Rechtsanwalt Christopher Wenke aus Wolfsburg berichtet in der Hamburger Mailingliste für Rechtsanwälte – mit mehr als 1.000 Teilnehmern – über seine Erfahrungen mit der ARAG. Mit seiner Zustimmung möchten wir diese Erfahrungen auch hier veröffentlichen:
Ich dachte eigentlich dieses Problem gäbe es nicht mehr, aber die ARAG lehrt mich eines Bessern.
Ich mache außergerichtliche Ansprüche meines Mandanten gegen seinen Haftpflichtversicherer geltend. Es geht um Schäden aus einen Einbruchsdiebstahl. Die ARAG, Rechtsschutzversicherung meines Mandanten, teilt mir auf übersendung meiner Kostennote, in der ich eine 1,3 Geschäftsgebühr abrechne, mit, dass sie diese nicht akzeptiere und kürzt auf 1,0. Mein „anwaltlicher Ermessenspielraum“ sei berücksichtigt worden. Garniert wird dieser „Mist“ mit einer BGH-Entscheidung aus dem Jahre 2006. Ich glaub ich steh im Wald!
Eins ist sicher, sollte demnächst einmal wieder ein Mandant nach einer Empfehlung für eine Rechtsschutzversicherung nachfragen, werde ich ausdrücklich vor der ARAG warnen!
Dieser Warnung schließen sich die Redaktion des RSV-Blog und viele Rechtsanwälte an, die vergleichbare Erfahrungen mit den teils willkürlichen Kürzungen der Vergütung durch die ARAG gemacht haben.
Andere Anwälte haben bei der ARAG bereits resigniert, nachdem sie wiederholt versucht haben, der Leistungsverweigerung des Versicherers Einhalt zu gebieten. Die Kollegen sind nun nicht mehr bereit, die Korrespondenz mit den Sachbearbeitern der ARAG zu führen.
Das müssen dann die Kunden selbst erledigen, die dann oft sehr schnell feststellen, daß sie sich auf diesen Versicherer nicht verlassen können. Sie haben teure Prämien bezahlt und stehen trotzdem teilweise ohne Versicherungsschutz da.
Die ARAG erwies sich lediglich als eine halbwegs akzeptable Versichrung bei Problemen als Wohnngsinhaber und bei Verkehrsdelikten.
Als Geschäftsführer und Freiberufler bin ich von dieser Versicherung -. trotz dieses Hauptanliegenas beim Abschluss des Vertrages – nicht unterstüzt worden. Daraufhin habe ich schon 2003 gekündigt.
Der ARAG-Versicherungsvertreter hatte mich de facto seinerzeit reingelegt.
Aufgrund diverser Vorkommnisse mit der ARAG habe ich diesem Versicherer mitgeteilt, dass ich künftig Kunden von ihm so behandele, als habe dieser keine Rechtschutzversicherung. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist man diese Mätzchen in Bußgeldsachen von fast allen Versicherern gewöhnt. Nur die ARAG hat es deutlich übertrieben und erst mal bei Vorschussrechnungen mit Mittelgebühr diese gekürzt und entsprechende Textbausteine geschickt. Auf entsprechende Schreiben und Vorstandsbeschwerden wurde man wieder mit üblichen Textbausteinen abgespeist.
Auf eine derartige „zusammenarbeit“ kann man getrost verzichten.
Naja, die ARAG ist nicht umsonst „Spitzenreiter“. 😉
Das steckt wohl tatsächlich hinter der Abkürzung ARAG =
A-ndere
R-echtschutzversicherer
A-rbeiten
G-ut
😉
Neues von der ARAG
Wer hätte das gedacht die ARAG bleibt standhaft. Sie hat nochmals tief in die Mottenkiste gegriffen und nun weitetr entscheidungen aus dem Jahre 2005 nach gelegt.
Na dann wird ab nun mein Mandat seien Korrespondenz mit der ARAG alleien führen dürfen.
ARAG ist in jederlei Hinsicht inakzeptabel:
Geschäftsversicherung: Trotz Ummeldung der Geschäftsräume schafft man es nicht, das versicherte Risiko entsprechend zu ändern und das geänderte Risiko aufzunehmen.
Rechtsschutzversicherung: Rechnungen werden großzügig gekürzt mit dem Argument, man meint, dass diese Gebühr angemessen sei. Ich hätte vielleicht auch nur 1/3 der Beträge zahlen sollen, weil das nach meinem Ermessen genug gewesen wäre.
Vermögensschadenhaftpflicht: Keiner ist mehr verantwortlich, weder der Vermittler von der ARAG, noch die Gesellschaft, die in der Police angegeben ist als Ansprechpartner. Die Versicherungsgesellschaft selbst kann und will nicht, weil es kein Direktabschluss ist.
In der Rechtsschutzversicherung werden sinnlose Risiken versichert, die der Versicherungsnehmer nicht hat. Wenn es dann zum Schadenfall kommt, für die man Rechtsschutz eigentlich abgeschlossen hat, erlebt man eine böse überraschung.
Ah ja und das Beste, Vertreter verschwinden vom Erdboden und sind nicht mehr erreichbar, wenn der Vertrag in Sack und Tüten ist. Einen Vertreter oder gar einen neuen Betreuer bekommt man nicht zugewiesen.
Hallo Freunde,
ich habe mich bei der ARAG Privat Krankenverischert und letzte woche habe ich die Kündigung wegen nicht beantwortete Fragen erhalten. Dies war ein Missverständnis der Formulierung. ARAG schreibt dass sie meine getätigten Beiträge nicht zurück zahlen. Ein Monat vor der Kündigung hatte ich eine kleine OP auch die Kosten würden Sie nicht übernehmen.
Letztendlich wurde ich vom ARAG November 2011 gekündigt, heute habe ich erfahren das der Beitrag für Dezember 2011 abgebucht wurde.
Fazit:
– Meine monatlichen Beiträge sind weg
– ich sitze auf den Kosten vom Krankenhaus
– erhalte keine auskünfte vom ARAG
– Ich muss mich rückwirkend woanders versichern (Nachzahlung von ca. 7 Monaten
– und die GKV nimmt mich nicht zurück
Habt Ihr vielleicht erharung damit gemacht oder könnt ihr mir tipps geben wo ich mich noch wenden kann?
Liebe Grüße
Ercan
Seit wann darf eine RSV Ermessensspielraum hinsichtlich der Gebührenhöhe ausüben. Die Ausübung des Ermessensspielraumes steht allein dem Anwalt zu.
Achtung! Warnung vor der ARAG!!!!!! Bloss die Finger weg
Ich habe im Jahre 2010 einen Vertrag bei der ARAG abgeschlossen. Nach einem Streit mit dem Finanzamt rief ich bei der ARAG an und fragte nach, ob sie mir für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung Deckungszusage erteilen würden. Das wurde mir telefonisch mehrfach zugesagt. Eine schriftliche Bestätigung würde aufgrund von Überlastung ein paar Tage dauern! Ebenfalls wollte man die Kosten für einen Steuerberater bezahlen. Frohen Mutes nahm ich mir einen Steuerberater und einen Anwalt. Wenige Tage später kam ein Schreiben, indem alles mit einer fadenscheinigen Begründung abgelehnt wurde. Nie mehr ARAG!!!!!!!!!
@Besser nicht:
… und nicht auf telefonischen Kostendeckungszusagen vertrauen.
Ich kann die Erfahrungen nur bestätigen. Allerdings sollte man aus der Not schnell eine Tugend machen, dann verdient man sogar Geld auf Kosten der ARAG:
Nach der Deckungszusage schnell die Vorschusskostennote raus. Wenn Abzüge erfolgen dann gleich dem Mandanten Deckungsschutz für eine Gebührenklage gegen die ARAG erteilen und den Rest-Vorschuss bei seinem Heimgericht einklagen.
Da die Abzüge OFFENSICHTLICH nicht berechtigt sind, kann man so problemlos die Mittelgebühren FÜR DEN VORSCHUSS (!) einklagen. Deswegen muss man schnell sein, damit man noch den Vorschuss einklagen kann. Beim Vorschuss kommt es schließlich – lediglich – darauf an, dass die Gebühren entstehen KÖNNEN und das ist bei der Mittelgebühr zwanglos der Fall.
Wartet man zu lange wird es eine Abschlusskostennote und man muss sich dann mit den Einzelheiten des Falls rumschlagen und seitenlang argumentieren. Wie gesagt, bei einer (Rest-)Vorschussklage ist das nicht der Fall.
Deswegen lohnt es sich, ein wenig Arbeit in die erste Klage zu investieren. Anschließend hat man einen Textbaustein, den man nur um die vorangegangenen – positiven – Entscheidungen des Heimgerichts ergänzen muss.
So verdient man sogar noch zusätzliches Geld auf Kosten der ARAG mit einem Textbaustein! Mal sehen, wie lange die das dann durchhalten…