„… Ihre Gebühren sind nach unten korrigieren“

Regulierungskorrespondenz mit der Sachbearbeiterin der Württ.:

„…Zudem weisen wir darauf hin, dass es sich um ein Verwarnungsgeld in Höhe von Euro 35,- handelte, Ihre Gebühren sind daher nach unten zu korrigieren.“

Ach, was bin ich froh, dass wir einen kostenlosen Gebührenrevisor bei der Württembergischen haben. Wenn ich mir diese unendlichen Aufwendungen vorstelle, müßte ein Revisor in unserem Hause extra beschäftigt und bezahlt werden.

Aber ich vermute, dass ich mir die extraordinäre Argumentation dieser RSV jetzt durch den Richter erklären lassen will. Es fällt nämlich auf, das diese RSV das Gebührenrecht neu erfindet (… und man will / muß ja uptodate bleiben).

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