Obwohl ich bisher nur positive Erfahrungen mit der ÖRAG gemacht habe, bin ich derzeit von einer kleinen, aber unnötigen Auseinandersetzung sehr genervt. Es dreht sich um die vermeintliche Selbstbeteiligung meines Mandanten.
So wie die Deckungszusage nebst Hinweis auf eine Selbstbeteiligung meines Mandanten für die OWi-Sache schnell erteilt wurde, war auch das Honorar nach Abrechnung schnell auf meinem Konto. Der Betrag von 150,00 € fehlte. Dies verwunderte mich, denn im Versicherungsschein war nichts über eine vereinbarte Selbstbeteiligung zu lesen, worauf ich den Versicherer bereits nach der Deckungszusage hingewiesen hatte. Also bat ich die ÖRAG um die entsprechenden Nachweise. Dort sagte man mir, dass der Vertrag geändert worden sei. Auch hier war man wieder schnell, man übersandte mir den vermeintlich neuen Versicherungsvertrag. Sehr interessant, aber nicht zielführend, denn es war nicht ersichtlich, ob mein Mandant überhaupt einer Vertragsänderung zugestimmt hatte. Eine Willenserklärung meines Mandanten irgendeiner Art wurde mir nicht mitgesandt, nur der „neue“ Versicherungsschein.
In mittlerweile drei Telefonaten versicherte mir der mir seit Jahren persönlich bekannte Mandant, dass er nie eine Änderung an seinem Vertrag vorgenommen hat. Die ÖRAG beharrt jedoch auf der Änderung, konnte das aber bislang nicht nachweisen.
Ich bin weiter gespannt und werde hier berichten, wie die Sache weitergeht.
Solange keine Unterschrift des Mandanten unter dem Vertrag bzw. der Änderung ist, besteht doch keine Rechtsgültigkeit oder sehe ich das falsch? Die können doch nicht einfach einseitig Vertragsbedingungen ändern!
Und, wie ist die Sache weitergegangen?
Endgültig ist die Sache noch nicht geklärt, eine Rücksprache mit meinem Mandanten steht noch aus, da er sich zur Zeit im Urlaub befindet.
Ein freundlicher Kollege von der ÖRAG hat mich angerufen und mir mitgeteilt, dass mein Mandant telefonisch seinen Tarif geändert haben soll. Allerdings gibt es keinerlei Hinweise über einen Vertragsschluss, zumindest aus meiner Sicht. Es wurde über verschiedene Tarife bzw. -umstellungen gesprochen, aber keine Vertragsänderung durchgeführt, zumindest nicht auf Wunsch meines Mandanten.
Ich werde Sie auf dem Laufenden halten.
Inzwischen hat die ÖRAG den noch offenen Betrag in Höhe der vermeintlichen Selbstbeteiligung (150,00 €) ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gezahlt und darauf hingewiesen, dass zukünftig die SB anfallen werde.
Mein Mandant hat mich nach diesem Hinweis dazu beauftragt, den Versicherungsvertrag für ihn zu kündigen.