O-Ton, selbsterklärend und leider typisch:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in obiger Angelegenheit hatte ich mit Telefax vom 17.o3.2011 um Kostendeckungszusage für die Verteidigung sowie um Anweisung eines angemessenen Honorarvorschuss gebeten. Trotz Erinnerung vom o1.o4.2011 – die trotz des Datums nicht als Aprilscherz gemeint war – war bisher keinerlei (!) Reaktion Ihrerseits zu verzeichnen.
Sollte nicht nunmehr eine unverzügliche Erledigung zu verzeichnen sein, sehe ich mich gehalten, mich an Ihren VN zu wenden – und diesen auch darüber zu informieren, dass andere Rechtsschutzversicherungen durchaus in der Lage sind, regelmäßig innerhalb weniger Stunden zu reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ein kleines „O“ als Null ist ja sowas von altmodisch 😉
@ Daniel:
Und wenn – sieht aber gut aus. 😉
Aber … wieso o1 und o4, aber nicht 2o11?
Naja, typographisch gesehen ist es aber eine Katastrophe.
… wenns der Wahrheitsfindung dient
… und der Zahlungseingang prompt erfolgt
dann kann über typografische Grausamkeiten gerne hinweggesehen werden.
Tja, Pech gehabt. Die haben das Geld für mein Honorar gebraucht. Vorschußnote am 5.4. Nachmittag halb fünf über drebis.de eingereicht. Am 11.4. Geld auf dem Konto.
@RA Schwarz:
Ach, Sie waren das! 😉
Roland + Drebis hatte ich auch schon mal versucht, aber nur mit sehr mäßigem Erfolg.
Es klappt aber mit dem Geld auch nicht immer.
Der drebis Support hat mir jetzt gemailt:
„Sehr geehrter Herr Schwarz,
das Leistungsversprechen einer Rückantwort bezieht sich auf die Reaktion nach einer erstellten Deckungsanfrage über den dynamischen Fragekatalog.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie innerhalb von 2 Werktagen eine Deckungszusage erhalten, darauf bezieht sich das Leistungsversprechen der Versicherungsunternehmen.
Ein Leistungsversprechen bzgl. einer überweisung innerhalb einer bestimmten Zeit wurde bislang mit den Versicherungen noch nicht vereinbart.“
In den beiden von mir genannten Fällen ging es um die ARAG.