Wie oft erlebt und von vielen Kollegen kommentiert; die übliche Reaktion der ARAG:
„Diese Kosten tragen wir nicht“
auf unser Schreiben an die ARAG mit der Bitte um Ausgleich der Abrechnung der Bemühungen des messtechnischen Sachverständigen, Datum: 02.06.2006.
Diese Antwort haben wir minutengleich nach Eingang des Fax-Schreibens beantwortet:
„…. und was passt Ihnen nun wiederum hieran nicht ?“
Hierauf die Antwort der ARAG am 29.06.2006:
„Es ist nicht ersichtlich, dass der Sachverständige öffentlich bestellt ist. Im übrigen ist die Notwendigkeit nicht dargetan.“
In der Abrechnung des Sachverständigenbüros Firma VUT Sachverständigengesellschaft mbH, Matthias-Nickels-Str. 17a, 66346 Püttlingen, die am 02.06.2006 der ARAG vorgelegt wurde steht folgender Text:
„Dipl.-Ing. Detlev Groß Von der IHK Erfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung, Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr Arbeitsbereiche: Unfallrekonstruktion Schäden und Bewertung Verkehrsmesstechnik“.
Man muß dieses Unternehmen wirklich nicht schonen, geschweige denn empfehlen
Wie wahr! Auch nach unserer Erfahrung eine der schlechtesten Rechtschutzversicherungen überhaupt.