übersendung des Protokolls der Beschlagnahme des Führerscheins des Mandanten wegen Verdachts der Trunkenheit im Verkehr vom 26.o3.2006 an D.A.S. mit der Bitte um Kostendeckungszusage für die Verteidigung – wie üblich der Beginn einer unnötigen Zeit- und Kostenaufwand produzierenden Korrespondenz:
Nach Eingang der Kostendeckungszusage kurze Bitte um Anweisung eines Vorschusses von 300.- €. Gezahlt wurden – selbstverständlich ohne jegliche Begründung nur 200.- €.
Daraufhin konkrete Abrechnung der Mittelgebühr nach dem bisherigen Verfahrensstand mit der Bitte um Ausgleich des Restbetrages von 189,58 €. Antwortschreiben von D.A.S. mit der Bitte um übersendung von Unterlagen, aus denen sich der Tatvorwurf ergibt sowie folgenden hochrelevanten Fragen: Was ist bis jetzt passiert? Worin liegen die Schwierigkeiten? Wurde bereits Akteneinsicht genommen? Wurden bereits Einlassungen gefertigt? Liegt ggf. bereits eine Einstellung vor?
Dass es um den Verdacht der Trunkenheit im Verkehr geht, ergab sich bereits aus dem übersandten Protokoll. Dass Akteneinsicht beantragt wurde, dürfte wohl ebenso selbstverständlich sein, wie dass die Akte nicht binnen fünf Tagen vorliegt. Schwierigkeiten sind derzeit nicht ersichtlich, aber auch nicht relevant. Einlassungen werden grundsätzlich erst nach Akteneinsicht gefertigt, eine Einstellung des Verfahrens kann wohl kaum binnen fünf Tagen erwartet werden – alles Selbstverständlichkeiten, dennoch wurde auch dieses Schreiben mit Fax vom o7. April 2006 beantwortet. Seither sind wieder drei Wochen vergangen, ohne dass das restliche Honorar eingegangen ist Die Korrespondenz wird sich also wohl noch längere Zeit hinziehen …
Nachtrag: Auch ein Telefax vom o2. Mai 2006 mit der Ankündigung, das offene restliche Honorar beim Mandanten einzufordern, blieb bisher (drei Wochen später) ohne jegliche Reaktion oder gar Zahlung seitens des D.A.S. – Wen wundert’s noch ? Man lässt den VN gnadenlos im Regen stehen. D.A.S. – Der Alte Saftladen !