LG Stuttgart: Außergerichtliche Anwaltskosten vor Kündigungsschutzverfahren von RSV zu erstatten

Die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. (WGV) wollte es unbedingt wissen: Auch das Landgericht Stuttgart hat der Rechtsschutzversicherung nun ins Stammbuch geschrieben, dass ein rechtsschutzversicherter Mandant mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur außergerichtlichen Vertretung vor Erhebung einer Kündigungsschutzklage keineswegs generell pflichtwidrig handelt. Mehr …

2 Responses to “LG Stuttgart: Außergerichtliche Anwaltskosten vor Kündigungsschutzverfahren von RSV zu erstatten”

  1. anonymisiert sagt:

    Meiner Meinung nach sind die Kosten absolut unnötig erhöht, aber wer fragt uns eigentlich

  2. anonymisiert sagt:

    Dem Argument der „unötigen“ Kostenerhöhung kann ich nicht folgen. In den bei uns bearbeiteten Fällen (wir vertreten i.d.R. die Arbeitnehmerseite) kommt es nicht selten zu einem außergerichtlichen Vergleich, z.B. wenn (auch) dem AN die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist und man die Kündigungsschutzklage mit dem Ziel der Auflösung des Arbeitsverhältnisses und einer Abfindung daher nach § 9 KSchG erweitern würde.

    Die vom AG dann durch eine außergerichtliche Einigung ersparten Kosten können dann erhöhend auf die Abfindung wirken, als Anwalt kann man damit gut argumentieren.

    Im Ergebnis werden dadurch Kosten eingespart, wenn man sich außergerichtlich einigt und die Klage dann zurücknimmt. Dass man diese alleine schon fristwahrend einlegen muss, versteht sich von selbst.