ADAC kürzt Grundgebühr

Mit Fax vom 15.04.2005 kürzt die ADAC- Rechtsschutzversicherung meine Gebührenrechnung für eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit der Begründung, sie hielten aufgrund der Unterlagen die Verkehrsordnungswidrigkeit für unterdurchschnittlich und darum eine Abrechnung unterhalb der Mittelgebühr für angemessen.

Grundlage war ein Verkehrsunfall, bei dem der Autofahrer sehr vorsichtig an eine bevorrechtigte Straße heranfuhr und dort auch wartete, bis er rechts abbiegen kann, dabei jedoch eine Radlfahrerin übersah, die auf dem Radweg der falschen Straßenseite von rechts kam. Es kam zum Unfall, die Radlerin stürzte und wurde mit Krankenwagen ins Krankenhaus gefahren.

Ich füllte mit dem PKW-Fahrer den Anhörungsbogen aus und prüfte den später kommenden Bußgeldbescheid in Höhe von 35,00 Euro.

Da alles durch Zeugen belegt war, riet ich, den Bußgeldbescheid anzunehmen.

Dieses schätzt die Versicherung als unterdurchschnittlich ein und reduziert meine reinen Gebühren (also ohne Umsatzsteuer) um 16 %, ein Bereich der in meinem Ermessen liegt und nicht im Ermessen der Rechtsschutzversicherung!

Diesem Vorgehen habe ich widersprochen. Zum einen ist der Bußgeldbescheid zwar gnädig abgegangen, doch immerhin wurde ein Unfallbeteiligter dabei verletzt.

Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Versicherung weiter verhält.

RA Winkler

9 Responses to “ADAC kürzt Grundgebühr”

  1. anonymisiert sagt:

    Immerhin superschnelle Reaktin vom ADAC, oder ?

  2. anonymisiert sagt:

    Rechnungslegung 12.4.2005, Zugang frühestens 13.4. 2005 (DPost) Kürzung 15.4.2005 per Fax.

    Sie haben Recht Herr Kollege, die Bearbeitungsgeschwindigkeit ist vorbildlich.

    RA Winkler

  3. anonymisiert sagt:

    Ein kurzer Anruf bei der ADAC RSV hat in vergleichbaren und teils einfacheren Angelegenheiten dazu geführt, dass die Mittelgebühr gezahlt wurde.

    MfkG
    RA Eisenberg

  4. anonymisiert sagt:

    Das mag sein, ich bin es aber leid, Kürzungen, die völlig willkürlich und aus meiner Sicht unrechtmäßig vorgenommen werden, dazu noch in so einer Minimalhöhe (es geht um netto 25,00 Euro) durchgehen zu lassen. Ich finde es müßig und es bindet derzeit Kräfte, die ich anderweitig nutzbringender verschwenden könnte. (Wenn man die RSV und die KfZ-Regulierung ansieht).

    MfkG

    RA Winkler

  5. anonymisiert sagt:

    Hmm, Widerspruch hat etwas Verhallendes, Klagen haben bleibenden Eindruck!

  6. anonymisiert sagt:

    Hmm, noch ist nicht aller Tage Abend!

  7. anonymisiert sagt:

    Per 20.4.2005 ging die Restzahlung durch den ADAC auf unserem Konto ein.

    Na bitte, es geht doch.

    RA Winkler

  8. anonymisiert sagt:

    … aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Es steckt ein – vielleicht sogar rechtschutzübergreifendes – System dahinter: Jede Rechnung wird gekürzt, bei energischem Protest oder Klageandrohung aber gezahlt. Die wolle einfach dadurch sparen, dass wir es irgendwann leid sind.

    Ich meine, wir sollten uns vielleicht den Anspruch gegen die RS abtreten lassen und bei Nichtzahlung gleich mit der Mahnung eine Geschäftsgebühr aus dem Gebührenwert fordern… aus Verzug.

  9. anonymisiert sagt:

    Achtung aufpassen. Nach VVG ist das Abtreten des Freistellungsanspruches (also der versicherungsleistung) nicht möglich. Wer dennoch sich die Forderung vom Mdt. abtreten läßt, wird die Klage verlieren.