LVM und die Scheck“zahlungen“ – a never ending story

17.o9.2009: Gebührennote an LVM mit der ausdrücklichen Bitte „von Scheckzahlungen abzusehen“.

29.o9.2009 Eingang eines Verrechnungsschecks (!) von LVM, unter Abzug der Verkehrsgebühr, die man dort „nicht nachvollziehen“ kann.

o7.10.2009: Telefax an LVM, wonach ich den Scheck nicht einlösen werde, nochmals um überweisung bitte und hinsichtlich der Verkehrsgebühr auf mein Rechnungsschreiben vom 17.o9.2009 verweise, wo bereits ausgeführt wurde, dass der Termin vor dem über 100 km Luftlinie entfernten Gericht von einem Kollegen wahrgenommen wurde und somit auch die Verkehrsgebühr zu zahlen ist (s. § 5 Abs. I a) ARB).

o8.10.2009: LVM bittet um Rücksendung des Schecks.
o8.10.2009: Rückfax: „Nur gegen Rückporto“.

20.10.2009: Mangels Reaktion von LVM Telefax an den Vorstand zum Thema Scheck“zahlung“ und der Bitte um entsprechende Instruktion der Mitarbeiter.

26.10.2009: Eingang einer überweisung (!) von LVM – natürlich nur über den ursprünglichen Scheckbetrag, keinerlei Kommentar zur nach wie vor offenen Verkehrsgebühr.
26.10.2009: Erneutes Telefax an LVM wegen der Verkehrsgebühr.

to bei continued …

10 Responses to “LVM und die Scheck“zahlungen“ – a never ending story”

  1. anonymisiert sagt:

    Meine Bewunderung für Ihre Geduld!!

    Wäre eine Klage nicht lehrreicher für diese Anwaltsquäler??

    MfkG

    RAUG

  2. anonymisiert sagt:

    Warum immer diese Rumfaxerei? Ist Emailverkehr überhaupt keine Alternative in der Versicherungs/Rechtswelt?
    Gibt es dafür einen Grund? (tatsächlich unwissend)

  3. anonymisiert sagt:

    @ wayne:
    Immerhin kommunizieren wir schon per Telefax, LVM immer noch per klassischer Briefpost. 😉

    Aber ernsthaft: In jedem Falle braucht man ein Schriftstück bei der Akte. Im Ergebnis ist es also relativ egal, ob nun eine e-mail geschickt und ausgedruckt / archiviert wird oder aber ein Fax.

  4. anonymisiert sagt:

    @ RAUG: Im Prinzip schon – werde ich demnächst wohl auch machen.

  5. anonymisiert sagt:

    e-mail von Anwälten an Versicherer oder umgekehrt ist datenschutzrechtlich sehr bedenklich, da in den Schreiben oder Anlagen logischerweise häufig personenbezogene Daten mitgeteilt werden (müssen).

  6. anonymisiert sagt:

    meines Wissens steht die Verkehrsanwaltsgebühr in OWI Sachen doch nicht unter Versicherungsschutz oder gibt es neuere Rechtsschutzbedingungen?

  7. anonymisiert sagt:

    @ xy:
    Wo, bitte, steht hier irgend etwas von einer Owi-Sache? Es ging um einen Zivilprozess, speziell um Schadensersatz (deshalb ja auch der Hinweis auf § 5 Abs. I a) ARB). Mit „neueren Rechtsschutzbedingungen“ hat das schlicht gar nichts zu tun.

  8. anonymisiert sagt:

    Was bitte ist gegen einen Scheck innerh. von 12 Tagen ab Rechnungslegung einzuwenden? Haben Sie ein Onlinekonto bei der DKB, Comdirect oder sonstwo? Wie peinlich für eine Kanzlei, sich über so etwas aufzuregen… Mit dem Versand des Faxes haben Sie mehr Kosten verursacht, als die Scheckeinreichung bei Ihrer Bank gekostet hätte (wenn sie dafür überhaupt Gebühren verlangt…)

    Ich als Kunde würde meinem Anwalt bei so einem Geschäftsgebahren die ROTE KARTE zeigen. Einfach ur M E G A P E I N L I C H !!!

  9. anonymisiert sagt:

    @ Nürnberger:

    „Megapeinlich“ ist eher ein Kommentar frei von jeglicher Sachkenntnis:

    Scheckeinreichungen verursachen vermeidbaren Aufwand, wie Scheckeinreicher-Formular ausfüllen, das Ding nebst Scheck zur Bank transferieren (per Post oder per pedes, je nachdem), Buchung abwarten, ggf. – je nach Bank – Gebühren für die Buchung zahlen (die ein Mehrfaches der Kosten eines Faxes betragen).

  10. anonymisiert sagt:

    Kein Mensch bezahlt heute noch per Scheck. Eben weil es so teuer und aufwendig ist (sogar die DKB verlangt für so etwas Gebühren – wegen des besonderen Aufwands). Von tausenden Zahlungseingängen in den letzten Jahren hatten wir deshalb einen einzigen Scheck. Wenn dann heute noch einer per Scheck bezahlt, darf man wohl getrost unterstellen, daß damit ein besonderer Aufwand bewußt provoziert werden soll.