Der ADAC verärgert Versicherungsnehmer und Verteidiger

Der Kollege Uwe Groß, Karlsruhe, bat mich, seinen Ärger über das Regulierungsverhalten des Clubs hier mitzuteilen.

Die ADAC-Rechtschutzversicherung, die ich bislang gerne weiterempfohlen habe, reiht sich jetzt in die Liste der „Quertreiber“ ein.

Gegen einen Bußgeldbescheid (100 EUR, 4 Punkte, nicht erinnerlicher Abstandsverstoß; Identitätsprüfung, überprüfung der Berechnungen und der Video-Aufnahme, durchschnittlich verdienender Mdt., Taxifahrer) lege ich Einspruch ein, nachdem ich zuvor bereits den Anhörungsbogen mit dem Mandanten besprochen, ausgefüllt und weitergeleitet hatte.

Ich ersuche ADAC unter Vorlage der Korrespondenz um Vorschuß i.H.d. Mittelgebühren (301,42 EUR), überwiesen werden „pauschal 240 EUR“ – keine Einzelberechnung, kein Hinweis darauf, warum keine Mittelgebühr übernommen wird.

Ich schicke dem Mandanten unter Hinweis auf dieses nicht hinnehmbare Verhalten Kostenrechnung mit der Bitte um Ausgleich des Restbetrags oder Vollmacht für ein Vorgehen gegen den ADAC. Der Mandant ist verärgert (über mich!!), es folgen mehrere Telefonate mit ihm, schließlich telefoniert er mit dem ADAC und teilt heute morgen mit, der Sachbearbeiter habe ihm überweisung des Restbetrags an mich zugesagt, benötige aber eine Rechnung (die er ja schon seit dem 06.04.05 in Händen hat).

Fazit:
Ein verärgerter Mandant (nunmehr vor allem über den ADAC), ein beeinträchtigtes Mandatsverhältnis, überflüssiger Zeit- und Arbeitsaufwand bei Mandant und mir – alles wegen einer Rechnung, die ganz offensichtlich nicht zu beanstanden war!

Auch ich kann vor dem ADAC als Rechtsschutzversicherer eigentlich nur noch warnen. Die willkürliche Kürzung der Vergütung ist kein Einzelfall. Auch meine Kostennoten hat der Versicherer mehrfach kommentarlos zusammengestrichen und mit den „Halten-Wir-Für-Angemessen-Brocken“ vor die Füße geworfen. Auf der Differenz bleibt der Versicherungsnehmer dann sitzen, wenn er sich nicht wehrt.

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