RSV-Blog

Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer

Revisionsfüchse beim ADAC

Da findet man in einem Urteil des Amtsgerichts Aschersleben den klassischen unzulässigen Zirkelschluss: Die Angeklagte war durch die Beeinfussung von Betäubungsmitteln fahruntüchtig, wie sich aus dem begangenen Fahrfehler zeigt. Das rüge ich in der Begründung der Sprungrevision, worauf mir die Revisionsspezialisten des ADAC mitteilen, dass sie meine Revision für „unzulässig“ halten. Auf meinen ergänzenden Hinweis teilt man mir mit, dass man berechtigt sei, die Erfolgsaussichten der Revision zu prüfen.

Ich frage mich, wie man etwas überprüfen kann, wovon man keine Ahnung zu haben scheint

Eine Antwort auf „Revisionsfüchse beim ADAC“

  1. anonymisiert sagt:

    […] Nachdem mir der ADAC zunächst ( siehe hier ) Deckungsschutz für eine Sprungrevision versagt hat mit der Begründung, meine Revision sei unzulässig, kommt nun doch plötzlich die Deckungsschutzzusage. Man war beweglich, danke! […]

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