ARB 2006 (Stand 01.01.2006) zum Download

Die neuen Rechtsschutzversicherungsbedingungen der Advocard (ARB 2006, Stand 01.01.2006) sind derzeit (bis zur nächsten Änderung der Versicherungsbedingungen) unter „ARB 2006 der Advocard“ einsehbar und können auch ausgedruckt und / oder gespeichert werden. Die alten Links (ARB 2003 und älter) funktionieren nicht mehr.

Für Versicherte der Advocard:
Ob diese neuen Rechtsschutzbedingungen auf Ihren bereits bestehenden Vertrag mit der Advocard Anwendung finden, oder die (älteren) für den Versicherten günstigeren ARB 2003, ARB 2000 etc. anzuwenden sind, erläutert Ihnen der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens gern. Fragen Sie einfach telefonisch nach. Das ist nicht nur billiger als ein Anruf (als Ferngespräch) beim Versicherer in Hamburg. Es ist auch sicherer: Um Kontakt mit Ihrem Anwalt aufzunehmen, müssen Sie in Ihrem Internetbrowser noch nicht einmal (das unsichere) JavaScript aktivieren, nur um sich dessen Telefonnummer anzeigen zu lassen.

6 Responses to “ARB 2006 (Stand 01.01.2006) zum Download”

  1. anonymisiert sagt:

    …. was wir Anwälte alles (kostenlos, weil billiger als der Anruf nach Hamburg) für die RSV erledigen, fragt sich hier wieder einmal mehr und staunend, ein genervter Kollege.

  2. anonymisiert sagt:

    Was soll uns dieser Artikel sagen?

    Erstens sind im Internetauftritt der Advocard sehr wohl die ARB seit den „2000en“ problemlos abrufbar, was sich im Gegensatz zu den Auftritten anderer Versicherer als geradezu vorbildhaft darstellt und zweitens kann ich den Kommentar des Artikels jedenfalls nicht dem Internetauftritt der Advocard entnehmen. Im übrigen ergibt sich die Geltung der ARB aus dem Versicherungsschein.

  3. anonymisiert sagt:

    Der Artikel war kurz und sollte hilfreich sein, war aber wohl zu kurz und darum missverständlich:

    @RA Witopil:
    Sie habem das falsch verstanden: Sie sollen und müssen gar nichts kostenlos tun. Das propagiere auch ich nicht.
    Ich allein finde sehr praktisch und nützlich, wenn ich für meinen Mandanten selbst prüfen kann ob und ggf. in welchem Umfang Versicherungsleistungen der Rechtsschutz in Anspruch genommen werden können. Ich überlasse das ungern anderen. Dafür muss der Text der ARB bekannt sein. Den Text nicht erst suchen zu müssen, den der Anwalt in Leitzordnern oder Akten abgeheftet hat und den der Versicherte im Zweifel zu Hause auch nicht sofort findet -oder vergisst zum Anwalt mitzunehmen-,
    finde ich prima. Darum habe ich auf den Link auf die HP der Advocard gesetzt.

    @D.Ahrens:
    Der Artikel will sagen, wo die ARB 2006 der Advocard zu finden sind (s.o.).
    Das die Advocard ihre Versicherten NICHT auch noch – wie andere Rechtsschutzversicherer – am Telefon (mit 019xx-„Service“-Rufnummern) abzockt, halte ich für keine besonders erwähnenswerte Leistung. Die Versicherten zahlen Prämien. Das sollte JEDEM Rechtsschutzversicherer genügen und – eigentlich – auch Anlass genug sein, dem Kunden eine für Ihn kostenfreie (0800- oder ähnliche) Rufnummer für Rückfragen zu nennen.
    Wenn Sie von der Advocard so überzeugt sind, werden Sie doch einfach Autor in diesem Forum und verlinken Sie – in einem eben dies lobenden Beitrag – auch die von Ihnen gefundenen alten ARB´s der Advocard und die Ihnen bekannten Fundstellen für Versicherungsbedingungen anderer Unternehmen. DAS würde dem Zweck dieses Blogs dienen, in dem es um den Austausch und die Veröffentlichung von Informationen für Rechtsschutzversicherte über die Leistungen der einzelnen Unternehmen geht.
    Welche ARB im einzelnen für den Versicherten gelten, ergibt sich aus dem Versicherungsschein (da haben Sie Recht) – und ggf. dessen einzelnen Nachträgen (das haben Sie verschwiegen). Einen Kurzabriss des Versicherungsvertragsrecht sollte und wollte der Artikel aber nicht liefern. Dafür gibt es andere Foren, nicht nur im Internet.
    Mit dem von mir verwendeten Browser (Non-MS, Sicherheitseinstellungen „hoch“ und eben darum auch Javascript deaktiviert) waren die 040-Nummern der Advocard auf deren Homepage nicht lesbar. Schön das es bei Ihnen offenkundig einwandfrei funktioniert.

  4. anonymisiert sagt:

    1. Bin ich von der Advocard nicht „überzeugt“, wie im übrigen von keinem RS-Versicherer, allerdings auch nicht von jedem Artikel in diesem Forum..

    2. Verstehe ich den Artikel jetzt so, dass aufgrund Ihrer restriktiven Browsereinstellungen die Tel.Nr. der Advocard für Sie nicht herausfindbar war und Sie sich darüber geärgert haben. (geht aber eigentlich auch über telefonbuch.de)
    Wenn man Javascript ausschaltet, darf man sich sicher auch nicht wundern, wenn dann Internetseiten nicht korrekt angezeigt werden.

    Das betrifft dann nicht nur die Advocardseiten, sondern auch viele andere Internetseiten. Würde mich beim „Surfen“ ziemlich nerven, unabhängig vom „Advocardproblem“. Wenn Ihnen die Sicherheit das wert ist, ok, aber dann sollte man sich auch nicht beschweren.

    I.ü. ist zumindest mir kein RSV bekannt, der seine Kunden mit teuren 0190(jetzt 0900) Nummern abzockt… Diese Information wäre aber sicher allemal einen Artikel wert…

  5. anonymisiert sagt:

    @D.Ahrens:
    Schau´n Sie mal unter http://www.arag.de/de:
    —quote—
    ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
    ARAG Platz 1
    40464 / Düsseldorf
    Telefon: 01803 / 4118 (0,09 Euro pro Minute aus dem Festnetz)
    —quote—
    Davon ist in der Fernsehwerbung („Denken Sie gerade an Ihren Chef“) natürlich keine Rede…

  6. anonymisiert sagt:

    01803 ist nicht gleich 0900, und was die Gebühren angeht schon gar nicht…

    Im übrigen gebe ich Ihnen aber völlig Recht, ich hasse diese „Servicenummern“ zutiefst. Leider greifen die aber in allen Branchen um sich. Versuchen Sie doch mal Ihren Mobilfunkprovider, Ihre Telefongesellschaft oder Ihre Bank über eine „normale“ Tel.Nr. zu erreichen. Fürchterlich… Geht alles nur noch über Callcenter, wo Ihnen stets freundliche aber vollkommen unwissende Mitarbeiter genau die Fragen nicht beantworten können, wegen derer Sie anrufen.

    Allerdings gibt es Mitmenschen, die genau diesen Unfug auch noch toll finden. Ich hatte allen Ernstes letztens Mandanten hier, die nach so einer Nummer (unserer Kanzlei) fragten, da der Kollege, der vorher mandatiert war, eine solche Nummer unterhalten hat.

    Offenbar sind also auch wir Anwälte nicht immun gegen diesen Blödsinn…