DAS – Bonitätsprüfung vor Vertragsschluß

Der DAS hat neue Bedingungen und Klauseln eingeführt. Eine dieser Klauseln beinhaltet die Bonitätsprüfung des Antragstellers.

Wir nutzen lnformationen aus dem Handelsregister, dem Schuldnerverzeichnis und dem Verzeichnis über private Insolvenzen. Zweck ist es. die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers zu überprüfen. um Kosten insb. für die Gemeinschaft unserer Kunden zu vermeiden. die bei Zahlungsunfähigkeiten eines Kunden entstehen. Wir holen diese Auskunft selbst ein oder bedienen uns dazu einer Auskunftei.

[…]

Die Auskunfteien erfassen dabei U. a. folgende Merkmale: Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum sowie eidesstattliche Versicherungen, Mahnbescheide, Haftanordnungen, Insolvenzen, Erledigungsvermerke, Sperrungen, erlassene Vollstreckungsbescheide und Zwangsvollstreckungsaufträge aufgrund von Titeln.

[…]

Zur Einschätzung des Risikos von künftigen Zahlungsausfällen erstellt eine Auskunftei für uns außerdem eine Prognose zur Einschätzung zukünftiger Zahlungsunfähigkeiten des Antragstellers.

Quelle: Makler Newsletter des DAS

3 Responses to “DAS – Bonitätsprüfung vor Vertragsschluß”

  1. anonymisiert sagt:

    Unglaublich! De Mitbewerber werden sich freuen.

    P.S.: Und die „Bonität“ der D.A.S. kann man hier im RSV-Blog überprüfen.

  2. anonymisiert sagt:

    @ RA Hoenig
    Sollte es sich dabei nicht etwa nur um die Datenschutzklausel, d.h. der Hinweis auf die Verspeicherung der erhobenen Daten handeln ? Das wäre ja noch angängig.
    Oder soll der VN auch noch selbst einen Fragebogen (Haushaltsbogen, etc.) ausfüllen und der RSV zukommen lassen ?

    Wie lange muß dann künftig auf eine Deckungszusage gewartet werden ?
    Welche zusätzlichen Kosten kommen auf die VN zu ?
    Will der Gesetzgeber die §§ 38, 39 VVG abschaffen und den Versicherungen die Peitsche der qualifizierten Mahnung wieder wegnehmen ?

  3. anonymisiert sagt:

    „Wie lange muß dann künftig auf eine Deckungszusage gewartet werden ?“

    Mit „Antrag“ ist doch wohl der Antrag auf Abschluß einer Versicherung gemeint. Eine Bonitätsauskunft bei einer Deckungsanfrage macht doch keinen Sinn.