Schnell geht es nicht nur auf den Landstrassen in Mecklenburg-Vorpommern zu. Mindestens ebenso rasant bearbeitet die Mecklenburgische Rechtsschutz Versicherung ihre Schadenfälle:
Meldung eines Schadenfalls (Verkehrsordnungswidrigkeitensache) mit Vorschussrechnung des Anwalts (für alle voraussichtlich anfallenden Gebühren, einschliesslich Hauptverhandlung) in Höhe der Mittelgebühren per Telefax am 08.08.2005.
Reaktion: Kostendeckungszusage und vollständiger Rechnungsausgleich bereits am 12.08.2005 (Zahlungseingang).
Besser geht es nicht!
An dieser professionellen Arbeitsweise können sich die Wettbewerber der Mecklenburgischen, insbesondere die nach eigenem Verständnis „grossen“ Unternehmen der Branche, ein Beispiel nehmen.