DEVK – gibt’s die noch?

Ich vertrete einen DEVK-rechtschutzversicherten Mandanten. Sein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid wurde nach verweigerter Wiedereinsetzung verworfen. Berufung wäre bis 11.03.08 einzulegen. Mit der DEVK habe ich folgende Korrespondenz geführt:

Am 21.01.08 wurde Abschrift meiner Rechnung mit der Bitte um Freistellung des Mandanten gefaxt. Nachdem nicht fristgemäß gezahlt und dem Mandanten auf tel. Nachfrage mitgeteilt worden war, das Fax sei nicht eingegangen, habe ich am 12.02.08 nochmals gefaxt. Bis heute bin ich ohne Antwort!

Mit Schreiben vom 21.02.08 habe ich um Deckungszusage für die Berufung und um Vorschusszahlung unter Hinweis auf den Fristablauf gebeten. Bis heute bin ich ohne Antwort!

Der Kostenfestsetzungsbeschluss erster Instanz (36,40 € + Zinsen) wurde am 26.02.08 mit der Bitte um Freistellung an die Versicherung gefaxt. Aufgrund der gemachten Erfahrungen habe ich gebeten, den Eingang des Schreibens unverzüglich zu bestätigen. Bis heute bin ich ohne Antwort!

Mir fällt dazu eine Bezeichnung ein, die ich aber hier nicht niederschreibe.
Ob die auch schweigen würden, wenn der Mandant seine Prämie nicht pünktlich zahlt?

RAUG

3 Responses to “DEVK – gibt’s die noch?”

  1. anonymisiert sagt:

    … wahrscheinlich sind die Scheckblocks alle 😉

  2. anonymisiert sagt:

    @ RAUG

    „Kostenfestsetzungsbeschluss erster Instanz = 36,40 €“ ?

    Bei solch einem bedeutenden Streitwert müßte man auch dem Mandanten die Hammelbeine langziehen, wenn der nicht imstande ist, die Sache auf sich beruhen zu lassen und dem Anwalt zumutet, bei derartig unwirtschaftlichem Aufwand mit seiner störrischen RSV herum zu plagen.

    Was der Mandant dann mit seiner RSV machen kann, das ist sicherlich seine Entscheidung.

    Was der Anwalt mit künftigen Fällen machen kann, wenn er mit diesem Unternehmen kooperieren muß, dass muß man doch nicht erklären – oder ?

    Richtig war: diesen o.a. Beitrag zu bloggen !

  3. anonymisiert sagt:

    @ RA JM:

    nicht auszuschließen, s. aber meinen Beitrag vom 10.03.!

    @ RA Witopil:

    meine Kosten lagen höher, ohne freilich üppig zu sein.
    Ansonsten haben Sie recht; was tut man aber nicht alles bei langjährigen Mandante und aus Interesse an der Sache. S. auch wikipedia.org/wiki/Helfersyndrom 😉

    RAUG