Seit nahezu 30 Berufsjahren komme ich mit der Allianz gut zurecht. Drei oder vier Problemfälle, mehr gab es in dieser Zeit nicht. Heute nun dies: mein Schreiben mit der Bitte um Erteilung der Deckungszusage und Zahlung eines Vorschusses entsprechend der beigefügten Rechnungsabschrift (Original erhielt der Mandant) nimmt die Allianz wegen des Hinweises, das sie sich wegen *Rückfragen* an den Mandanten wenden möge, zum Anlass, mir zu antworten, dass man zur Kenntnis nehme, dass ich Zahlungen nur über den Mandanten wünsche und man deswegen für einen verspäteten Zahlungseingang nicht verantwortlich gemacht werden könne.
Will man sich dort jetzt auch in die Schar der Versicherer einreihen, die die Konfrontation mit den Rechtsanwälten suchen? Ich werde ein Auge darauf haben und mein künftiges Empfehlungsverhalten darauf einzustellen wissen!
@ RA Groß
….diese Mitteilung bestätigt sicherlich die vielerorts bereits geäußerten Bedenken, ob bei Versicherungsunternehmen heute noch qualifizierte Kräfte eingesetzt werden, die dazu in der Lage sind, die eigene Muttersprache richtig zu verstehen.
…. auch die Vermutung, dass man mit Vertretern der Rechtsbesorgungs-Branche eine Sabotagekorrespondenz zu pflegen geneigt sein will, ist sicher nicht unbegründet.
Also, Finger weg von Sozialschädlingen !