In einem Kommentar zu einem Beitrag über die Concordia berichtet der Berliner Rechtsanwalt Robert Julius Bosche über das Regulierungsverhalten des DAS:
Auch ich bin gerade heute wieder mit dem D.A.S. zusammen gestoßen. Der D.A.S. versucht mit aller Kraft, die gesetzlichen Gebühren zu senken. Dabei droht er, die Fälle könnten durchaus auch von „Anwälten des D.A.S. zu geringeren Gebühren als der Mittelgebühr†bearbeitet werden. Dem D.A.S. ist es gleichgültig, welche Art von Verteidigung seine Mitglieder erhalten. Dem D.A.S. kommt es lediglich auf seine Gewinnmaximierung an. Der D.A.S begeht Hochverrat an seinen Mitgliedern. Diese stehen unter enormem Druck, weil zumeist ihre Fahrerlaubnis bedroht ist, und der D.A.S. verrät die Verteidigung !
Der D.A.S versucht die Konkurrenzsituation auf dem Anwaltsmarkt schamlos auszunutzen. Eine sachgemäße Verteidigung ist bei dem Gebührendumping des D.A.S. nicht möglich. Es handelt sich schlicht um Hochverrat an den Mitgliedern des D.A.S: Zumeist ist mit der Fahrerlaubnis auch die Existenz der Mitglieder bedroht. Um Gewinne zu machen, versucht der D.A.S. „Billiganwälte†und „Billigverteidigung†zu etablieren. Es hilft nichts: Verkehrsrechtsanwälte müssen dagegen an die breite Öffentlichkeit.
Da die breite Öffentlichkeit eher die (aktuellen) Beiträge statt die Kommentare zu älteren Beiträgen liest, haben wir den Erfahrungsbericht des Kollegen „nach vorne geholt“.
Das wird noch besser, wenn die VN nach neuen Versicherungsbedingungen (derzeit noch GEHEIM) keinen SB mehr bezahlen müssen, wenn sie sich von den billigen Gebührensklaven des DAS erstberaten lassen.