Aus einer Pressemitteilung des Deutschen Anwaltvereins:
Vorsicht bei Mogelpackungen in der Rechtsschutzversicherung
Mit dem Titel „M-Aktiv“ wird der Eindruck erweckt, die Kunden könnten zukünftig aktiver ihre Interessen vertreten als bisher. Tatsächlicher Kern ist aber eine Leistungsminderung, und es droht die Gefahr, dass wichtige Fristen versäumt werden. …Dem Kunden wird die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erst vor Gericht zugebilligt, davor aber verweigert. Stattdessen wird ein „Mediator“ angeboten. Besonders problematisch ist der ausschließliche Weg über die Mediation im Arbeitsrecht, das insbesondere in dem wichtigen Kündigungsschutzbereich von kurzen gesetzlichen Klagefristen betroffen ist, die durch das Mediationsverfahren nicht gewahrt werden.
Dafür kostet dem M-Tarif nur 294 €. Das vergleichbare Komplettpaket ohne die Beschränkung € 413.
O.K., 119.- € Differenz. Der denkbare Schaden dürfte deutlich höher ausfallen. Und – was kostet das „vergleichbare Paket“ anderswo?
Wenn ich z.B. die Seite vom ADVOCARD richtig interpretiere, dann wohl € 428,40 (Privat, Beruf, Verkehr, Grundstück, 0 € SB). http://advocard.de/private-preise.html
Wo liegt denn bitte das Problem? Der vom Makler vollständig aufgeklärte Verbraucher entscheidet sich selbständig, ob er
a) künftig ein vorgeschaltetes Mediationsverfahren anstrebt (dann M-Aktiv-Tarif)
oder
b) eine Rechtsschutzversicherung im herkömmlichen Sinn zum herkömmlichen Preis haben möchte
Dass durch eine vorgeschaltete Mediation Fristen versäumt werden, halte ich für eine leere Drohgebärde des DAV. Natürlich muss ein Anwaltverein anprangern, dass bei diesem Tarif die Gebühren für die außergerichtliche anwaltliche Vertretung nicht mehr übernommen wird.
Wenn man aber eine gelungene Mediation als schnelle, langfristige Konfliktlösung ohne anwaltliche Verrtetung als Alternative in Betracht zieht, kann man gegen diesen Tarif nichts sagen, oder?
Doch dagegen kann man schon was sagen dann. Der Verbraucher wird vor Abschluß über die Nachteile ja offenbar nicht aufgeklärt, denn selbst hier werden sie von Maklern etc. nicht erkannt.
Zum einen sind Anwälte gerade ja diejenigen mit Erfahrung für schnelle und langfristig tragbare konsensuale Konfliktlösungen im aussergerichtlichen Bereich – bei mir wird z.B. ein Großteil der Streitigkeiten vorgerichtlich erledigt und bei vielen Kollegen auch -, zum anderen hat der Kunde einen hohen Fristen- und Kostennachteil dadurch. Es können durch einen „Mediator“ wichtige kurze Fristen unerkannt bleiben, der dann nicht zum Anwalt rechtzeitig rät, zum anderen trägt der Kunde als späterer Kläger die Kosten des Rechtsstreits im Grundsatz (Ausnahme Arbeitsrecht), wenn er klagt, bevor aussergerichtlich die Forderung formgerecht erhoben wurde und der Gegner dann sofort leistet. Zudem ist damit in der Regel der Weg in eine umfassende rechtliche Beratung des Kunden versperrt, es werden rechtlich mögliche Handlungsalternativen und auch ggf. weitere Ansprüche nicht erkannt, da der Mediator dies mangels juristischer Examina weder kann noch gesetzlich darf.
Wobei zur „Ehrenrettung“ der DEURAG noch erwähnt sei, dass sie in zwei uns vorliegenden Fällen auf die (zugegebenermaßen von uns initierte) irritierte Frage der Mandanten die Kosten dann doch getragen hat.
DEURAG Tarif M-Aktiv ist eine Mogelpackung!!!
Finger weg von diesem Paket. Klar gibt es ein Mediator der eingeschaltet wird und versucht auch sein bestes zu geben.
Nur es gibt auch Fälle, wo der Mediator nichts machen kann, wenn es sich in dem Fall zusätzlich auch um einer dritten Person oder mehrere Personen handelt. Aber die RSV pocht darauf einen Mediator einzuschalten.
Mal ehrlich, als Beispiel ein Freund ist unterwegs und sieht wie eine Gruppe auf eine Person zuschlägt und versucht einzuschreiten. Die Sache eskaliert und nun???
Die RSV sagt erst Mediator, was kann denn in diesem Fall ein Mediator klären? Macht es denn überhaupt Sinn einen Mediator einzuschalten?
Also, wenn einen RSV dann lieber eine „Richtige“ und nicht so ein Quatsch.