Roland: Vorschuss ohne „Murren“

Hier mal wieder ein kleiner lobender Einschub:

Habe bei der Roland RSV mit Telefax vom 16.04. (Montag) Deckungszusage für eine PKV-Sache (Kostenübernahme Behandlungskosten) beantragt und Vorschusszahlung gefordert. Am 23.04. (montags darauf) war die Deckungszusage und am 25.04. die Vorschusszahlung auf dem Kanzleikonto. Kein Grund zum Loben meinen Sie? Wenn man bedenkt, dass die RSV sowohl den vom mir angesetzten Streitwert (bei Kostenübernahmen immer schwer abschätzbar…) als auch die – selbstverständlich im Rahmen der Ermessensausübung begründete – 1,8-fache Geschäftsgebühr anstandslos gezahlt haben, ist mir dies durchaus einen positiven Beitrag hier wert 🙂

4 Responses to “Roland: Vorschuss ohne „Murren“”

  1. anonymisiert sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    über ein Lob für die „Roland“- Rechtsschutzversicherung kann ich mich nur wundern. Lob ist nicht angebracht und verzerrt das Bild. Im Einzelfall mag die Roland- Rechtsschutz tatsächlich einmal die gesetzliche Gebühren ausgleichein. Dies ist aber die Vertragspflicht der Rechtsschutzversicherung und bedarf keines Lobes. Im übrigen kann es natürlich die Politik der „Roland“ sein, in Einzelfall ein geschöntes Bild zu erzeugen.
    Tatsächlich ist die Fallbearbeitung mit der „Roland- Rechtsschutzversicehrung“ mehr als müssig. In kaum einem Fall reguliert die Roland die anfallenden Kosten korrekt. Die vielen Einträge der Kollegen erzeugen daher ein absolut negatives Bild. Keinem Mandanten kann ernsthaft die Roland Rechtsschutzversicherung empfohlen werden !
    In einem mir vorliegenden Fall mit einem etwas höheren Streitwert regulierte die Roland einfach gar nicht. Obwohl es sich um eine einfache Streitigekeit zwischen privaten Personen handelt (sog. private schuldrechtliche Auseinandersetzung) und ich den Fall außergerichltlich vollumfänglich lösen konnte , musste ich meinen Mandanten auf Zahlung verklagen. Diesen habe ich nunmehr verprellt. Die Roland zahlte trotz jahrelanger Beitragszahlungen keinen Pfennig ! Das Zahlungsverhalten der Roland ist so schlecht, dass ich bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit auf Betrug prüfen werde. Da die Roland Rechtsschutzversicherung auf diese Weise erreicht, die Mandanten von Rechtsanwälten fern zu halten, schädigt sie die Rechtsanwälte vorsätzlich und sittenwidrig an ihrem Vermögen. Die Rechssuchenden werden angesichts der Tatsache, dass sie nun auch noch die Roland als Gegner haben, von ihrer Rechtswahrnehmung abgehalten bzw. geradezu abgeschreckt.
    Es herrscht die Ansicht, dass die „Roland“ die gleichen Pflichten treffen wie der beauftragte Anwalt: Ein Anwlat darf den Rechtssuchenden nicht aus finanziellen Erwägungen im Stich lassen. Der Gesetzgeber nennt das Parteiverrat. Lässt die Roland ihre Mitglieder hänge, so ist das ebenfalls Parteiverrat und Betrug. Da die Rechssprechung mitlerweile auch Schadenersatzforderungen gegen Rechsschutzversicherer bei zu Unrecht verweigerten Deckunngszusagen
    anerkennt, rückt die Prüfung auf Betrug und Parteiverrat gegen die Roland in greifbare Nähe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bosche
    (Rechtsanwalt)

  2. anonymisiert sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    über ein Lob für die „Roland“- Rechtsschutzversicherung kann ich mich nur wundern. Lob ist nicht angebracht und verzerrt das Bild. Im Einzelfall mag die Roland- Rechtsschutz tatsächlich einmal die gesetzliche Gebühren ausgleichein. Dies ist aber die Vertragspflicht der Rechtsschutzversicherung und bedarf keines Lobes. Im übrigen kann es natürlich die Politik der „Roland“ sein, in Einzelfall ein geschöntes Bild zu erzeugen.
    Tatsächlich ist die Fallbearbeitung mit der „Roland- Rechtsschutzversicehrung“ mehr als müssig. In kaum einem Fall reguliert die Roland die anfallenden Kosten korrekt. Die vielen Einträge der Kollegen erzeugen daher ein absolut negatives Bild. Keinem Mandanten kann ernsthaft die Roland Rechtsschutzversicherung empfohlen werden !
    In einem mir vorliegenden Fall mit einem etwas höheren Streitwert regulierte die Roland einfach gar nicht. Obwohl es sich um eine einfache Streitigekeit zwischen privaten Personen handelt (sog. private schuldrechtliche Auseinandersetzung) und ich den Fall außergerichltlich vollumfänglich lösen konnte , musste ich meinen Mandanten auf Zahlung verklagen. Diesen habe ich nunmehr verprellt. Die Roland zahlte trotz jahrelanger Beitragszahlungen keinen Pfennig ! Das Zahlungsverhalten der Roland ist so schlecht, dass ich bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit auf Betrug prüfen werde. Da die Roland Rechtsschutzversicherung auf diese Weise erreicht, die Mandanten von Rechtsanwälten fern zu halten, schädigt sie die Rechtsanwälte vorsätzlich und sittenwidrig an ihrem Vermögen. Die Rechssuchenden werden angesichts der Tatsache, dass sie nun auch noch die Roland als Gegner haben, von ihrer Rechtswahrnehmung abgehalten bzw. geradezu abgeschreckt.
    Es herrscht die Ansicht, dass die „Roland“ die gleichen Pflichten treffen wie der beauftragte Anwalt: Ein Anwlat darf den Rechtssuchenden nicht aus finanziellen Erwägungen im Stich lassen. Der Gesetzgeber nennt das Parteiverrat. Lässt die Roland ihre Mitglieder hänge, so ist das ebenfalls Parteiverrat und Betrug. Da die Rechssprechung mitlerweile auch Schadenersatzforderungen gegen Rechsschutzversicherer bei zu Unrecht verweigerten Deckunngszusagen
    anerkennt, rückt die Prüfung auf Betrug und Parteiverrat gegen die Roland in greifbare Nähe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bosche
    (Rechtsanwalt)

  3. anonymisiert sagt:

    alles quatsch
    die haben bei mir bis jetzt kein Deckungszusage gemacht .
    vorsicht abzocker .
    die wollen die einfach über den Tisch ziehen . vorsicht

  4. anonymisiert sagt:

    Ich kann leider auch nichts Positives von der Roland berichten. Dort wird meines Erachtens mit allen erdenklichen Mitteln versucht, sich aus der Haftung zu schleichen und der Mandant ist zumeist der Dumme.