Die Arag macht sich Sorgen um ihre Bekanntheit. Wenn sie nach Namen von Versicherern gefragt werden, kennen 64 Prozent der Befragten die Allianz, 39 Prozent die HUK-Coburg, 26 Prozent die Axa und 21 Prozent die Hamburg-Mannheimer. Immerhin 19 Prozent der Befragten bei der „ungestützten Bekanntheit“ nennen die Gothaer, aber nur neun Prozent die Arag. „Den Wert wollen wir in diesem Jahr auf elf Prozent steigern,“, sagte Heiermann.
berichtete die Financial Times Deutschland am 07.07.2011.
In Anwaltskreisen hat die ARAG das Ziel vermutlich bereits mehr als erreicht. Dort scheint der Versicherer sehr gut bekannt zu sein – als nicht empfehlenswert und höchst problematisch, was das Regulierungsverhalten angeht. In unserer Kanzlei gehört die ARAG insoweit zu den Spitzenreitern der Leistungsverweigerer.
Ich habe bisher mit der ARAG sowohl in eigener Sache wie auch in Mandantenangelegenheiten in der Kanzlei gute Erfahrungen gemacht. Schnelle Deckungszusagen, keine unnötigen Rückfragen, zügiger Rechnungsausgleich. Hingegen habe ich ca. 3 – 4 andere Versicherer auf meiner Blacklist, bei denen ich die Abwicklung für die Mandanten nicht mehr durchführe und sie bitte, diesen Schriftwechsel mit dem von ihnen selbst gewählten Partner auch selbst zu führen und mit dem Mandanten selbst und ausschließlich abrechne und kommuniziere.
@ RAin Schuback:
Erstaunlich! Ansonsten: Wenn der ARAG hier im Blog fast doppelt so viele Artikel (118 an der Zahl) gewidmet wurden wie der zweitplazierten Gesellschaft (D.A.S.), sollte das zu denken geben – nur der ARAG offensichtlich nicht. 🙁
Apropos Abwicklung für die Mandanten, Frage an alle Praktiker:
Schriftwechsel mit der RSV:
1. Darf man als Rechtsuchender/Mandant es als Selbstverständlichkeit nehmen, dass der eigens beauftragte Anwalt nach Unterschreiben der Vollmacht die Kommunikation mit der RSV übernimmt, beginnend mit der Anzeige und Frage, ob die Deckung übernommen wird?
Wie gehen die Anwälte damit um? Ich meine, wer überlässt die Anfrage wegen der Deckungszusage seinem Mandanten (, zumal wenn die Mandatierung davon abhängig gemacht wird)?
2. Welcher Anwalt das aber als Service übernimmt:
Fragen Sie den Mandanten mit Beginn des Mandantenverhältnisses oder noch vor einer Beauftragung nach den ARB, die seine RSV verwendet, um schon selbst nachzulesen, ob Deckung nach Vertrag besteht (um gar nicht erst schlafende Hunde zu wecken?)
Ich frage im Hinblick auf die schnelle Bereitschaft der RSV, einen Versicherungsvertrag zu kündigen nach ein paar Deckungsanfragen.
3. Besprechen Sie mit dem Mandanten, ob es nicht besser ist, die RSV bei kleineren Streitwerten gar nicht in Anspruch zu nehmen, um die Fortdauer des Versicherungsvertragsverhältnisses nicht zu gefährden und die Versicherung für größere Sachen zu schonen? (Denn nach außerordentlicher Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft nach zwei Deckungszusagen könnte es schon schwierig werden, wieder eine RSV abzuschließen, oder?)