Würfelspiele beim ADAC

Offenbar veranstalten die Sachbearbeiter des ADAC Würfelspiele, wenn es um die Bezahlung des Vorschusses geht.

In einem Mandat (SCHADEN-NR.021254967/001) verteidigen wir gegen den Vorwurf einer Abstandsunterschreitung. Zur Rede steht eine Geldbuße von 40 Euro und 1 Punkt wegen eines Abstands von weniger als 5/10 des halben Tachowertes bei mehr als 130 km/h. Wir haben dem Versicherer den Anhörungsbogen übermittelt und um einen Vorschuß in Höhe von 481,40 Euro gebeten. Das sind die Grund-, die Verfahrens- und die Erledigungsgebühr, knapp oberhalb der Mitte. Der ADAC kürzt jeweils auf die Mittelgebühr und überweist 435,00 Euro.

In einem weiteren Mandat (SCHADEN-NR.225423571/010) geht es um Telefonieren beim Fahren und tatmehrheitlich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft um 17 km/h. Die Geldbuße insgesamt dürfte bei 35 Euro für das Rasen und 40 Euro / 1 Punkt fürs Telefonieren. Wir haben wie im ersten Mandat vorschußweise abgerechnet. Der ADAC überweist 370,00 Euro.

Ein dritte Mandat (SCHADEN-NR.118263286/007) betrifft die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h innerorts. Dafür sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 60 Euro und 3 Punkte vor. Der ADAC überweist auf unsere selbe Vorschußbitte wie zuvor den Betrag von 220,00 Euro (später noch zusätzliche 0,40 Euro).

In allen drei Fällen hat der Versicherer von uns mit gleich lautenden Textbausteinen lediglich den Anhörungsbogen der Polizei und die Abschrift unserer Verteidigungsanzeige erhalten. Weitere Informationen zur Beurteilung der Frage, was der Club „für angemessen hält“, hatten die Sachbearbeiter nicht.

Ich werde die Leitung der Schadenabteilung danach fragen, wie diese unterschiedlichen Ergebnisse zustande gekommen sind, vermute aber, daß es schlichte Konzeptionslosigkeit der Leitung ist. über die Reaktion werde ich berichten.

Update am 24.8.06:
Ein weiteres Mandat: 25 km/h außernorts, es drohen 40 EUro und 1 Punkt. Der ADAC überweist einen „angemessenen“ Vorschuß von 380,00 Euro. Der Würfel ist erneut gefallen.

5 Responses to “Würfelspiele beim ADAC”

  1. anonymisiert sagt:

    Hm, die Methode ist nicht unbedingt nachvollziehbar. Andererseits – bei allem Respekt: Bei 40 Teuro und einem Punkt „knapp oberhalb“ der Mittelgebühr abzurechnen, halte ich doch für ein wenig frivol. Insofern ist jedenfalls die erste Kürzung verständlich.

  2. anonymisiert sagt:

    Sowenig ich den ADAC mag, wer derartig banale Verkehrsordnungswidrigkeiten oberhalb der Mittelgebühr abrechnet, hat nichts anderes verdient, als dass der Rechtsschutzversicherer diese Kostennoten radikal kürzt, und sei es auch mit sinnlosen Formschreiben.

  3. anonymisiert sagt:

    Liebe Kollegen (oder auch nicht)
    wissen sie, ob derMandant im ersten Fall vielleicht schon 14 oder mehr Punkte hat? Ein überdurchschnittliches Einkommen hat? Die Sache vielleicht andere rechtliche Schwierigkeiten bietet, die im Rahmen des § 14 RVG nach einer Erhöhung schreien? In den Fällen würde ich nämlich auchdie Abrechnung über Mitte durchaus durchführen. Um das zu beurteilen ist der Sachverhalt leider zu dünn.
    Darum gehts dem Kollegen aber auch nicht. Ich kenne das Spielchen des ADACund egal was sie einreichen, sie werden immer gekürzt. Ich verlange im ersten Vorschuß üblicherweise Mittelgebühr und schätze dann vor dem termin nochmal genauer ein ob das reicht, oder nicht. Dann gibts die entsprechende Erhöhung in der weitere Vorschußnote.
    Beim ADAC kommt aber immer dieser Satz :“ Wir halten eine Vorschuß von xxx für angemessen.“ wobei xxx für eine wild aussuchbare Zahl steht, die unter der geforderten ist.
    Sinn und Verstand habe ich dahinter noch keinen entdeckt. Zudem ist es ein Gesetzesverstoß, da ich als Rechtsanwalt gemäß Â§ 14 RVG die Gebühr bestimme, nicht die RSV.
    Wenn die mit meiner Rechnung unzufrieden sind, sollen sie mir sagen warum und ich werd ihnen ihre Fragen in der Klage dann beantworten.

  4. anonymisiert sagt:

    @ D. Ahrens: Ich verstehe Ihre grundsätzliche Sympathie für die von uns Anwälten ausgebeuteten, bedauernswerten Rechtsschutzversicherer. Aber ich will mit dem Beitrag oben nicht die Höhe der Kürzung kritisieren, sondern die Willkür der Festsetzung, was der Versicherer für angemessen hält.

  5. anonymisiert sagt:

    […] Ich hatte hier die Würfelspiele des ADAC bei der Vorschußberechnung reklamiert. Die Leiterin Schadenregulierung Rechtschutz beim ADAC nimmt nun dazu Stellung: Sehr geehrter Herr Hoenig, […]