Der Kollege Stefan Walter übermittelte uns einen Erfahrungsbericht über überdurchschnittlich schlechtes Regulierungsverhalten:
Der Roland mal wieder:
Nach erfolgreicher Räumungsklage hatten wir Räumungsauftrag nebst Vollstreckung der im Urteil titulierten vorgerichtlichen Kosten gegen die drei Schuldner erteilt. Durch überobligatorische Bemühungen von Mandant, Anwalt und Gerichtsvollzieher konnten die üblichen Gerichtsvollzieherauslagen von 5.000,- Euro für Möbelwagen etc. komplett eingespart werden, die Schuldner sind schließlich „freiwillig“ ausgezogen (und in einen anderen Bezirk umgezogen).
Daraufhin haben wir am 22.08. unsere Schlussrechnung an den Roland übersandt, nebst kurzer Zusammenfassung des Ergebnisses natürlich. Es ergab sich unter Anrechnung des Vorschusses noch ein Betrag von beinahe 200,- Euro brutto.
Am 08.09. forderte der Roland die übersendung des Urteils und des Vollstreckungsprotokolls an, was natürlich völlig in Ordnung ist, wenn auch sicherlich bereits zwei Wochen früher möglich. Weiter erklärte er, er könne „nicht nachvollziehen, inwiefern hier eine 0,9 Gebühr beim Räumungsauftrag angesetzt wurde.“ Das Urteil und das Vollstreckungsprotokoll haben wir am selben Tag zurückgefaxt nebst Erläuterung, dass drei 0,3-Gebühren anfallen, weil drei Schuldner vorhanden sind (was sich freilich aus der Kündigung oder der Klageschrift bereits ergeben hätte, aber gut).
Mit Schreiben vom 22.09. bat der Roland, auch den „Räumungsantrag“ zu übersenden, den wir am 27.09. zufaxten. Nur unwesentlich später, bereits am 18.10., erkundigte sich der Roland dann, – weshalb der Vollstreckungsauftrag zurückgenommen wurde (-> weil er sich durch den Auszug erledigt hatte und eine Erledigungserklärung eines Gerichtsvollzieherauftrages halt nicht möglich ist) – weshalb die Beträge im Auftrag und im Protokoll abweichen (-> tun sie nicht; einmal ging es um 983,44 Euro, einmal um 433,41 Euro plus 550,03 Euro).
Dies wurde dem Roland mit Fax vom 19.10. nochmals im Detail erläutert, man hat ja schließlich nichts besseres zu tun. Die damit verbundene Fristsetzung ist mittlerweile ohne Reaktion abgelaufen, aber ich bin zuversichtlich, dass wir noch in diesem Jahr eine Rückfrage erhalten werden.
Wahrscheinlich – aber ob es denn bei einer Rückfrage bleibt … 😉
Ich entwickel bei dem Laden mittlerweile eine Neigung, der Mandantschaft mitzuteilen, dass sie mich selberzahlen muss und sich dann selber mit Roland rumschlagen soll – wahrscheinlich werde ich es allerdings im ergebnis dann doch nicht so machen, weil das irgendwie meinem eigenen Anspruch an Dienstleistug gegenüber dem Mandanten widerspricht … aber aus betriebswirtschaftlicher Selbstverteidigung heraus wäre das eigentlich das einzig wahre …
[…] Roland – Fragen, Fragen, nur nicht zahlen | RSV-Blog26. Okt. 2011 … Nur unwesentlich später, bereits am 18.10., erkundigte sich der Roland dann, – weshalb der Vollstreckungsauftrag zurückgenommen wurde … […]