Vorstandsbeschwerden

In einem Kommentar zu einem Beitrag über die ARAG heißt es:

Im Ergebnis drängte er [der Mitarbeiter der ARAG. Red.] geradezu darauf, die Anwaltschaft möge viel häufiger Vorstandsbeschwerden schreiben, weil die ein oder zwei Beschwerden im Monat nicht ausreichen, die Versicherer davon zu überzeugen, dass der sattsam bekannte Weg der Leistungsverweigerung nur kurzfristig erfolgreich sein kann.

Es ist also wohl nicht damit getan, sich hier im Blog, im DAV-Forum oder auf anderen Plattforemn auszutauschen. Begründete Beschwerden sollten auf jeden Fall auch an die Vorstände der Versicherer gerichtet werden.

Dazu eignet sich übrigens eine kleine Funktion dieses Weblogs ganz hervorragend: „Artikel drucken“ steht rechts unter der überschrift eines jeden Blogbeitrages.

Man muß nur noch die Versicherungsnummer eintragen und kann den Beitrag dann auf’s Fax legen: „Zu Händen des Vorstands“. Das sind dann zwei erschlagene Fliegen mit einem Blogbeitrag.

2 Responses to “Vorstandsbeschwerden”

  1. anonymisiert sagt:

    Danke für diesen Beitrag. Offenkundig haben diejenigen unter uns, die das oft gerügte Regulierungsverhalten für systematisch erachten (und nicht für Auswüchse einzelner Sachbearbeiter), Recht.

    Der Beitrag in den BRAK-Mitteilungen bringt es auf den Punkt.

    MfG
    Pießkalla

  2. anonymisiert sagt:

    Hallo,

    was schreibt man denn in so eine Vorstandsbeschwerde rein? Muss man den ganzen Sachverhalt aufdröseln oder reicht die Bezugnahme auf die Schaden-Nr.? Hat jemand Erfahrung damit? Für Tipps oder Beispiele wäre ich sehr dankbar.