Württ. Vers. – Nr. 2102 VV/RVG bei Arbeitgeber

Arbeitgeber klopft sich mit seinem ehemaligen Arbeitnehmer. Die Sache läßt sich im Beratungsstadium für den Arbeitgeber abschließen.

Anwort der Württ. auf die Abrechnung der Beratungsbemühungen für den Arbeitgeber:

… Wir haben gem. VV Nr. 2102 RVG die Höchstgebühr für eine erste anwaltliche Beratung angewiesen.“

Unsere Antwort hierauf :

„…Wieso gibt es eigentlich mit Ihrem Unternehmen in Abrechnungsfragen immer nur Ärger ?? Ihr VN ist Unternehmer i.S.v. § 14 BGB !!!! “

5 Responses to “Württ. Vers. – Nr. 2102 VV/RVG bei Arbeitgeber”

  1. anonymisiert sagt:

    Hattet Ihr euch nicht mal auf die Fahnen geschrieben fuer ’normale‘ Menschen verstaendliche Beitraege verfassen zu wollen? Ich als Laie jedenfalls kann weder ein Problem, noch eine Pointe ausmachen 🙂

  2. anonymisiert sagt:

    @Ilu – wäre schön zu erfahren, ob sich hierunter ein Mensch oder ein Automat versteckt.

    Das Problem ist schnell erklärt, wenn es auch „Ilu“ kaum tangieren wird. Das BGB (hoffe, dass wenigstens dieses Kürzel zum Allgemeingut zählt) unterscheidet zwischen Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Für solche Zeitgenossen, die zu den Verbrauchern zählen, wurde Nr. 2102 VV/RVG geschaffen (VV = Vergütungsverzeichnis ; RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Für diesen Zeitgenossen, den Verbraucher, hat man die Rechtsanwaltsgebühren im Höchstbetrag gedeckelt (Verbraucherschutz).
    Nicht so für Unternehmer, z.B. Siemens, DaimlerChrysler und so weiter und so fort (denen die RSV für ihren Versicherungsschutz auch saftige Beiträge abverlangt).

    Nun zur Pointe: (oder muß man den letzten Satz der vorstehenden Ausführungen wirklich noch einmal wiederholen)

  3. anonymisiert sagt:

    @ RA Witopil
    Vielen Dank für die Erläuterung. Ohne diese wäre der Kommentar auch für mich ohne Sinn gewesen. Dieses, obwohl ich regelmäßiger RSV- und Law-blog-Leser bin.

  4. anonymisiert sagt:

    @Witopil Ich bevorzuge den Begriff ‚menschlicher Automat‘ 🙂
    Und ja, mit dem Kuerzel BGB kann selbst ich, dummer Informatiker, was anfangen…

  5. anonymisiert sagt:

    @ Jan @Andre ‚Ilu‘ Seidelt

    …. finde ich sehr gut, dass solches feed back kommt. Wer ist schon gegen Betriebsblindheit gefeimt…..(mal Hand auf’s Herz, wenn der „ganze Roman“ gleich mitgeliefert worden wäre, wer hätte sich die Mühe gemacht, diesen auch zu lesen).

    Aber dennoch, weiter so…. Das Blog hat ja einen Sinn und keinen Selbstzweck