DEURAG wohl doch zahlungsunfähig?

Wir haben berichtet, daß sich uns in der Vergangenheit der Verdacht aufdrängte, daß die DEURAG in ernsthaften Liquiditätsschwierigkeiten sich befindet.

Dieser Verdacht erhärtet sich bei uns, nachdem seit fast einem Jahr die DEURAG Rechnungen nur nach letztmaliger Mahnung und Telefonanruf mit erheblicher Verspätung zahlt. Dieses werden wir nicht mehr länger hinnehmen und geben unser heutiges Anschreiben an die DEURAG unkommentiert zur weiteren Information wieder:
Rechtsschutz- / Schadennummer xxxxxxxxx-xxxxxxxxx-xxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
ungeachtet unserer Erinnerung vom 25.1.08 haben Sie unsere Endabrechnung in der Sache xxxxxxxxx-xxxxxxxxx-xxxxx vom 29.11.07 über 656,98 € und in der hiesigen Sache unsere Vorschußrechnung vom 25.1.08 über 873,64 € nicht ausgeglichen.
Sollten wir bis zum 5. März 2008 keinen vollständigen Zahlungsausgleich erhalten, werden wir Ihrem VN die Kosten zum Soll stellen. Sie dürfen dann Ihrem VN auch erklären, warum der Rechtsanwalt seines Vertrauens von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen wird.
Ferner haben wir festgestellt, daß seit fast einem Jahr von Ihrem Unternehmen Rechnungen nicht beglichen werden und Sie erst nach letztmaliger Mahnung und Telefonanruf mit teilweise monatelanger Verspätung zahlen.
Da dieses Vorgehen in Ihrem Unternehmen mittlerweile Methode hat, werden wir Mandanten, die bei Ihnen rechtschutzversichert sind, die Kosten künftig direkt zum Soll stellen und diese auffordern, mit Ihnen direkt abzurechnen. Wir werden diesen Mandanten die Gründe für unser Vorgehen auch ausführlich erläutern.
Da wir Ihr Vorgehen im vergangenen Jahr nur noch mit Liquiditätsschwierigkeiten uns erklären können, werden wir im Interesse der Versichertengemeinschaft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Bereich Versicherungen über eine bei Ihnen möglicherweise bestehende Zahlungsunfähigkeit informieren müssen.
Mit noch freundlichen Grüßen
Handschumacher

3 Responses to “DEURAG wohl doch zahlungsunfähig?”

  1. anonymisiert sagt:

    Zahlungsunfähigkeit?
    Dann sollte man vielleicht einen Insolvenzantrag stellen.

  2. anonymisiert sagt:

    […] Hier kann man/frau/kind weiterlesen … […]

  3. anonymisiert sagt:

    […] in den Jahren 2008 und 2007 hatte Rechtsanwalt Bert Handschumacher hier im Blog die Frage nach Zahlungsunfähigkeit gestellt bzw. von Zahlungsschwierigkeiten der DEURAG […]