(Erste) Bilanz des RVG

Lange hatten die Anwälte darum gekämpft, 2005 war es dann soweit “ die Anwaltsvergütung wurde, nach zehn Jahren Stillstand, angehoben. Und eine erste Bilanz des Rechtsanwaltsvergütungs-Gesetzes (RVG) fällt positiv aus.

Was freilich kleinere Anpassungsschwierigkeiten nicht ausschließt. Rund ein Dutzend Nachbesserungen hat der Gesetzgeber seit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2004 nachgeschoben, die juristischen Verlage kommen mit den Änderungen kaum hinterher. Außerdem ist die Feinjustierung auf der gerichtlichen Ebene noch in vollem Gange “ ausgelöst vor allem durch die Versuche von Rechtsschutz- und KFZ-Haftpflichtversicherungen, die Spielräume des neuen Vergütungsrechts zu ihren Gunsten auszuloten.

Quelle: Handelsblatt vom 12.1.2006

One Response to “(Erste) Bilanz des RVG”

  1. anonymisiert sagt:

    Das ist wohl eine Scherzerklärung, dass die erste Bilanz des RVG positiv ausfalle?! Zu Beginn hieß es, Verlierer seien die Familienrechtler, Gewinner die Strafrechtler. Nun haben sich – dank neuer BGH-Rechtsprechung zur Parteifähigkeit einer WEG – neue Verlierer hinzugesellt, nämlich die Wohnungseigentumsrechtler, die keinerlei Erhöhungsgebühren mehr erhalten. Aber auch die Strafrechtler bekommen bei den nicht vorsätzlichen Taten reihenweise von den Rechtsschutzversicherern die Knüppel zwischen die Beine geworfen. Und die Vielzahl der zwischenzeitlich geführten Prozesse mit Streitwerten im 20,oo-€-Bereich wegen nicht bezahlter Gebühren, werden vom Verfasser offenbar auf der Haben-Seite des neuen RVG gebucht.
    Es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, die alten BRAGO-Gebühren schlicht anzuheben. Rechtssicherheit hat das RVG – vor allem auch mit seiner unsinnigen Anrechungs-Regelung der vorgerichtlichen Gebühren – beim besten Willen nicht gebracht.