In einer Bußgeldsache schicke ich eine Kostendeckungsanfrage nebst Vorschussnote an ÖRAG. Kostendeckungszusage wird mit Telefax vom 10. März 2011 erteilt, gezahlt wird nicht.
Also freundliche Zahlungserinnerung an ÖRAG. Nun wird reagiert, es meldet sich das KompetenzCenter Recht (man beachte!):
„Wir bitten noch um Erledigung unserer Nachfrage vom 10.03.2011.“
Wieder eine dieser absolut sinnfreien Rückverweisungen, kann man nicht sagen, was man will? Also zu Erforschung dessen munter in der Akte geblättert – und siehe da, gemeint ist wohl der Schlusssatz:
Bezüglich Ihrer Kostenrechnung bitte wir um übersendung Ihres Einspruchsschreibens gegen die Anhörung sowie, soweit vorhanden, um übersendung des entsprechenden Bußgeldbescheides.
Sorry, verehrte ÖRAG, dass ich diesen Dünnsinn bisher nicht beachtet habe:
Auf ein „Einspruchsschreiben gegen die Anhörung“ können Sie lange warten, da mir – anders als offensichtlich Ihnen – bekannt ist, dass es einen Einspruch gegen eine Anhörung schlicht nicht gibt – und der Bußgeldbescheid (gegen den ein Einspruch möglich ist und ggf. auch erhoben wird, liegt noch nicht vor.
Dass es der Vorlage dieser Unterlagen „bezüglich meiner Kostenrechnung“ so oder so nicht bedarf, da ein Anwalt – wie hier – bekanntlich Vorschuss in Höhe der voraussichtlich entstehenden (!) Gebühren verlangen kann, werden manche Rechtsschutzversicherungen ohnehin nie begreifen. 🙁
Soviel zur Kompetenz – liegt es am 1. April? 😉
Also, das versteh ich nicht.
Ich hatte in einer Bußgeldsache in einer Vorschußrechnung die Verfahrensgebühr für das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde geltend gemacht.
Heute kam von der ÖRAG das Antwortschreiben, ob ich in der Vorschußrechnung nicht auch die Verfahrensgebühr für das Verfahren vor dem Amtsgericht sowie die Terminsgebühr geltend machen wollte. Schließlich gingen nach Erfahrung der ÖRAG die Verfahren in aller Regel bis vor Gericht, und anstatt dann eine zweite Vorschußrechnung bearbeiten zu müssen,wolle man Verwaltungsaufwand sparen und nur einmal überweisen.
@ RA Schepers
Schade, eine Geschichte die Hoffnung macht, leider zu schön um wahr zu sein, oder etwa doch?
Nein das Datum spricht leider für eine Illusion.
@ RA Knittweis
Richtig. Illusion. Leider.