Vorgestern habe ich mit einer leitenden Mitarbeiterin eines namhaften Versicherers telefoniert. Sie fragte – schon beinahe ungewohnt schüchtern -, ob es den Versicherern denn auch gestattet sei, die Beiträge hier im RSV-Blog zu kommentieren.
Na, selbstverständlich sind Kommentare auch der „Gegenseite“ erwünscht!
Schreiben Sie ihren Kommentar, sehr geehrte Mitarbeiter der Rechtsschutzversicherer, wenn Sie möchten. Rechtsanwälte sind es gewohnt, Widerworte zu bekommen. 🙂
Wir freuen uns über Klarstellungen, Richtigstellungen, Entschuldigungen, aber auch über Lob, Kritik und Rügen. Ein Weblog lebt davon.
Ich schließe mich den Ausführungen des Kollegen Hoenig an und freue mich auch über Beiträge von Rechtsschutzversichererseite, möchte zur Klarstellung aber darum bitten, dass sich die Mitarbeiter als solche outen.