Der Kölner Kollege Andreas Schwartmann schließt sich dem positiven Eindruck des Kollegen Becker an und lobt das Regulierungsverhalten der Advocard in einer eMail an die Redaktion des RSV-Blog wie folgt.
Auch ich kann, mit geringer Einschränkung, etwas positives über die AdvoCard berichten:
Mandant beauftragt mich mit der Prüfung und Geltendmachung von Gewährleistungsrechten wegen eines erheblich mangelhaften Fahrzeuges, nachdem er selbst beim Verkäufer auf Granit gestoßen ist. Dem Verkäufer wird von mir eine letzte Frist zur Nacherfüllung gesetzt und andernfalls Rücktrit angedroht.
Die AdvoCard erhielt meine Deckungsanfrage, der einfachheithalber direkt verbunden mit meiner Vorschußrechnung über den Gegenstandswert des Kaufpreises.
Drei Tage später kam die Deckungszusage per Fax, gefolgt allerdings von einem weiteren Schreiben, in dem ich gebeten wurde mitzuteilen, auf welchen Betrag sich die Mängelbeseitigungskosten voraussichtlich belaufen werden.
Nachdem ich darauf hingewiesen habe, daß Gegenstand meiner Beauftragung auch die Prüfung des Rücktrittsrechts war, der Mandant entsprechend beraten und der Rücktritt der Gegenseite ausdrücklich angedroht war – was sich alles auch bereits aus meiner Deckungsanfrage ergab – erhielt ich weitere drei Tage später die Mitteilung, daß meine Kostenrechnung angewiesen sei.
Na also, es geht doch.
… aber leider auch erst, nachdem noch einmal nachgearbeitet werden mußte – obwohl dies bei genauer Lektüre der Deckungsanfrage – ähnlich wie in dem Beitrag des Kollegen Groß beschrieben – entbehrlich gewesen wäre. Aber lieber eine geringe Einschränkung als eine Leistungsverweigerung oder -kürzung.
Na, wenn das schon für ein Lob reicht…
…man wird halt mit der Zeit bescheiden 🙂