D.A.S. – immer noch Der Alte Saftladen

Die Leistungsverweigerungsbereitschaft beim D.A.S. kennt keine Grenzen, vgl.

https://rsv-blog.de/das-unkooperativ-umstandlich-unsinnig

Auch ein nochmaliges Telefax vom o2. Mai 2006 mit der Ankündigung, im Falle weiterer Zahlungsverweigerung den Restbetrag von 189,58 Euro nunmehr direkt gegenüber dem VN geltend zu machen, zeitigte keinerlei Reaktion oder gar Zahlung. Seiher sind wieder sechs (!) Wochen vergangen … Es bleibt wohl nur die Lehre, von D.A.S-versicherten Mandanten ohne Rücksicht auf die bestehende sog. „Rechtsschutz“-Versicherung sofort Vorschuss zu fordern.

3 Responses to “D.A.S. – immer noch Der Alte Saftladen”

  1. anonymisiert sagt:

    m.E.gibt’s bei dieser böswilligen Mauertaktik von DAS und Konsorten nur noch eines: kurze Fristsetzung und – je nach Absprache mit dem Mandanten – Klage gegen diesen oder den RSV. Jedes weitere Schreiben mit Rechtsprechungs- und Literatur-Hinweisen ist verlorene Zeit und ebensolches Geld. Die handeln in voller Kenntnis der ihnen widerstreitenden Rechtsauffassungen und warten nur auf eines: dass wir entnervt aufgeben!

  2. anonymisiert sagt:

    Genau so bin ich kürzlich verfahren. In einem Kündigungsschutzmandat, dass mir am Tag nach Ausspruch der Kündigung angetragen wurde, habe ich zunächst außergerichtliche Tätigkeit entfaltet. Die DAS zahlte unter Hinweis auf die angeblich nicht bestehende Deckungspflicht für die Geschäftsgebühr die vollständige Vorschussrechnung (Geschäftsgebühr + Verfahrensgebühr + Verhandlungsgebühr) auch nach Mahnung nicht. Nach Klageerhebung zahlte die DAS dann Verfahrensgebühr und Terminsgebühr. Auch wenn ich den Rechtsstreit insoweit in Kürze für erledigt erklären muss, hat die DAS jedenfalls ca. 2/3 der Kosten am Bein.