keiner Stelle entnehmen, dass die Vergütung des Rechtsanwaltes in Bußgeldsachen “ über die geschaffene Stufenregelung hinaus “ zusätzlich noch weiter über die Geldbuße von dem Gegenstand des Verfahrens, in dem der Rechtsanwalt tätig wird, abhängig sein soll.

Eben!

3 Responses to “Auxilia – frech”

  1. anonymisiert sagt:

    oh danke für die Blumen 🙂

  2. anonymisiert sagt:

    Die rechtsprechung findet man bei http://www.burhoff.de. Viele Gerichte sind offenbar der Ansicht der Auxilia, Kann man dort nachlesen.

  3. anonymisiert sagt:

    @ Berg. Viele? Viele auch nicht, kann man bei Burhoff nachlesen. 🙂