Der Mandantin wurde eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Die StA stellte das Verfahren in und gab die Sache an die Bußgeldstelle ab. Von dort einging ein Bußgeldbescheid, nach Einspruch hiergegen Hauptverhandlung vor dem AG.
Positiv: Die entsprechende Gebührennote an die Concordia wurde binnen acht Tagen ohne Diskussion in voller Höhe per überweisung bezahlt.
Negativ: Auf der überweisung war wieder nur die Schadensnummer angegeben, die Zahlung war also so nicht zuzuordnen. Also wieder Anruf bei der Concordia mit der Bitte um Aufklärung.
Interessant: Auch die Concordia konnte die Sache nach der Nummer auf dem überweisungsträger zunächst nicht zuordnen. Grund: Man habe auch unser Aktenzeichen an die Nummer „angehängt“. Nur: unser Aktenzeichen ist keine Nummer, sondern ein Name, erst dahinter findet sich eine kurze interne Nummer, deshalb steht über dem Zeichen auch „Bitte vollständig angeben“ – Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Schön. Auch gelobt werden soll hier im Blog.
Aber, Frage. Welche der (beiden) Kostennoten wurden denn so schnell bezahlt ? Die KN über das Strafverfahren oder die KN über das Verwaltungsverfahren oder beide ?