D.A.S. bockt bei verwirrendem Abrechnungsfall

Ich bearbeite gerade zur Zeit zwei Handwerkerfälle. Mein Mdt wird von 2 Handwerkern auf Zahlung verklagt. Es besteht Deckungszusage für beide Fälle. Der Fall spielt in 2004. Im Januar wechselte der Mdt die Kanzlei und beauftragte mich. Zu dieser Zeit war die Sachlage wie folgt: Im Fall A war bereits die Klage rechtshängig, im Fall B war noch außergerichtlicher Schriftverkehr. Es war auch bereits EIN selbständiges Beweisverfahren abgeschlossen, das beide Fälle gleichzeitig betaf.
Nun ist Fall A mit einem Vergleich vor Gericht abgeschlossen und die D.A.S. blickt nicht durch, da mein Vor-Anwalt auch schon Abrechnungen in beiden Fällen geschrieben hatte. Zusätzlich wird die Sache noch verkompliziert dadurch, dass der erste Anwalt nach BRAGO abrechnen muss und ich nach RVG.
Die D.A.S. macht es sich nun sehr einfach. Sie addiert alle möglichen abrechenbaren Gebühren in beiden Fällen und sagt, dass sie die Maximalsumme bereits an den ersten Anwalt ausgezahlt habe. Für mich bliebe nichts mehr übrig.
Ihr Fehler ist dabei, dass es sich um 2 Fälle handelt.
Tatsächlich sieht es aber so aus, dass der Kollege z.B. eine Terminsgebühr als Vorschuss kassiert hat für den Fall A, obwohl ich dann diesen Termin wahrgenommen habe.
Der Kollege hat auch das selbst. Beweisverfahren komplett abgerechnet (was korrekt ist). Er hat Fall A außergerichtlich abgerechnet, was auch korrekt ist und hat die Verfahrensgebühr zurecht eingefordert in Fall A.
Ich wollte sodann lediglich die Terminsgebühr abrechnen, was mir verwehrt wird.
In Fall B wäre für mich ggü der D.A.S. das gerichtliche Verfahren abrechenbar, wenn nicht die D.A.S. das selbst. Beweisverfahren komplett zu Fall B ziehen würde und somit auch hier alle Gebühren bereits an den ersten Anwalt ausgekehrt wären.

Wie gesagt, der Fehler ist, dass die D.A.S. alles in einen Topf wirft.
Ich werde weiter berichten

MfkG
Marc Kürten

One Response to “D.A.S. bockt bei verwirrendem Abrechnungsfall”

  1. anonymisiert sagt:

    Hallo Herr Kollege,

    konkrete Mitteilung der vom DAS vorgenommenen Abrechnung und der Ihrer Meinung nach korrekten Gesamtabrechnung wäre für das Verständnis des Falles notwendig. So ist weder Ihre noch die Position des DAS logisch nachzuvollziehen.