DEVK: Weisungen an den Verteidiger
Über eine neue Variante, in der ein Rechtsschutzversicherer in das Mandat eingreifen will, berichtet Rechtsanwalt Leif Hermann Kroll, Fachanwalt für Verkehrsrecht:
Ich habe um Kostenübernahme für ein Privatgutachten wegen einer Geschwindigkeits-OWi ersucht und den favorisierten Sachveständigen namentlich benannt. Darauf erteilt mir die DEVK eine Weisung, welchen konkreten Sachverständigen der Mandant zu beauftragen hätte. Mein sofortiger Anruf führte zu der fast entschuldigenden Erklärung, das sei jetzt Vorgabe, man müsse leider so verfahren. Die Anwaltswahl sei natürlich frei, aber beim Gutachter sei das Vertrauensverhältnis nicht mit demjenigen gegenüber dem Verteidiger vergleichbar und daher dürfe man Weisungen erteilen!
Nun, dann ist der Weg ja nicht mehr weit, bis der Versicherer auch die Gestaltung der Verteidigungsstrategie vorgibt, die der Verteidiger dann nur noch umzusetzen hat. Den Job des Fachanwalts für Verkehrsrecht übernehmen dann irgendwann die Schadenssachbearbeiter des Versicherers.