Wir sind von der Witwe eines Motorradfahrers mit der Unfallregulierung beauftragt worden. An den ADAC ging der übliche Textbaustein mit der Vorschußnote: 1,8 Geschäftsgebühr gem. §§ 2, 13 RVG, Nr. 2400 VV. Das war am 26. Juni 2006. Mit Fax vom 29. Juni 2006 teilt der ADAC mit:
Wir haben den Vorschuß … angewiesen.
Damit hatte ich nicht gerechnet! Sollte sich beim ADAC etwas bewegen? Oder war es nur Pietät? Egal, höchst erfreulich ist es, daß wir uns voll und ganz auf die Vertretung der Interessen unserer Mandantin konzentrieren können.