RSV-Blog

Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer

Rechtsschutz für abgetretene Forderungen

Für die Geltendmachung abgetretener Forderungen treten Rechtsschutzversicherungen i.d.R. nicht ein. Dies gilt aber nicht ausnahmslos, wie der BGH mit Urteil IV ZR 124/13 vom o2.o4.2014 entschieden hat.

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