WGV zur Mittelgebühr in OWi-Sachen verurteilt

Rechtsanwalt Markus Matzkeit aus Wülfrath hat im Auftrag seiner Mandantschaft die WGV verklagt, weil sich der Versicherer weigerte, einen Vorschuß auf seine Vergütung in Höhe der Mittelgebühr zu zahlen. Der Kollege hatte – erwartungsgemäß – Erfolg. Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte den Versicherer antragsgemäß zu Zahlung.

Rechtsanwalt Matzkeit hat die folgenden Leitsätze formuliert:

1. Der Rechtsanwalt ist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten berechtigt, einen Vorschuss in Höhe der Mittelgebühr anzufordern. Er ist berechtigt, auch für die Kosten des gerichtlichen Verfahrens einen Vorschuss in dieser Höhe anzufordern.

2. Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten sind die üblichen Bußgeldverfahren.

Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 31.10.2007, 14 C 5483/07 (pdf)

4 Responses to “WGV zur Mittelgebühr in OWi-Sachen verurteilt”

  1. anonymisiert sagt:

    Es wurde eine bemerkenswerte Konsequenz gezeigt insofern, als die
    Teilzahlung der RSV nicht angenommen wurde.
    RSV versucht es eben immer wieder.
    RA Matzkeit kann man für seine Konsequenz nur danken; ob dies
    mittelfristig zu einer Veränderung des Verhaltens der RSV führt, darf
    bezweifelt werden !

  2. anonymisiert sagt:

    Nachdem das nun schon die „wer-weiß-wievielte“ Entscheidung zu dieser Thematik ist, kann man sich dem Kommentar @Schmölz bzw. den Bedenken schon noch anschließen.

    Wie heißt es doch in der Werbung dieser RSV:

    „[…] Um Ihr Recht durchzusetzen, können die Kosten für Anwalt und Gericht schnell bis über 500 EUR ansteigen. Diese Kosten werden von uns übernommen.“

    http://www.wgv-online.de/produkte/rechtsschutz_verkehr.htm

    Na dann, jetzt aber dalli, dalli

  3. anonymisiert sagt:

    Glückwunsch Herr Kollege!

    Werde mich gleich mal mit meinen Freunden von der ARAG zu genau der Thematik streiten müssen.
    Die machen dieses Spielchen auch immer wieder und ich hasse es, wenn man in meinen Gebührenrechnungen von oben herab herumstreicht und irgendwelche obskuren Urteil zitiert.

  4. anonymisiert sagt:

    Für alle Interessierten zur Info: Die WGV hat immerhin nach etwas mehr als 2 Wochen nach der Zustellung gezahlt – aber ohne Zinsen. Die werde ich jetzt unter Androhung der Zwangsvollstreckung und mit Kostenberechnung anmahnen. Bei der Vorgeschichte verzichte auf diese rund 10,00 nicht…