Archive for the ‘DEVK’ Category

DEVK: Weisungen an den Verteidiger

Dienstag, Oktober 13th, 2015

Über eine neue Variante, in der ein Rechtsschutzversicherer in das Mandat eingreifen will, berichtet Rechtsanwalt Leif Hermann Kroll, Fachanwalt für Verkehrsrecht:

Ich habe um Kostenübernahme für ein Privatgutachten wegen einer Geschwindigkeits-OWi ersucht und den favorisierten Sachveständigen namentlich benannt. Darauf erteilt mir die DEVK eine Weisung, welchen konkreten Sachverständigen der Mandant zu beauftragen hätte. Mein sofortiger Anruf führte zu der fast entschuldigenden Erklärung, das sei jetzt Vorgabe, man müsse leider so verfahren. Die Anwaltswahl sei natürlich frei, aber beim Gutachter sei das Vertrauensverhältnis nicht mit demjenigen gegenüber dem Verteidiger vergleichbar und daher dürfe man Weisungen erteilen!

Nun, dann ist der Weg ja nicht mehr weit, bis der Versicherer auch die Gestaltung der Verteidigungsstrategie vorgibt, die der Verteidiger dann nur noch umzusetzen hat. Den Job des Fachanwalts für Verkehrsrecht übernehmen dann irgendwann die Schadenssachbearbeiter des Versicherers.

Zeichen und Wunder

Sonntag, August 29th, 2010

Man glaubt es kaum, aber in einer Verkehrs-Owi habe ich bei der DEVK am 26.08.2010 einen Vorschuss in Höhe von 450,00 € geltend gemacht. Mit schreiben vom selben Tage teilt mir die DEVK mit, dass der gewünschte Vorschuss in der geltend gemachten Höhe überwiesen wird.

Für die anderen RSVn: Scheibe abschneiden!

DEVK – Kann auch schnell

Donnerstag, Juli 1st, 2010

Der Kollege Felsch teilte uns Folgendes mit:

Sehr geehrte Damen und Herren, hier etwas zur Veröffentlichung:

Ich hatte gestern Abend gegen ca. 19 Uhr in einer etwas umfangreicher abzurechnenden RS-Angelegenheit meine Rechnungskopie an die Versicherung übersandt. Heute früh meldet sich der Sachbearbeiter telefonisch, ob ich es wegen eines Sendefehlers noch mal schicken würde, damit er es fertig machen könne. Verziehen, dass ich einen vollständigen Sendebericht vorliegen hatte (einen abgebrochenen allerdings auch), denn eben erreicht mich die Nachricht (wiederum per Fax), man werde wie abgerechnet anweisen.

Nimmt man meine zweite Zusendung heute kurz nach 10 Uhr als Startzeit, dann liegen etwas mehr als zwei Stunden zwischen Abrechnung und Zahlungszusage, ansonsten wäre ich aber auch mit den tatsächlichen 18 Stunden mehr als zufrieden. DEVK, weiter so!

RA Felsch

Man sieht: Abrechnungen können auch schnell gehen – wenn man will. Vielleicht sollte die DEURAG ihre Mitarbeiter mal bei der DEVK hospitieren lassen. 😉

Unkompliziert und schnell –

Donnerstag, Dezember 4th, 2008

das kann die DEVK:
In einer schon älteren zivilrechtlichen Angelegenheit die hier bereits im Januar 2007 begonnen wurde, habe ich die DEVK erstmals am 01.12.2008 über den Rechtsschutzfall informiert, um Kostendeckung gebeten und die Kosten meiner Tätigkeit (immerhin ein schon vierstelliger Betrag) mit der Bitte um Ausgleich beziffert.
Reaktion der DEVK:
Vollständiger Ausgleich der Rechnung binnen 3 (in Worten: drei) Tagen.
Keine „Treppenkorrespondenz“, keine sinnlosen Nachfragen.

Daran kann sich die Konkurrenz ein Beispiel nehmen.

DEVK und der Datensumpf

Montag, März 10th, 2008

DEVK – gibt’s die noch? fragte ich am 05.03.08 und RA JM mutmaßte, dort seien die Scheckblocks seien alle! Wir können beide beruhigt sein.

Die zuständige Sachbearbeiterin hat den Mandanten aufgeklärt: da meine Faxe – immerhin drei an der Zahl! – nach seinen Angaben an die zentrale Fax-Nummer gerichtet gewesen seien, seien die wohl in den „Datensumpf“ geraten. Man solle sie an ihre PC-Faxnummer senden, dann könne sie diese sofort bearbeiten.

Liebe DEVK, ich sehe 2 Alternativen: Zentralfax abschalten oder den Sumpf austrocknen!!

RAUG

DEVK – gibt’s die noch?

Mittwoch, März 5th, 2008

Ich vertrete einen DEVK-rechtschutzversicherten Mandanten. Sein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid wurde nach verweigerter Wiedereinsetzung verworfen. Berufung wäre bis 11.03.08 einzulegen. Mit der DEVK habe ich folgende Korrespondenz geführt:

Am 21.01.08 wurde Abschrift meiner Rechnung mit der Bitte um Freistellung des Mandanten gefaxt. Nachdem nicht fristgemäß gezahlt und dem Mandanten auf tel. Nachfrage mitgeteilt worden war, das Fax sei nicht eingegangen, habe ich am 12.02.08 nochmals gefaxt. Bis heute bin ich ohne Antwort!

Mit Schreiben vom 21.02.08 habe ich um Deckungszusage für die Berufung und um Vorschusszahlung unter Hinweis auf den Fristablauf gebeten. Bis heute bin ich ohne Antwort!

Der Kostenfestsetzungsbeschluss erster Instanz (36,40 € + Zinsen) wurde am 26.02.08 mit der Bitte um Freistellung an die Versicherung gefaxt. Aufgrund der gemachten Erfahrungen habe ich gebeten, den Eingang des Schreibens unverzüglich zu bestätigen. Bis heute bin ich ohne Antwort!

Mir fällt dazu eine Bezeichnung ein, die ich aber hier nicht niederschreibe.
Ob die auch schweigen würden, wenn der Mandant seine Prämie nicht pünktlich zahlt?

RAUG

DEVK – volle Punktzahl

Montag, August 13th, 2007

Rechtsanwalt Stefan H. Markel aus 50321 Brühl berichtet über eine besonders gute Leistung der DEVK:

Der Service ist so überraschend für eine Rechtsschutzversicherung, dass ich zuerst noch einmal meine Kostennote überprüft habe, ob der Rechnungsbetrag nicht irrtümlich viel zu niedrig angesetzt wurde. Dem war aber nicht so: In einer Schadensersatzangelegenheit einfach als Vorschuss eine 1,5-er Mittelgebühr auf einen beabsichtigten Schmerzensgeldbetrag.

2 Tage nach Rechnungserstellung schriebt die DEVK – Regionaldirektion Köln – wörtlich:

„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

gerne gleichen wir Ihre Kostennote durch überweisung auf Ihr Konto Nr. (…) bei der (…) , zum Verwendungszweck (…) aus.

Mit freundlichen Grüßen“

Da hat ein Versicherungsnehmer doch einmal seine Prämien doch gut angelegt,
oder?

Dafür 6,0 Punkte in der A- und B-Note.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

DEVK – schnell

Samstag, März 3rd, 2007

Rechtsanwalt Klaus Wille aus Köln berichtet in seinem Weblog „meine, deine – unsere Meinungen“ über die schnelle Reaktion der DEVK auf seine Deckungsanfrage

Mittelalter bei der DEVK

Montag, Juli 31st, 2006

Anfangs habe ich die DEVK höflich darum gebeten, die Versicherungsleistung nicht per Scheck, sondern per überweisung zu erbringen. Diese höflichen Bitten wurden schlicht nicht gehört. Bezahlt wurde per Scheck.

Ich daher etwas lauter geworden im Tonfall. Genützt hat auch das nichts. In der Post von der DEVK waren immer noch Schecks.

Dann habe ich mal eine Zahlungsklage formuliert und die an die Leitung geschickt.

Im nächsten Fall erhielt ich trotzdem wieder eine Scheckzahlung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat darauf hin meine Beschwerde angehört. Das hat dann eine gewisse Zeit geholfen, der Versicherer hat sich sogar bei mir entschuldigt.

Heute habe ich Post von der DEVK erhalten. Einen Scheck!

Geldschulden werden gem. § 245 BGB durch Barzahlung erfüllt. Zur Zahlung durch Banküberweisung ist der Schuldner berechtigt, wenn der Gläubiger sein Konto bekannt gibt ( vgl. Palandt § 362 Rdz. 8 ). Eine Zahlung per Scheck, Kredit- oder Geldkarte führt nicht zur Erfüllung der Geldschuld, es sei denn, der Gläubiger akzeptiert diese Leistungen an Erfüllungs Statt

Quelle: Palandt, § 364 Rdz. 10

Warum ich keine Schecks möchte?

– Ausfüllen des Scheckeinreichers (ohne sich zu verschreiben)
– übersenden des Schecks mit der Post an die Bank (der Brief geht nicht verloren)
– Kontrolle, ob die (Vorbehalts-)Gutschrift auf dem Konto erfolgt
– Kontrolle, ob keine Rückbuchung erfolgt
– übernahme in die Buchhaltung
– Auslagen: 1,50 Euro an die Bank, 0,55 Euro Porto

Dem steht gegenüber:
– Eingang der Zahlung auf dem Online-Banking-Konto
– übernahme in die Buchhaltung
– Auslagen: 0,05 Euro

Aber für die DEVK sind Scheckzahlungen bequemer, das haben die ja schon immer so gemacht.

Nur neben bei: Daß die Schecksumme nicht meiner Vorschußbitte entsprach, war zu erwarten.

„… halten wir für angemessen …“

Nur gut, daß in dem vorliegenden (Verkehrsun-)Fall auch die Gegenseite Zahlungen auf das hier entstandene Honorar leisten wird. In der Schlußabrechnung werde ich dann das Regulierungsverhalten der DEVK entsprechend berücksichtigen.

DEVK – kulant

Donnerstag, November 17th, 2005

Der Mandant wird auf Schadensersatz wegen eines Lackschadens an einem von ihm ge-mieteten PKW in Anspruch genommen. Der Vermieter verlangt einen offensichtlich über-höhten Betrag.

DEVK-Rechtsschutz erteilt ohne Weiteres Kostendeckungszusage für das außergerichtliche Verfahren, ohne sich z.B. darauf zu berufen, dass es hier um die nicht versicherte Abwehr von Schadensersatzansprüchen geht. Gut so !