Archive for the ‘Mecklenburgische’ Category

Mecklenburgische – fragen statt zahlen ?

Donnerstag, September 3rd, 2015

Die bisher eher unproblematische Mecklenburgische wird neuerdings lästig: Offensichtlich ist es ihre neue Geschäftspolitik, Zahlungen mit durchaus verzichtbaren Fragen hinauszuzögern:

Eine Klage, für welche sie seinerzeit Kostendeckungszusage erteilt hatte, liegt ihr seit ca. 19 Monaten (!) vor. Da nun Termin ansteht, mache ich die Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG als Vorschuss geltend.

Anstatt diese weitere (grundsätzlich schon mit Klageinreichung fällige, vgl. § 9 RVG) Vorschussrechnung einfach ausgleichen, möchte man jetzt (!) erst einmal wissen, weshalb ich die „außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung“ nicht mit eingeklagt habe.

Erstens geht es diesbezüglich nur um einen geringen restlichen Differenzbetrag, zweitens habe ich keine Zweifel, dass die Gegenseite diese zahlen wird, wenn denn die Klage durchgeht und drittens (und insbesondere) hat das mit der Fälligkeit meiner Gebührennote schlicht gar nichts zu tun!

Was soll das also?

Update 10. Sept. 2015:

Die Mecklenburgische hat reagiert und bemängelt mit Schreiben vom o8.o9.2015 meine falsche Darstellung:

Mit Schreiben vom 28.o8.2015 haben Sie sodann, nicht wie in Ihrer Veröffentlichung, eine Terminsgebühr abgerechnet, sondern eine 1,3 Geschäftsgebühr.

Stimmt (fast). Fehler meinerseits! Der Zahlenwert war richtig, die Bezeichnung falsch.

Immerhin hat man bei der Mecklenburgischen (jedenfalls jetzt) offensichtlich bemerkt, dass anstatt der Geschäftsgebühr die Terminsgebühr gemeint war – was sich allerdings unschwer auch aus dem Kontext des Schreibens ergab sowie aus dem Zahlenwert (1,2 Gebühr = 180.- €, nicht etwa 195.- €).

Wunschgemäß habe ich also nochmals meine korrigierte Gebührennote übersandt und auch meinen Artikel korrigiert – worauf man bei der Mecklenburgischen ausdrücklich gespannt war. Jetzt dürfte einer kurzfristigen Zahlung also nichts mehr im Wege stehen.

Im übrigen sind wir natürlich sehr erfreut, dass bei der Mecklenburgischen auch das RSV-Blog gelesen wird.

Mecklenburgische – sinnfrei

Mittwoch, August 5th, 2015

In einer Owi-Sache hatte die Mecklenburgische Kostendeckungszusage für die Verteidigung erteilt. Dann das übliche Standardprogramm:

Akteneinsicht, Bußgeldbescheid, Einspruch gegen selbigen mit Begründung, Abgabe an das Amtsgericht, Anberaumung eines Hauptverhandlungstermins.

Zu Gericht will die Mandantin – aus welchen Gründen auch immer – aber nun gar nicht (auch wenn m.E. Erfolgsaussichten bestanden hätten). Aber wer nicht will, will nicht (und muss hier auch nicht):

Also Einspruch retour, Schlussrechnung an Mecklenburgische – aber statt Zahlung geht nun der Zirkus los:

Man will wissen, warum der Einspruch denn nicht bereits vor Abgabe an das AG zurückgenommen wurde. Kurzes Rückfax: „Fragen Sie bitte ihre VN!“

Das hat man denn getan – mit dem Hinweis, ich wüsste, dass „die Obliegenheiten nach § 17 ARB den Deckungszusagen immanent“ sind (mag sein, und?). Jedenfalls betrifft § 17 ARB nur das Verhältnis RSV / VN; nicht aber zu dessen Anwalt, liebe Mecklenburgische!

Dass bleibt nicht ohne Antwort: Die Mecklenburgische dankt – und teilt mit, man habe nur „im Verhältnis RSV-VN die Obliegenheiten nach § 17 ARB sowie § 82 Abs. I VVG zu prüfen. Darum geht es hier.“ Ach? Will man der Mandantin einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht durch „verspätete“ Einspruchsrücknahme unterjubeln? Man warte aber noch auf eine Antwort der Mandantin und empfiehlt, sich wegen des restlichen Honorars ggf. an diese zu wenden (trotz bereits erteilter Kostendeckungszusage).

Dann Schweigen – also Zahlungserinnerung an Mecklenburgische unter Ankündigung eventueller Weiterungen.

Jetzt überweist man (nach Eingang der Stellungnahme der Mandantin) den Restbetrag, kann sich aber eine Belehrung des unbotmäßigen Anwalts nicht verkneifen:

„Es ließe sich derartige Korrespondenz zukünftig vermeiden, wenn Sie als Repräsentant der VN (nach Rücksprache mit selbigem) eine derartige Anfrage beantworten würden.“

Oha! Da hat man mir’s aber gegeben – oder ?

Erstens ließe sich derartige Korrespondenz zukünftig ganz sicher vermeiden, wenn die Mecklenburgische sich solche völlig sinnfreien Fragen verkneifen würde. Warum der Einspruch nicht bereits vor Abgabe an das AG zurückgenommen wurde, ist zudem ganz einfach zu beantworteten: Weil bis dahin nicht absehbar war, ob die Sache überhaupt an das AG gehen würde – und so keinerlei Grund zur Einspruchsrücknahme bestand.

Zweitens bin ich nicht „Repräsentant“ der VN, sondern ihr Verteidiger – der es als Serviceleistung versteht, mit der RSV zu korrespondieren, anstatt einfach die Rechnung an die Mandantin zu schicken. Für Fragen nach ihrer jeweiligen Motivationslage Mandantin bin ich deshalb noch lange nicht zuständig.

Aber immerhin hat man mit diesen denkbar überflüssigen Fragen sich eine Zahlungsfrist von 43 Tagen „erarbeitet“ – oder?

Mecklenburgische – verweigert Zahlung

Sonntag, Juli 7th, 2013

Der Kollege Robert Julius Bosche aus Berlin berichtet:

Die nachfolgenden Zeilen sind zur Veröffentlichung im RSV- Blog gedacht:

Über die „Mecklenburgische Rechtsschutzversicherung“ kann ich nichts Gutes berichten.

In einem Fall, in dem es um die Grundsicherung von alten Menschen geht, hat die Mecklenburgische Versicherung die Übernahme von Verfahrenskosten abgelehnt in der erkennbaren Absicht, einfach nicht die geschuldete Leistung erbringen zu wollen. Dabei stützt sich die Mecklenburgische Versicherung willkürlich auf ihre ARB, in welchen Streitigkeiten über Angelegenheiten der Sozialhilfe ausgeschlossen seien. Da das Amtsgericht Hannover genau diese Passage in allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits gekippt hat, zieht die Mecklenburgische Versicherung einfach neue ARB aus der Tasche und zeigt damit, dass Sie auf Verträge pfeift. Dass die alten ARB vereinbart sind, und nicht die neuen, ist der Mecklenburgischen Versicherung gleichgültig. Es geht ihr darum, kein Geld auszugeben.

In einem weiteren Fall verweigert die Mecklenburgische Rechtsschutzversicherung einfach die Deckungszusage für das Klageverfahren, weil ein KFZ- Händler, der neben Autos und LKW auch mit Baumaschinen handelt, kein KFZ- Händler sei. Dabei ist es der Mecklenburgischen Versicherung völlig egal, dass Baumaschinen auch Kraftfahrzeuge sind.

Leider kann ich diese Reihe fortsetzen und rate von der Mecklenburgischen Versicherung dringend ab.

Ein Lob für die Mecklenburgische

Montag, Februar 22nd, 2010

Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer aus Spenge hat mit der Mecklenburgischen gute Erfahrungen gemacht und dies der Redaktion des RSV-Blog mitgeteilt:

In einer OWi-Sache wegen Abstandsunterschreitung mit drohendem Fahrverbot von zwei Monaten hat sich die Mecklenburgische von einer guten Seite präsentiert. Auf die am späten Nachmittag per Fax gestellte Deckungsanfrage erhielt ich bereits am Folgemorgen die Zusage mit Hinweis auf eine Selbstbeteiligung (SB) des Mandanten. Nachdem das Verfahren Monate später eingestellt wurde, erfolgte der Ausgleich meiner Kostennote nunmehr binnen einer Woche per überweisung. Auch die knapp (aber fundiert, versteht sich) begründete Anhebung der Mittelgebühr um 10 Prozent wurde anstandslos akzeptiert. Unkompliziert und schnell, wenn das überall so wäre…

Diesem Lob schließt sich die Redaktion gern an.

Die Mecklenburgische – klein aber fein

Donnerstag, Januar 11th, 2007

Gerne berichte ich hier auch einmal über etwas positives: Die Mecklenburgische Rechtsschutzversicherung ist zwar ein „kleiner“ Versicherer, macht in meinem Büro aber den „großen“ vor, wie es auch gehen kann: Schnelle und kompetente Sachbearbeitung des jeweiligen Rechtsschutzfalls sind bei diesem Versicherer die Regel. Egal ob es um Schwierigkeiten beim Autokauf, Verlehrsordnungswidrigkeiten, oder arbeitsrechtliche Probleme geht. In meinem Büro gab es mit diesem Rechtsschutzversicherer bisher noch nie Schwierigkeiten: Keine unnötigen Nachfragen („Treppenkorrepondenz“), kein wochenlanges Schweigen auf Anwaltsschreiben, keine Diskussionen um Honorarfragen. Die Mecklenburgische antwortet, bzw. zahlt, in der Regel binnen einer Woche. Länger als zwei Wochen haben ich bzw. meine Mandanten bei diesem Versicherer noch nie warten müssen.

Das ist Spitze. In Schulnoten: „Eine glatte EINS.“
Für den gesamten Rest der sog. „großen“ Versicherer bleibt da nur noch: „Setzen, Sechs!“

Mecklenburgische – wirklich schnell

Dienstag, Oktober 10th, 2006

Ab und zu soll hier ja auch Positives berichtet werden:
Am o4.10.2006 zwei Fällen Rechnung per Telefax an Mecklenburgische Rechtsschutz geschickt. Zahlungseingang jeweils schon am o9.10.2006. Sehr gut!

Rasant: Die Mecklenburgische

Freitag, Oktober 21st, 2005

Schnell geht es nicht nur auf den Landstrassen in Mecklenburg-Vorpommern zu. Mindestens ebenso rasant bearbeitet die Mecklenburgische Rechtsschutz Versicherung ihre Schadenfälle:
Meldung eines Schadenfalls (Verkehrsordnungswidrigkeitensache) mit Vorschussrechnung des Anwalts (für alle voraussichtlich anfallenden Gebühren, einschliesslich Hauptverhandlung) in Höhe der Mittelgebühren per Telefax am 08.08.2005.
Reaktion: Kostendeckungszusage und vollständiger Rechnungsausgleich bereits am 12.08.2005 (Zahlungseingang).

Besser geht es nicht!
An dieser professionellen Arbeitsweise können sich die Wettbewerber der Mecklenburgischen, insbesondere die nach eigenem Verständnis „grossen“ Unternehmen der Branche, ein Beispiel nehmen.

Mecklenburgische – kulant

Dienstag, Juni 21st, 2005

Noch ein Lob heute – und zwar an die Mecklenburgische Versicherung. Mit dieser Versicherung hatte ich bisher keine Probleme – sie war nie negativ aufgefallen. Nun aber eine Begebenheit, die positive Erwähnung verdient. In einer Angelegenheit, in der nach den zwischenzeitlich wirksam vereinbarten Rechtsschutzbedingungen den Mandanten kein Rechtsschutz zustand, hat die Mecklenburgische ohne Rechtspflicht hierzu einen Teil der Anwalts- und Gerichtskosten übernommen. Die Darlegung der recht guten Erfolgsaussichten der Mandanten erfolgte recht umfangreich. Hier war sicherlich auch wichtig, dass mehrere Versicherungen der Mandanten bei der Mecklenburgischen bestanden und sich die Versicherungsvertreterin vor Ort für die Mandanten mit ins Zeug legte. Es ging zudem um nicht sehr hohe Kosten und es hat auch relativ lange mit der Zusage gedauert, aber einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul! Für diese lobenswerte Kulanzentscheidung im Sinne langfristiger Kundenbindung: Daumen hoch!

Rasend schnell – die Mecklenburgische

Freitag, April 29th, 2005

Man spricht, daß man sich im Falle des Weltuntergangs nach Mecklenburg-Vorpommern begeben sollte, weil dort alles ein paar Jahre später geschehe. 😉 Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht für die Mecklenburgische Rechtsschutzversicherung.

Am Mittwoch, den 27.4.05 hat der Versicherer mittags von mir per Fax eine Zwischenabrechnung erhalten. Am Freitag, den 29.4.05 um 3:47 Uhr ging ein Fax hier ein, mit dem der (fast vollständige) Ausgleich meiner Kostenrechnung angekündigt wurde.

Anderhalb Tage! Chapeau!
So geht es eben auch.