Rechtsschutzversicherer abgemahnt

Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. informiert:

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat siebzehn Rechtsschutzversicherer abgemahnt. Es geht um eine intransparente und benachteiligende Klausel in Verträgen über Rechtsschutzversicherungen. In den Verträgen heißt es so oder ähnlich:

Der Versicherungsnehmer hat „alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“

Verstößt der Kunde gegen diese Klausel, riskiert er – je nach „Verschuldensgrad“ “ den Versicherungsschutz ganz oder teilweise. Nach dieser Klausel könnte ein Versicherter in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zum Beispiel seinen Versicherungsschutz verlieren, wenn er eine außergerichtliche Klärung versucht. Auch Fehler des vertretenden Rechtsanwalts könnten dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden. Die Klausel ist nach überzeugung der Verbraucherzentrale nicht klar genug gefasst, so dass der Versicherungskunde nicht wirklich erkennen kann, was seine Verpflichtungen nach einem Schadensfall sind.

Auch der Bundesgerichtshof hat schon in einer Terminsnachricht vom 22. Mai 2009 geäußert, dass diese Klausel möglicherweise wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot und Benachteiligung der Kunden unwirksam sei. Zu einer Entscheidung kam es seinerzeit nicht, weil der Versicherer daraufhin den Anspruch des Kunden anerkannt hatte.

Da in der Folgezeit gleichwohl kein Versicherer seine Klausel angepasst hat, wurden nun die Abmahnungen nötig. Betroffen sind die Unternehmen

· Advocard
· Allrecht
· Alte Leipziger
· ARAG
· Auxilia
· Badische
· Concordia
· D.A.S.
· DEURAG
· DEVK
· DMB
· HDI-Gerling
· Itzehoer
· Jurpartner
· Neue Rechtsschutz
· R+V
· Roland

Die Abmahnungen wurden am 21. Juni übersandt. Die Versicherer haben bis zum 12. Juli Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sonst drohen Klagen der Verbraucherzentrale.

3 Responses to “Rechtsschutzversicherer abgemahnt”

  1. anonymisiert sagt:

    Ich denke, dass sehr viele Klauseln in den ARBs einer oberstgerichtlichen überprüfung durch den BGH unterzogen werden müssten. Wenn der BGH das Transparenzgebot nämlich konsequent anwenden würde, müsste er zweifelsfrei zu dem Schluss gelangen, dass für einen Kunden ein Großteil der Klauseln nicht tranparent sein können. Dies ergibt sich doch allein schon aus der Tatsache, dass die Rechtsschutzversicherer ganze Abteilungen an Volljuristen beschäftigen, um ihre eigenen ARBs zu kennen und anzuwenden und dann in etlichen Fällen immer noch nicht wissen, was eine Klausel letztlich besagt

  2. anonymisiert sagt:

    Völlig richtig so!
    Es ist für mich allerdings erschütternd, welche namhaften Rechtsschutzversicherungen eine solche Klausel in ihren Verträgen halten.

  3. anonymisiert sagt:

    Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im Juni 2010 siebzehn und später weitere Rechtsschutzversicherer abgemahnt und die meisten Unternehmen jetzt auch verklagt. Verhandlungstermine vor verschiedenen Landgerichten wurden zwischenzeitlich anberaumt. Weitere interessante Details finden sich auf der Homepage der Verbraucherzentrale Hamburg:
    http://www.vzhh.de/versicherungen/30306/rechtsschutzversicherer-abgemahnt.aspx