Neues Altes zur ARAG

Dr. Michael Pießkalla aus der Münchener Kanzlei Pießkalla & Leitgeb Rechtsanwälte berichtet über das Regulierungsverhalten der ARAG. Eigentlich nichts Neues, die ARAG ist vielen anderen Kollegen in gleicher Weise bereits aufgefallen:

ARAG – Rechnungskürzung um über 67% ohne jeden Kommentar

Offenbar kennt die Dreistigkeit manch eines Versicherers keine Grenzen.

Eine Mandantin wird von uns in einer OWi-Sache vertreten. Im Raum steht ein Bußgeld in Höhe von 55 EUR und ein Punkt in Flensburg. Die Deckungsanfrage an die ARAG wurde binnen weniger Tage positiv beantwortet. Am 28.03.2008 sende ich eine Vorschussrechnung mit den entstandenen und noch zu erwartenden Gebühren (Grundgebühr, Verfahrensgebühr Verwaltungsverfahren, Verfahrensgebühr Gerichtsverfahren, Terminsgebühr Gerichtsverfahren, Pauschale, Umsatzsteuer und behördliche Akteineinsichtgebühr). Insgesamt EUR 678,40. Die angesetzten Gebühren lagen jeweils unter dem Mittelwert – obwohl die Rechtsprechung auch in Verkehrs-Owi-Sachen die Mittelgebühr im Regelfall als gerechtfertigt ansieht.

Heute erblicke ich auf meinem Konto einen Zahlungseingang zu dieser Sache in Höhe von großzügigen EUR 220,25. Macht nach meiner Arithmetik gerade einmal 32,47 % der Vorschussberechnung. Zwar erlebt man in der Zusammenarbeit mit Versicherern schon einige wilde Sachen, aber diese Kürzung bildet in meiner persönlichen Rangliste den Rekordwert. Natürlich wurde mein Ansatz in keiner Weise gerügt, man streicht einfach kommentarlos zusammen.

Ich habe die Mandantin informiert, diese um Zahlung der Differenz gebeten und der ARAG mitgeteilt, dass zu derartigen wortlosen Kürzungen auch keine inhaltliche Stellungnahme mehr erfolgt. Ebenso wenig wie eine Zusammenarbeit mit der ARAG (nebst „Derivaten“ wie z.B.die ÖRAG). Somit dürfen sich – neben D.A.S.-Versicherten – auch ARAG-Konzernkunden darüber freuen, zukünftig ihre bezahlten Versicherungsleistungen selbst „einzutreiben“. Das Urteil der Nachwelt hierfür nehme ich mit größter Gelassenheit in Kauf…

Es ist festzustellen, dass immer wieder die gleichen Namen negativ auffallen.

… und es ist festzustellen, daß immer mehr Kollegen dazu übergehen, die Kooperation mit diesen Versicherern einzustellen. Den kostenlosen Service, den die meisten Kanzleien im Zusammenhang mit der Regulierung des Rechtsschutzfalls ihren Mandanten ansonsten gern liefern, können Kunden der ARAG, des D.A.S, des Roland und der Concordia nicht mehr selbstverständlich erwarten.

One Response to “Neues Altes zur ARAG”

  1. anonymisiert sagt:

    Allerdings suggeriert das Wort „Derivat“ eine Nähe der ÖRAG zur ARAG. Das ist nicht der Fall, die ÖRAG hat mit der ARAG nichts zu tun, sondern ist schlichtweg Konkurrent.
    Nils