Archive for the ‘LVM’ Category

LVM – superschnell

Donnerstag, Juni 13th, 2013

Kollege Carsten Ch. Dorsch berichtet:

Liebe Kollegen,

da ja auch mal etwas Positives berichtet werden soll, darf ich heute wohl einen diesbezüglichen Rekord melden.

In einer Bußgeldsache hatte ich gegenüber der LVM über drebis heute um ca. 10.15 Uhr meine Vergütung abschließend berechnet und erhielt um 10.32 Uhr per Telefax die Nachricht, dass die restlichen Gebühren überwiesen worden seien.

Nachdem bei anderen Versicherern (etwa Allianz oder ÖRAG) Rechnungen regelmäßig erst nach mehreren Wochen, und auch dann nur auf Mahnung oder Anruf, gezahlt werden, weil man dort ja so überlastet ist, bin ich geradezu im positiven Sinne schockiert von der Geschwindigkeit des LVM. Dies umso mehr, als man dort mittlerweile wohl auch von der früheren Praxis des Scheckversandes endgültig Abstand genommen hat, jedenfalls nach meiner Erfahrung.

Im übrigen scheinen bis auf wenige Ausnahmen sämtliche drebis angeschlossenen Versicherer deutlich zügiger zu reagieren als andere.

Wie man sieht: Es geht – man muss nur wollen.

LVM – Versuchen kann man’s ja mal?

Montag, Mai 9th, 2011

In einer Bußgeldsache wurde nach der ersten Hauptverhandlung ein Sachverständigengutachten eingeholt, aufgrund dessen die Erfolgsaussichten für eine Fortsetzung der Sache gegen Null gingen. Also Einspruch gegen den Bußgeldbescheid retour und entsprechende Rechnung an LVM-Rechtsschutz.

Dort will man unter Hinweis auf ein einziges Urteil des AG Köln die Erledigungsgebühr nach Nr. 5115 VV RVG nicht zahlen, weil ja schon eine Hauptverhandlung stattgefunden habe. Nach Hinweis meinerseits auf 16 anderslautende Urteile nebst vier Kommentaren zahlt man dann doch – wenn auch „ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht“.

Schön – aber warum nicht gleich so?

LVM und die Scheck“zahlungen“ – a never ending story

Montag, Oktober 26th, 2009

17.o9.2009: Gebührennote an LVM mit der ausdrücklichen Bitte „von Scheckzahlungen abzusehen“.

29.o9.2009 Eingang eines Verrechnungsschecks (!) von LVM, unter Abzug der Verkehrsgebühr, die man dort „nicht nachvollziehen“ kann.

o7.10.2009: Telefax an LVM, wonach ich den Scheck nicht einlösen werde, nochmals um überweisung bitte und hinsichtlich der Verkehrsgebühr auf mein Rechnungsschreiben vom 17.o9.2009 verweise, wo bereits ausgeführt wurde, dass der Termin vor dem über 100 km Luftlinie entfernten Gericht von einem Kollegen wahrgenommen wurde und somit auch die Verkehrsgebühr zu zahlen ist (s. § 5 Abs. I a) ARB).

o8.10.2009: LVM bittet um Rücksendung des Schecks.
o8.10.2009: Rückfax: „Nur gegen Rückporto“.

20.10.2009: Mangels Reaktion von LVM Telefax an den Vorstand zum Thema Scheck“zahlung“ und der Bitte um entsprechende Instruktion der Mitarbeiter.

26.10.2009: Eingang einer überweisung (!) von LVM – natürlich nur über den ursprünglichen Scheckbetrag, keinerlei Kommentar zur nach wie vor offenen Verkehrsgebühr.
26.10.2009: Erneutes Telefax an LVM wegen der Verkehrsgebühr.

to bei continued …

Sture Scheck“zahler“

Mittwoch, Oktober 7th, 2009

Im Unfall-Blog hatte ich bereits einen offenen Brief an die Scheck“zahler“ publiziert. Dieser gilt natürlich nicht nur für gegnerische Versicherungen, sondern ebenso auch für die Rechtsschutzversicherer der Mandanten.

Besonders hartnäckig zeigt sich hier der LVM, der trotz diverser Bitten in den letzten Jahren, doch von Scheck“zahlungen“ abzusehen, mit sturer Ignoranz immer wieder Verrechnungsschecks verschickt – so auch jetzt gerade wieder in einem aktuellen Fall.

Irgendwann reicht diese permanente Ignoranz einfach. Daher werde ich auch die Scheck“zahler“ unter den Rechtsschutzversicherungen künftig nur noch mit einem Link auf diesen Beitrag beglücken.

LVM oder der lange Weg zur Beratungsgebühr

Dienstag, Oktober 17th, 2006

In einer Erbangelegenheit hatte meine Kollegin, wie es das RVG seit dem 01.07.06 vorschreibt, eine Stundenvereinbarung mit der Mandantin abgeschlossen.

Als es dann zu der Abrechnung dieser Beratung kam, wurde es dann noch einmal ungeheuer spannend.

Auf die Rechnung der Kollegin in Höhe von 832,30 €, welche mit der Zeiterfassung versehen war, erhielten wir die erste Antwort der LVM:

„Honorare nach § 34 I RVG sind nicht versichert, da gem. § 5 Abs. 1a ARB 2000 nur gesetzliche Gebühren versichert sind. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übernehmen wir Erstberatungskosten …“ . Die 220,40 € lagen per Scheck bei.

Auf den Hinweis, daß Â§ 5 ARB wohl die falsche Norm ist und der Umfang der Angelegenheitund den Gegenstandswert von über 50.000 € erneut geschildert worden ist, wollte die LVM dann die schriftliche Zusammenfassung der Beratung haben.

Daraufhin erhielten wir einen weiteren Brief der LVM:

„…es können nur gesetzliche gebühren übernommen werden. Honorarvereinbarungen fallen nicht unter die Deckung. Dies gilt auch für Honorarvereinbarungen betreffend der Beratung und gerade auch angesichts der Änderung des RVG. Wir sind ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, eine 0,5 Gebühr nach einem Streitwert von 50.000 € zu übernehmen.“ Der Betrag wurde dann auch sofort überwiesen.

In einem weiteren Schreiben stellten wir klar, daß der Gegenstandswert über 50.000 € gelegen hat und dass die getätigte Zahlung sogar unter der früheren Beratungsvergütung des RVG liegt. Außerdem mussten wir längere Ausführung zur Frage der üblichen Gebühren machen. Schließlich teilten wir der LVM mit, dass nunmehr Klage erhoben wird, wenn das Geld nicht vollständig überwiesen wird.

Eigentlich hatte ich mich schon darauf eingerichte, die restlichen Gebühren einzuklagen, da bekomme ich heute das Schreiben der LVM, das nach einigem Geschwafel mit dem Satz schließt: „Insoweit sind wir bereit, Ihre Kosten nachzuzahlen. überweisung folgt“.

Es mußten also erst 48 Tage vergehen und einige Schreiben hin und her gefaxt werden. Ich kann allen Kollegen nur raten, ordentlich dagegen zuhalten, sonst werden wir mit Erstberatungsgebühren abgespeist.

LVM sucht die Rechtsgrundlage des Anspruchs

Donnerstag, Juni 15th, 2006

In einen etwas ungewöhnlichen Verfahren hat meine Mandantin auf Grundlage des Landwirtschaftsanpassungsgesetztes ein Grundstück getauscht und läuft nun Ihrer Entschädigung hinterher.

Bei meiner Deckungsanfrage fügte ich der LVM das Aufforderungsschreiben an die Gegenseite bei. Kurz darauf fragt die LVM nach bereits ergangenem Schriftwechsel in der Angelegenheit. Die Unterlagen werden kurzfristig gefaxt.

Aber auch das reicht der LVM nicht, denn heute erreicht mich eine Anfrage nach der Rechtsgrundlage des Anspruches meiner Mandantin auf dem Postweg.

Schade nur das die §§54, 64 LwAnpG eindeutig als Grundlage für den Flächentausch im überlassenen Schriftverkehr genannt sind. Auch wenn es sich dabei um ein nicht gerade häufig angewendetes Gesetz handelt, müßte auch der LVM bekannt sein, daß alle Gesetze im Internet abrufbar sind. Schade, daß weder der angeforderte Schriftverkehr gelesen wird noch daß mitgedacht wird.

LVM generös

Montag, Oktober 24th, 2005

In einem Mietrechtsfall gewährt die LVM Deckungsschutz, obwohl der Schadensfall vorvertraglich eingetreten ist. Die Mandantin hatte dies mündlich bei Vertragsschluß mit dem Versicherungsvertreter vereinbart. Entgegen meinem Orakel hat sich die LVM daran gehalten.
Im konkreten Fall geht es um eine Nachforderung aus Mietbetriebskostenabrechnung für den Veranlagungszeitraum 2002, die grob falsch ist. Meiner Mandantin hatte ich in 2004 geraten, eine Rechtschutzversicherung abzuschliessen, weil die Betriebskostenabrechnung für 2003 wohl auch fehlerhaft sein würde (was sie schliesslich auch ist).
Nachdem die Wartezeit abgelaufen war, trat sodann der Versicherungsfall für die zweite Betriebskostenabrechnung ein und die LVM übernahm anstandslos auch den außervertraglichen Fall.

ARB 2000 LVM

Mittwoch, März 23rd, 2005

Die ARB 2000 der LVM sind hier als pdf-Datei veröffentlicht. RJF

Tarifrechner LVM

Dienstag, März 22nd, 2005

Um nicht Test zu schreiben – online-Tarifberechnung könnte informativ sein. über google bin ich zufällig zum Beispiel auf die LVM gestoßen, die einen Tarifrechner anbietet.
Eine Kategorie habe ich inzwischen angelegt.

Erst einmal auch von mir: Danke an den Kollegen Dr. Bahr für die schnelle Einrichtung!!

Ich kann mich bei dieser Gelegenheit gleich mal über WordPress informieren. Meine Lichtenrader Notizen laufen noch ganz simpel über blogger.com. RJF