Die bisher eher unproblematische Mecklenburgische wird neuerdings lästig: Offensichtlich ist es ihre neue Geschäftspolitik, Zahlungen mit durchaus verzichtbaren Fragen hinauszuzögern:
Eine Klage, für welche sie seinerzeit Kostendeckungszusage erteilt hatte, liegt ihr seit ca. 19 Monaten (!) vor. Da nun Termin ansteht, mache ich die Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG als Vorschuss geltend.
Anstatt diese weitere (grundsätzlich schon mit Klageinreichung fällige, vgl. § 9 RVG) Vorschussrechnung einfach ausgleichen, möchte man jetzt (!) erst einmal wissen, weshalb ich die „außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung“ nicht mit eingeklagt habe.
Erstens geht es diesbezüglich nur um einen geringen restlichen Differenzbetrag, zweitens habe ich keine Zweifel, dass die Gegenseite diese zahlen wird, wenn denn die Klage durchgeht und drittens (und insbesondere) hat das mit der Fälligkeit meiner Gebührennote schlicht gar nichts zu tun!
Was soll das also?
Update 10. Sept. 2015:
Die Mecklenburgische hat reagiert und bemängelt mit Schreiben vom o8.o9.2015 meine falsche Darstellung:
Mit Schreiben vom 28.o8.2015 haben Sie sodann, nicht wie in Ihrer Veröffentlichung, eine Terminsgebühr abgerechnet, sondern eine 1,3 Geschäftsgebühr.
Stimmt (fast). Fehler meinerseits! Der Zahlenwert war richtig, die Bezeichnung falsch.
Immerhin hat man bei der Mecklenburgischen (jedenfalls jetzt) offensichtlich bemerkt, dass anstatt der Geschäftsgebühr die Terminsgebühr gemeint war – was sich allerdings unschwer auch aus dem Kontext des Schreibens ergab sowie aus dem Zahlenwert (1,2 Gebühr = 180.- €, nicht etwa 195.- €).
Wunschgemäß habe ich also nochmals meine korrigierte Gebührennote übersandt und auch meinen Artikel korrigiert – worauf man bei der Mecklenburgischen ausdrücklich gespannt war. Jetzt dürfte einer kurzfristigen Zahlung also nichts mehr im Wege stehen.
Im übrigen sind wir natürlich sehr erfreut, dass bei der Mecklenburgischen auch das RSV-Blog gelesen wird.